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Erbschaftsteuer

Verschonungsbedarfsprüfung bei Erbschaftsteuer richtig nutzen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Verschonungsbedarfsprüfung bei Erbschaftsteuer: Einordnung

Die Übertragung von Vermögen im Wege der Erbschaft oder Schenkung kann zu erheblichen Steuerbelastungen führen, insbesondere wenn große Vermögenswerte betroffen sind oder wenn Vermögen in Strukturen wie Stiftungen gebunden ist. Für bestimmte Konstellationen sieht das Erbschaftsteuergesetz besondere Entlastungsmechanismen vor. Ein zentrales Instrument ist dabei die Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraph 28a des Erbschaftsteuergesetzes. Unter einer Verschonungsbedarfsprüfung versteht man ein gesetzlich geregeltes Verfahren, mit dem geprüft wird, ob und in welchem Umfang eine Erbschaftsteuer im Einzelfall erlassen werden kann, weil die steuerpflichtige Person die Steuer wirtschaftlich nicht aus dem verfügbaren Vermögen tragen kann. Entscheidend ist dabei nicht das „Gefühl“ einer hohen Steuerlast, sondern die rechtlich relevante Frage, ob ein tatsächlicher Bedarf für eine weitergehende Verschonung nach den gesetzlichen Kriterien nachweisbar ist.

Aktuelle Zahlen aus einer parlamentarischen Auskunft zeigen, dass im Jahr 2024 zehn Stiftungen eine Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraph 28a des Erbschaftsteuergesetzes beantragt haben. In diesen Fällen ging es um eine zu erlassende Steuer in einer Größenordnung von 614 Millionen Euro. Diese Angaben gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor und sind in der Bundestagsdrucksache 21/4304 dokumentiert. Für die Praxis ist daran weniger die absolute Zahl der Anträge interessant, sondern die dahinterstehende Botschaft: Das Verfahren wird tatsächlich genutzt und kann bei entsprechendem Volumen erhebliche Entlastungswirkungen entfalten. Für Unternehmende, Stiftungsorgane, Family Offices, aber auch für Banken und andere Finanzinstitutionen, die Nachfolge- und Vermögensstrukturen begleiten oder finanzielle Tragfähigkeitsprüfungen vornehmen, lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Anforderungen an Nachweise, die zeitliche Planung und die typischen Fehlerquellen.

Paragraph 28a Erbschaftsteuergesetz: Zweck und Anwendungsfälle

Die Verschonungsbedarfsprüfung dient dem Schutz vor einer Substanzbesteuerung, die wirtschaftlich nicht tragbar ist. Sie setzt damit am Spannungsfeld an, dass zwar eine Steuer entsteht, die Liquidität zur Begleichung aber nicht in ausreichendem Maß frei verfügbar ist oder nur durch wirtschaftlich nachteilige Maßnahmen beschafft werden könnte. Gerade bei Vermögen, das langfristig gebunden ist, etwa in Stiftungen, oder bei Vermögen, das primär aus Beteiligungen oder anderen nicht ohne Weiteres liquidierbaren Positionen besteht, kann diese Konstellation auftreten. Der Gesetzgeber hat hierfür mit Paragraph 28a des Erbschaftsteuergesetzes ein Verfahren vorgesehen, in dem die individuelle Leistungsfähigkeit anhand des verfügbaren Vermögens und weiterer Kriterien geprüft wird.

In der Beratungspraxis sollte der Begriff „verfügbares Vermögen“ frühzeitig sauber abgegrenzt werden, weil er den Kern der Prüfung bildet. Verfügbares Vermögen ist dabei nicht schlicht das gesamte Vermögen, sondern das Vermögen, das zur Begleichung der Steuer tatsächlich eingesetzt werden kann, ohne dass zwingende Bindungen oder Schutzmechanismen entgegenstehen. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Mittel kurzfristig oder mittelfristig realisierbar sind, ohne dass es zu unzumutbaren wirtschaftlichen Konsequenzen kommt. Für Unternehmen und mittelständische Betriebsvermögen ist das Thema häufig mit der Nachfolgeplanung verknüpft, weil Erbschaftsteuerzahlungen im ungünstigen Fall zu Liquiditätsabflüssen führen, die Investitionen und Beschäftigung beeinträchtigen. Für Stiftungen stellt sich die Frage oft anders gelagert, weil Vermögensbindung und Zweckverfolgung im Zentrum stehen und die steuerliche Belastung in ein Gefüge aus Satzung, Anlagerichtlinien und Governance eingebettet ist.

Die im Jahr 2024 gestellten Anträge durch zehn Stiftungen verdeutlichen, dass sich Bedarfslagen gerade in institutionellen Vermögensstrukturen materialisieren können. Für Steuerberatende ist daraus abzuleiten, dass eine Verschonungsbedarfsprüfung nicht nur ein theoretischer „Sonderfall“ ist, sondern bei entsprechendem Transaktions- oder Übertragungsvolumen ein reales Gestaltungs- und Verfahrensinstrument. Für Banken und andere Finanzinstitutionen, die Vermögensübertragungen begleiten, kann die Prüfung relevant sein, weil sie Einfluss auf Liquiditätsplanung, Kreditlinien, Covenant-Management und Sicherheitenstrukturen haben kann.

