Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Internationales

Versicherungssanierung und Abwicklung: VSAAG-Entwurf 2026

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Versicherungssanierung und Abwicklung: Was der VSAAG-Entwurf regelt

Mit dem am 10.02.2026 veröffentlichten Referentenentwurf für ein Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz soll der bestehende Aufsichtsrahmen für Versicherungsunternehmen weiterentwickelt und zugleich erstmals ein europaweit harmonisierter Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherern eingeführt werden. Ein Referentenentwurf ist dabei ein Entwurf aus einem Ministerium, der in die Ressortabstimmung und Verbändeanhörung geht und noch nicht das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abschließt. Inhaltlich steht der Entwurf im Zeichen zweier Ziele, die für die Finanzwirtschaft wie auch für Unternehmen als Versicherungsnehmer praktisch bedeutsam sind: Einerseits soll der Versicherungssektor noch widerstandsfähiger werden, andererseits soll seine Rolle als Anbieter langfristiger privater Investitionen gestärkt werden.

Der Entwurf knüpft an den in der Europäischen Union etablierten Aufsichtsrahmen Solvabilität II an. Solvabilität II bezeichnet das europäische Regelwerk, das insbesondere Eigenmittelanforderungen, Risikomanagement sowie Berichtspflichten von Versicherungsunternehmen festlegt, um die Zahlungsfähigkeit gegenüber Versicherungsnehmern sicherzustellen. Die Fortentwicklung zielt darauf ab, Aufsichtsqualität, Berichterstattung und Instrumente zur Stabilisierung zu verbessern und dabei die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Verhältnismäßigkeit bedeutet im Aufsichtsrecht, dass Anforderungen nach Größe, Komplexität und Risikoprofil des Unternehmens differenziert angewendet werden können, damit kleinere oder weniger komplexe Versicherer nicht mit denselben administrativen Lasten belastet werden wie große Konzerne.

Besonders prägend ist der zweite Strang des Entwurfs: die Einführung erstmals harmonisierter Anforderungen für Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen. Sanierung meint im Kern Maßnahmen, mit denen ein Versicherer in einer Krise seine finanzielle Stabilität wiederherstellt, um die Fortführung zu ermöglichen. Abwicklung bezeichnet dagegen ein geordnetes Vorgehen, wenn eine Fortführung nicht mehr realistisch ist, mit dem Ziel, Schäden für Versicherungsnehmer, Realwirtschaft und Finanzstabilität zu begrenzen. Für Unternehmen, die Risiken über Versicherungen absichern, ist dieser Schritt nicht nur abstrakt regulatorisch, sondern unmittelbar relevant, weil er die Stabilität von Vertragserfüllung im Krisenfall und die Planbarkeit von Deckungsschutz stützen soll.

EU-Umsetzung und Aufsichtsrahmen: Proportionalität, Berichte, Nachhaltigkeit

Hintergrund des Entwurfs ist die Umsetzung zweier europäischer Richtlinienpakete. Zum einen wird ein Änderungsrahmen umgesetzt, der den bestehenden Solvabilität-II-Komplex weiterentwickelt, zum anderen ein neues Regelwerk, das einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen festlegt. Für die Praxis ist entscheidend, dass der nationale Gesetzgeber die Umsetzung ausdrücklich bürokratiearm, proportional und effektiv ausrichten will. Auch wenn der konkrete Umfang einzelner Pflichten erst nach dem weiteren Gesetzgebungsverlauf endgültig feststeht, ist die Stoßrichtung klar: Aufsicht soll zielgenauer werden, Berichtspflichten sollen verlässlicher funktionieren und die Instrumente zur Krisenprävention und Krisenbewältigung sollen europaweit besser zusammenpassen.

