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Umsatzsteuer

Virtuelle Automatensteuer: Was Onlineanbieter jetzt wissen müssen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Virtuelle Automatensteuer: Einordnung und betroffene Unternehmen

Virtuelle Automatenspiele sind seit Jahren ein Wachstumsfeld, insbesondere für Onlineanbieter, Plattformbetreiber, Zahlungsdienstleister und teilweise auch Marketing- und Affiliate-Strukturen, die im weiteren Sinne an der Vermarktung beteiligt sind. Steuerlich relevant wird dieses Segment durch die sogenannte Virtuelle Automatensteuer. Darunter versteht man eine spezielle bundesgesetzliche Abgabe nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz, die an das Angebot virtueller Automatenspiele anknüpft und nicht etwa eine Ertragsteuer auf Gewinne darstellt. Für Unternehmen ist diese Abgrenzung wichtig, weil sich daraus unterschiedliche Pflichten, Prüfroutinen und Risikofelder ergeben. Während Ertragsteuern typischerweise an den wirtschaftlichen Erfolg anknüpfen, setzt diese Steuer an dem steuerbaren Vorgang im Zusammenhang mit dem Spielangebot an und kann daher auch bei schwankender oder negativer Profitabilität zu einer relevanten Belastung führen.

In der Praxis betrifft das vor allem Unternehmen, die virtuelle Automatenspiele technisch bereitstellen oder unter eigener Marke anbieten. Hinzu kommen Konstellationen, in denen ein ausländischer Betreiber den deutschen Markt bedient, aber in Deutschland keine klassische Betriebsstätte unterhält. Gerade hier entsteht regelmäßig Unsicherheit, ob die nationalen Regelungen unionsrechtlichen Vorgaben standhalten und wie die Abgabe in grenzüberschreitenden Fällen einzuordnen ist. Auch Finanzinstitutionen, die Zahlungsströme im Umfeld regulierter oder teilregulierter Spielangebote begleiten, schauen zunehmend auf steuerliche Compliance, weil steuerliche Risiken oft mit aufsichtsrechtlichen und reputationsbezogenen Risiken zusammenfallen.

Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle höchstrichterliche Klärung besonders praxisrelevant: Der Bundesfinanzhof hat mit Entscheidung vom 04.11.2025, Aktenzeichen IX R 27/24, zentrale Einwände gegen die Virtuelle Automatensteuer zurückgewiesen. Damit wird das Risiko, dass die Steuer insgesamt wegen Verfassungs- oder Unionsrechtsverstößen entfällt, deutlich reduziert. Für die Unternehmenspraxis bedeutet das vor allem, dass Geschäftsmodelle, Preiskalkulationen, Liquiditätsplanung und Compliance-Prozesse nicht darauf ausgerichtet werden sollten, die Steuer als möglicherweise „vorübergehend“ zu behandeln.

BFH zur Virtuellen Automatensteuer: Kernaussagen und Rechtsbegriffe

Der Bundesfinanzhof kommt in der genannten Entscheidung zu dem Ergebnis, dass die Regelungen zur Virtuellen Automatensteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht verstoßen. Verfassungsrecht meint hier insbesondere die Vorgaben des Grundgesetzes, etwa den allgemeinen Gleichheitssatz sowie das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot. Das Bestimmtheitsgebot verlangt, dass steuerbegründende Normen so klar gefasst sind, dass die Betroffenen die Rechtsfolgen vorhersehen und ihr Verhalten daran ausrichten können. Für Betreiber virtueller Automatenspiele ist das in der Praxis eng verknüpft mit der Frage, ob der Gesetzgeber die steuerpflichtigen Vorgänge so beschreibt, dass sie in Technik, Spielablauf und Abrechnungssystemen verlässlich abgebildet werden können.

Unionsrecht meint die Regeln der Europäischen Union, die nationalen Regelungen Grenzen setzen können. Relevant sind im Steuerumfeld häufig Grundfreiheiten wie die Dienstleistungsfreiheit sowie Vorgaben zur staatlichen Beihilfe und zur Nichtdiskriminierung. Ein unionsrechtlicher Verstoß kann etwa dann in Betracht kommen, wenn ein nationales Steuermodell ausländische Anbieter systematisch benachteiligt oder den Marktzugang unverhältnismäßig erschwert. Dass der Bundesfinanzhof solche Einwände im Ergebnis nicht durchgreifen lässt, spricht für eine hohe Bestandskraft der Virtuellen Automatensteuer und verschiebt den Fokus in der Praxis weg von Grundsatzdiskussionen hin zur konkreten, nachweisbaren Erfüllung der Pflichten.

