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Recht

Zuständigkeitsstreitwert Amtsgerichte steigt auf 10.000 Euro

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts für Amtsgerichte

Die Bundesregierung hat am 27. August 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts bei Amtsgerichten beschlossen. Der Zuständigkeitsstreitwert beschreibt die Höhe des Streitgegenstands, bis zu der ein bestimmtes Gericht für die Entscheidung zuständig ist. Künftig sollen die Amtsgerichte Streitigkeiten bis zu einem Wert von 10.000 Euro verhandeln. Bislang lag die Grenze bei 5.000 Euro. Damit erhält die erste Instanz für Zivilverfahren eine neue Gewichtung. Hintergrund ist insbesondere die starke Geldwertentwicklung der vergangenen Jahrzehnte, die dazu geführt hat, dass Amtsgerichte deutlich weniger Fälle als früher bearbeiten durften.

Die letzte Anpassung dieser Wertgrenze liegt mehr als 30 Jahre zurück, sodass die aktuelle Reform nicht nur als juristische Feinsteuerung, sondern auch als notwendige Angleichung an die wirtschaftliche Realität bewertet werden muss. Für Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen bedeutet dies, dass viele zivilrechtliche Verfahren künftig deutlich wohnortnäher und niederschwelliger behandelt werden können.

Wegfall der Anwaltspflicht und mögliche Auswirkungen

Vor den Amtsgerichten besteht nach der Zivilprozessordnung kein Anwaltszwang. Im Gegensatz dazu ist vor Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben. Durch die gesetzliche Änderung entfällt die Pflicht zur Anwaltsvertretung künftig auch für Verfahren mit einem Streitwert zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Die Bundesregierung betont, dass dies für die Parteien zu einer Reduzierung potenzieller Verfahrenskosten führen könne.

Aktuell lassen sich etwa zwei Drittel der Streitparteien vor Amtsgerichten anwaltlich vertreten. Mit der neuen Schwelle geht die Regierung davon aus, dass diese Quote auf etwa drei Viertel steigen könnte, da die wirtschaftlichen Risiken ab diesem Streitwert deutlich zunehmen. Dennoch wird geschätzt, dass jährlich mehrere tausend Verfahren ohne anwaltliche Vertretung durchgeführt werden und Rechtsanwaltsgebühren im Umfang von rund 14,5 Millionen Euro entfallen könnten.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat hierzu deutliche Kritik geäußert. Sie weist darauf hin, dass die Reduktion anwaltlicher Tätigkeit nicht alleine ökonomisch bewertet werden dürfe. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sichern als Organe der Rechtspflege sowohl den verfassungsmäßigen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz als auch die Verfahrensökonomie. Ohne ihre Mitwirkung bestehe die Gefahr, dass Verfahren ineffizienter verlaufen, die Bearbeitungszeiten steigen und die Qualität gerichtlicher Entscheidungen gefährdet werde.

Neue streitwertunabhängige Zuständigkeiten

Neben der Anhebung des Streitwertes sieht der Gesetzesentwurf auch neue streitwertunabhängige Regelungen für bestimmte Rechtsgebiete vor. So sollen zukünftig etwa Nachbarrechtsstreitigkeiten generell den Amtsgerichten zugewiesen werden, weil diese Fälle aufgrund ihrer Ortsgebundenheit besser dort aufgehoben sind. Ziel dieser Regelung ist es, den Gerichten mit räumlicher Nähe zu den betroffenen Sachverhalten einen ersten Zugriff zu ermöglichen, was eine praxisnahe Verhandlung und Beweisaufnahme erleichtern soll.

Demgegenüber sollen bestimmte andere Rechtsgebiete wie das Presserecht sowie Ansprüche aus Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in publizistischen Kontexten den Landgerichten zugewiesen werden. Auch im Vergaberecht und im Heilbehandlungsrecht sieht die Reform eine entsprechende Spezialisierung vor. Damit soll erreicht werden, dass komplexe und rechtlich hochdifferenzierte Materien von Gerichten mit entsprechender Erfahrung und Expertise behandelt werden. Dies fördert die Qualität der Rechtsprechung und schafft gleichzeitig eine Entlastung für die Amtsgerichte.

Praktische Bedeutung für Unternehmen und Ausblick

Für kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere für Onlinehändler oder Pflegeeinrichtungen, bedeutet die Reform eine wesentliche Veränderung der Prozesslandschaft. Streitigkeiten über offene Forderungen, Vertragsverletzungen oder fehlerhafte Lieferungen im Wert von bis zu 10.000 Euro werden nun nicht mehr zwingend vor den Landgerichten geführt. Dies kann Verfahren erheblich beschleunigen und die Kostenbelastung reduzieren. Gleichzeitig steigt jedoch das Risiko, dass Unternehmen ohne rechtlichen Beistand möglicherweise Nachteile im Prozess erleiden, sei es durch unvollständige Anträge, unzureichende Beweisführung oder fehlerhafte Rechtsanwendung.

Für die Justiz insgesamt dürfte die Reform zu einer Verlagerung führen: Mehr Klagen werden die Amtsgerichte beschäftigen, während spezialisierte und streitwertunabhängige Fälle bei den Landgerichten konzentriert werden. Entscheidend wird sein, ob die personellen und organisatorischen Ressourcen der Amtsgerichte entsprechend ausgeweitet werden. Andernfalls drohen Rückstände bei der Bearbeitung und neue Belastungen für die Justiz.

Unternehmen sollten daher prüfen, welche typischen Streitwerte in ihrer Geschäftspraxis auftreten und welche Konsequenzen die Neuregelungen für zukünftige Verfahren haben könnten. Gerade für den Mittelstand ist die Frage wichtig, ob eine anwaltliche Vertretung weiterhin als notwendige Investition in einen reibungslosen Prozessverlauf angesehen wird, auch wenn dies gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben ist.

Die Anpassung des Zuständigkeitsstreitwerts ist eine seit Langem überfällige Reform, die sicherlich zu mehr Bürgernähe und Verfahrenseffizienz führen kann. Dennoch bleiben wesentliche Herausforderungen in der Umsetzung bestehen, insbesondere im Hinblick auf die Ausstattung der Amtsgerichte mit ausreichend qualifiziertem Personal und angemessenen Ressourcen. Unsere Kanzlei betreut kleine und mittelständische Unternehmen umfassend in allen Fragen der Prozessoptimierung und Digitalisierung in der Buchhaltung. Hierbei legen wir besonderen Wert darauf, durch moderne Abläufe nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch spürbare Kostenersparnisse für unsere Mandanten zu erzielen.

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