Nachweise und Angaben: Worauf es in der Praxis ankommt

Die Verschonungsbedarfsprüfung ist kein Automatismus, sondern ein antragsgebundenes Verfahren. Das bedeutet, dass die betroffene Person oder die betroffene Struktur den Antrag stellt und die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegt. Aus der Erfahrung in vergleichbaren Verfahren lässt sich ableiten, dass der Erfolg wesentlich davon abhängt, ob die wirtschaftliche Situation nachvollziehbar, vollständig und konsistent dokumentiert wird. Im Mittelpunkt stehen dabei Angaben zur Zusammensetzung des Vermögens, zu bestehenden Bindungen, zu Liquiditätsquellen und zu bereits vorhandenen oder realistisch erzielbaren Mitteln zur Steuerzahlung. Eine typische Herausforderung ist, dass Vermögensübersichten zwar bilanzielle Werte enthalten, aber nicht ohne Weiteres abbilden, wie schnell und zu welchen wirtschaftlichen Bedingungen eine Liquidation oder Beleihung möglich ist.

Für Unternehmende, die in ihrer privaten Vermögenssphäre Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften halten, sind insbesondere die Abgrenzung von privat verfügbarem Vermögen und betriebsnotwendigen Mitteln sowie die Frage der tatsächlichen Ausschüttungs- oder Entnahmemöglichkeiten entscheidend. Bei Stiftungen treten zusätzlich Besonderheiten der Vermögensbindung auf, die sich aus Stiftungszweck, Satzung oder aufsichtsrechtlichen Vorgaben ergeben können. Auch wenn die konkrete Ausgestaltung immer einzelfallabhängig ist, gilt in der praktischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung regelmäßig: Je besser die Angaben strukturiert, nachvollziehbar und mit Unterlagen belegt sind, desto geringer ist das Risiko von Rückfragen, Verzögerungen oder ablehnenden Entscheidungen.

Aus Sicht der Verfahrensökonomie sollte frühzeitig geklärt werden, welche Datenquellen belastbar sind. In mittelständischen Strukturen sind Vermögensaufstellungen, Jahresabschlüsse, Depotauszüge, Darlehensverträge, Bewertungsunterlagen und Dokumentationen zu Ausschüttungssperren oder Kapitalerhaltung häufig auf verschiedene Systeme und Beteiligte verteilt. Gerade hier zeigt sich der Nutzen eines digitalen Dokumenten- und Prozessmanagements, weil es die Zusammenstellung der entscheidenden Nachweise erheblich beschleunigt und Fehler durch Medienbrüche reduziert. Für spezialisierte Branchen, etwa Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser, kann die Liquiditäts- und Vermögenslage zusätzlich von Finanzierungsstrukturen, Fördermittelbindungen oder Investitionszyklen geprägt sein. Das ändert nichts an der Logik der Prüfung, erhöht aber die Anforderungen an eine verständliche Aufbereitung, weil Außenstehende die branchentypischen Bindungen sonst nicht ohne Weiteres einordnen können.

Wichtig ist außerdem, dass die Verschonungsbedarfsprüfung nicht isoliert betrachtet wird. Sie steht regelmäßig im Kontext der gesamten Nachfolge- und Vermögensstruktur, einschließlich möglicher weiterer steuerlicher Begünstigungen, Bewertungsthemen und Fristen. Wer erst reagiert, wenn der Steuerbescheid vorliegt und die Zahlung fällig wird, verliert Zeit und Handlungsspielraum. Eine vorausschauende Vorbereitung kann hier den Unterschied machen, weil sie die Entscheidungsgrundlagen rechtzeitig verfügbar macht und die Kommunikation mit der Finanzverwaltung planbarer gestaltet.

Fazit: Handlungsempfehlungen für Stiftungen und Unternehmen

Die aktuellen Angaben zu Anträgen von Stiftungen im Jahr 2024 und dem damit verbundenen potenziellen Erlassvolumen zeigen, dass die Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraph 28a des Erbschaftsteuergesetzes ein praxisrelevantes Instrument ist, wenn hohe Steuerbeträge auf gebundenes oder schwer liquidierbares Vermögen treffen. Für betroffene Stiftungen, Unternehmende und deren Beraterinnen und Berater kommt es darauf an, den Bedarf nicht nur zu behaupten, sondern wirtschaftlich und dokumentarisch belastbar darzulegen. Der Schlüssel liegt in einer konsistenten Vermögens- und Liquiditätsdarstellung, die das verfügbare Vermögen korrekt abgrenzt und die tatsächlichen Finanzierungsmöglichkeiten realistisch beschreibt. Ebenso entscheidend ist die frühzeitige Prozessplanung, weil unvollständige Unterlagen und nachträgliche Korrekturen erfahrungsgemäß zu Zeitverlust und Unsicherheit führen.

Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen sowie vermögenshaltende Strukturen bei der steuerlichen Einordnung und der praktischen Umsetzung solcher Verfahren und setzen dabei konsequent auf Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung und Dokumentation. Gerade im Mittelstand lassen sich durch klare digitale Abläufe spürbare Kostenersparnisse erzielen und gleichzeitig die Qualität der Nachweise so erhöhen, dass Anträge effizienter vorbereitet und abgestimmt werden können.

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