Zu den angesprochenen Themenfeldern gehören neben der Berichterstattung und den langfristigen Garantien auch makroprudenzielle Instrumente. Makroprudenzielle Instrumente sind aufsichtsrechtliche Werkzeuge, die nicht nur das einzelne Unternehmen im Blick haben, sondern systemweite Risiken für den Finanzmarkt adressieren, etwa um Ansteckungseffekte in Stressphasen zu reduzieren. Daneben werden Nachhaltigkeitsrisiken genannt. Nachhaltigkeitsrisiken sind finanzielle Risiken, die sich aus Umwelt-, Sozial- oder Governance-Faktoren ergeben können und sich etwa in Bewertungsrisiken, Haftungsrisiken oder Übergangsrisiken bei regulatorischen Veränderungen niederschlagen. Für Finanzinstitutionen und für größere Mittelständler, die als Kapitalanleger oder über betriebliche Altersversorgung mit Versicherungsprodukten verbunden sind, kann die stärkere Einbindung solcher Risiken in die Aufsicht mittelbar Auswirkungen auf Produktgestaltung, Kommunikation und Reporting-Qualität haben.

Ebenso relevant ist der Bezug zur Gruppenaufsicht und zur grenzüberschreitenden Aufsicht. Gruppenaufsicht beschreibt die konsolidierte Überwachung von Versicherungsgruppen, um Risiken aus konzerninternen Verflechtungen zu erkennen und zu steuern. Grenzüberschreitende Aufsicht betrifft Konstellationen, in denen Versicherer in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind oder Verträge über Landesgrenzen hinweg zeichnen. Für international aktive Unternehmen, exportorientierte Mittelständler oder Plattformgeschäftsmodelle, die Leistungen in mehreren Staaten anbieten, kann dies bedeuten, dass die Stabilitätsanforderungen an Versicherer mit EU-weitem Geschäft stärker harmonisiert werden und damit die Vergleichbarkeit der Aufsichtspraxis zunimmt.

Praxisfolgen für Unternehmen und Finanzinstitutionen: Risiken, Verträge, Krisenpläne

Auch wenn sich der Entwurf primär an Versicherungsunternehmen und Aufsichtsstrukturen richtet, sind die Auswirkungen für die Realwirtschaft ein zentraler Teil der Zielsetzung. Der Entwurf zielt ausdrücklich darauf, den Schutz von Versicherungsnehmern und die Finanzstabilität im Krisenfall auszubauen. Für kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch für spezialisierte Betriebe wie Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser, die häufig auf verlässliche Deckungen bei Haftpflicht, Sach- und Betriebsunterbrechungsrisiken angewiesen sind, ist das ein wichtiges Signal: Ein klarer, europaweit abgestimmter Rahmen für Sanierung und Abwicklung kann dazu beitragen, dass Krisen bei Versicherern weniger abrupt in Leistungsausfälle oder in ungeordnete Bestandsübertragungen münden.

In der praktischen Steuerung von Unternehmensrisiken lohnt es sich, die eigene Abhängigkeit von einzelnen Versicherern und Produkten nüchtern zu analysieren. Gerade im Mittelstand werden Policen oft historisch gewachsen verwaltet, und Verlängerungen erfolgen routinemäßig. Wenn die Aufsicht künftig stärker auf Krisenprävention, Berichtsqualität und langfristige Stabilität ausgerichtet ist, können sich Marktstandards verändern, etwa bei Informationsanforderungen, bei Klauseln zur Datenbereitstellung oder bei der Dokumentation von Risikofaktoren. Für Onlinehändler mit dynamischen Warenströmen oder für produzierende Unternehmen mit komplexen Lieferketten können sich zudem Anforderungen an die Nachweisführung im Schadenfall weiter professionalisieren, weil Versicherer ihrerseits strengere Governance- und Reporting-Prozesse implementieren müssen.

Finanzinstitutionen und Unternehmen mit Kapitalanlagebezug sollten die Zielsetzung, den Versicherungssektor als Anbieter langfristiger privater Investitionen zu stärken, ebenfalls einordnen. Versicherer sind bedeutende institutionelle Investoren. Ein stabilerer Aufsichtsrahmen kann die Planbarkeit langfristiger Anlageentscheidungen erhöhen. Gleichzeitig kann die stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken die Allokation beeinflussen und mittelbar auf die Finanzierungskonditionen bestimmter Sektoren wirken. In der Praxis empfiehlt es sich daher, im Treasury, im Risikomanagement und in der Finanzberichterstattung die Schnittstellen zu Versicherungsprodukten und versicherungsnahen Anlageformen sauber zu dokumentieren, um bei Änderungen der Produktbedingungen oder der Marktstandards schnell reagieren zu können.