Für Steuerberatende und Unternehmen ist dabei besonders wichtig: Die Entscheidung beantwortet nicht nur eine abstrakte Rechtsfrage, sondern wirkt sich direkt auf Risikobewertungen aus. Wer bislang Rückstellungen oder Risikoaufschläge mit dem Argument kalkuliert hat, die Steuer könne wegen höherrangigen Rechts wegfallen, muss diese Annahme kritisch überprüfen. Gleiches gilt für laufende Einspruchs- oder Klageverfahren, deren Erfolgsaussichten sich nach der höchstrichterlichen Leitlinie regelmäßig deutlich verschlechtern.

Praxisfolgen: Compliance, Buchhaltung und Liquidität richtig steuern

Die zentrale praktische Konsequenz besteht darin, dass die Virtuelle Automatensteuer als verlässlich zu erwartende Abgabenbelastung in die operative Steuerung integriert werden muss. Für Anbieter virtueller Automatenspiele bedeutet das zunächst, dass steuerrelevante Daten entlang der Wertschöpfungskette vollständig, richtig und prüfungssicher verfügbar sein müssen. In technischen Plattformmodellen ist das häufig anspruchsvoll, weil Spieltransaktionen in hoher Frequenz entstehen, mehrere Systeme beteiligt sind und Datenhaltung sowie Abrechnung nicht immer deckungsgleich organisiert sind. Aus steuerlicher Sicht ist entscheidend, dass die Datengrundlage eine nachvollziehbare Ermittlung der Steuer ermöglicht und dass sich die Zahlen in der Finanzbuchhaltung konsistent wiederfinden.

Ein wiederkehrender Schwachpunkt ist die Schnittstelle zwischen Spielsystem, Payment und Finanzbuchhaltung. Werden Umsätze, Einsätze oder vergleichbare Bemessungsgrundlagen nicht in einem abgestimmten Konten- und Reportingkonzept verarbeitet, entstehen Differenzen, die im Rahmen von Betriebsprüfungen zu Schätzungen, Nachforderungen und gegebenenfalls zu Zinsen führen können. Für kleine und mittelständische Unternehmen, die in dieses Segment expandieren oder als spezialisierte Dienstleister beteiligt sind, ist es daher besonders wichtig, frühzeitig klare Prozessverantwortlichkeiten zu definieren: Wer liefert welche Daten, wer plausibilisiert sie, und wie wird dokumentiert, dass die steuerlichen Berechnungen auf einer belastbaren Datenbasis beruhen?

Auch die Liquiditätsplanung gewinnt an Bedeutung. Abgaben mit transaktionsnaher Bemessungsgrundlage wirken wie eine laufende Belastung, die unabhängig vom Ergebnis entsteht. Gerade in Wachstumsphasen, in denen Marketingkosten, Lizenzgebühren und technische Infrastruktur hohe Vorleistungen erfordern, kann eine unterschätzte Steuerzahlungspflicht zu Liquiditätsengpässen führen. Unternehmen sollten deshalb ihre Forecast-Modelle so gestalten, dass die Steuer als eigener Block mit konservativen Annahmen berücksichtigt wird und Zahlungszeitpunkte in das Cash-Management einfließen.

Für Finanzinstitutionen und Zahlungsdienstleister, die Geschäftsbeziehungen zu Online-Glücksspielanbietern unterhalten, ist die Entscheidung ebenfalls relevant. Die gesteigerte Bestandskraft der Steuer erhöht die Erwartung, dass Anbieter ihre steuerlichen Pflichten organisatorisch im Griff haben. In der Praxis kann das zu stärkeren Nachfragen in Onboarding- und Monitoring-Prozessen führen, etwa zu Nachweisen über Steuerdeklaration, interne Kontrollen und Abstimmungen zwischen operativen Systemen und Rechnungswesen. Steuerliche Compliance wird damit noch stärker zu einem Bestandteil der „Operational Resilience“ solcher Geschäftsmodelle.

Fazit: Rechtssicherheit nutzen und Prozesse digital absichern

Mit der Entscheidung vom 04.11.2025, Aktenzeichen IX R 27/24, hat der Bundesfinanzhof die wesentlichen verfassungs- und unionsrechtlichen Angriffspunkte gegen die Virtuelle Automatensteuer verneint. Für die Praxis bedeutet das: Die Steuer ist nicht als unsicherer Risikoposten zu behandeln, sondern als stabile Rahmenbedingung, die in Vertragsgestaltung, Preislogik, Reporting und Liquiditätssteuerung fest zu verankern ist. Unternehmen, die virtuelle Automatenspiele anbieten oder als Plattform- und Paymentdienstleister in diesem Umfeld tätig sind, sollten ihre Datenflüsse, Dokumentation und buchhalterische Abbildung so strukturieren, dass sie auch unter Prüfungsdruck tragfähig sind.

Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, steuerlich robuste und zugleich schlanke Prozesse aufzubauen, insbesondere durch Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung. Dadurch lassen sich Nacharbeit, Fehlerquellen und Abstimmungsaufwand deutlich reduzieren und häufig erhebliche Kostenersparnisse realisieren.

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