Für Steuerberatende ist der Entwurf vor allem dort relevant, wo Versicherungsverträge, Rückstellungen, Risikovorsorge und Unternehmensplanung ineinandergreifen. Eine robustere Sanierungs- und Abwicklungsarchitektur kann die Annahmen zur Werthaltigkeit von Ansprüchen, zur Fortführung von Deckungen und zur Planbarkeit von Prämienentwicklungen beeinflussen. Auch wenn der Entwurf selbst kein Steuergesetz ist, wirken solche Rahmenbedingungen erfahrungsgemäß in betriebswirtschaftliche Bewertungen, in die Liquiditätsplanung und in die Dokumentation von Risikolagen hinein, die wiederum Grundlage für steuerliche und handelsrechtliche Entscheidungen sein können.

Umsetzung im Unternehmen: Governance, Datenqualität und Fazit

Der Referentenentwurf macht deutlich, dass Krisenprävention und Krisenbewältigung im Versicherungssektor stärker standardisiert werden sollen. Für Unternehmen als Versicherungsnehmer bedeutet das nicht, dass akuter Handlungsdruck bei bestehenden Verträgen entsteht, wohl aber, dass ein professioneller Umgang mit Versicherungsbeziehungen und den zugrunde liegenden Unternehmensdaten zunehmend wichtig wird. In der Praxis zahlt sich eine gute Datenqualität aus, weil sie sowohl die Risikobewertung als auch die Kommunikation mit Versicherern erleichtert. Wer etwa Schadendaten, Wartungs- und Prüfprotokolle, Inventarwerte oder Prozessdokumentationen konsistent vorhält, kann Deckungsschutz und Schadenbearbeitung effizienter gestalten und reduziert Reibungsverluste, wenn Versicherer im Rahmen eigener Governance-Anforderungen strukturiertere Informationen verlangen.

Ebenso ist Governance im weiteren Sinne ein pragmatischer Hebel. Governance beschreibt die Gesamtheit von Regeln, Zuständigkeiten und Kontrollen, mit denen ein Unternehmen geführt und überwacht wird. Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist Governance oft personengetrieben und wenig formalisiert, was im Alltag funktioniert, aber in Stresssituationen oder bei externen Anforderungen zu Engpässen führen kann. Wer klare Zuständigkeiten für Versicherungsmanagement, Vertragsverwaltung und Schadenprozesse festlegt und diese mit der Finanzfunktion verzahnt, schafft die Basis, um auf Marktveränderungen und auf neue Anforderungen von Versicherern strukturiert zu reagieren. Für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser gilt das in besonderem Maße, weil dort Haftungs- und Compliance-Risiken eng mit Dokumentationspflichten, Qualitätsmanagement und Personalprozessen verknüpft sind.

Fazit: Der Entwurf für das Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz steht für eine Fortentwicklung des Aufsichtsrahmens und für einen neuen, harmonisierten Ansatz zur Sanierung und Abwicklung von Versicherern, mit dem Ziel, Versicherungsnehmer, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall besser zu schützen. Unternehmen sollten dies als Anlass nehmen, ihre Versicherungsdaten, Zuständigkeiten und Dokumentationsprozesse zu überprüfen, um von stabileren Marktstandards und effizienteren Abläufen zu profitieren. Wenn Sie dabei Unterstützung bei der Digitalisierung und Prozessoptimierung in Buchhaltung und angrenzenden Finanzprozessen wünschen, begleiten wir als Kanzlei kleine und mittelständische Unternehmen praxisnah bei der Umsetzung und realisieren durch schlanke digitale Workflows regelmäßig spürbare Kostenersparnisse.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.