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Lohnsteuer

Verdienst im Handwerk: Ausbildungsberufe oft unter dem Schnitt

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Verdienst im Handwerk: Einordnung der aktuellen Zahlen

Für viele kleine und mittelständische Betriebe ist die Vergütung inzwischen eine strategische Frage der Unternehmenssteuerung und nicht mehr nur ein Kostenblock. Aktuelle Auswertungen auf Basis der Verdiensterhebung für April 2025 zeigen, dass Vollzeitbeschäftigte mit anerkannter Berufsausbildung im Durchschnitt einen Bruttomonatsverdienst von 4.125 Euro erreichen. In vielen Ausbildungsberufen des Handwerks liegen die Verdienste jedoch häufig darunter. Das ist in der Praxis besonders relevant, weil Handwerksbetriebe im Wettbewerb um Fachkräfte sowohl mit der Industrie als auch mit Dienstleistungsbranchen stehen und gleichzeitig mit steigenden Sachkosten, knappen Kapazitäten und einem hohen Preisdruck bei Endkunden kalkulieren müssen.

Die Zahlen verdeutlichen zudem, dass Unterschiede nicht nur zwischen „Handwerk“ und „Nicht-Handwerk“ bestehen, sondern auch innerhalb handwerklicher Berufe. So liegt der ausgewiesene durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Maurerinnen und Maurern bei 3.910 Euro und damit unter dem genannten Durchschnitt. Besonders deutlich wird die Spannweite bei Friseurinnen und Friseuren mit 2.470 Euro. Werkzeugmechanikerinnen und Werkzeugmechaniker werden mit 4.179 Euro als leicht überdurchschnittlich ausgewiesen. Für die Interpretation ist wichtig, dass sich die Angaben auf abhängig Beschäftigte beziehen und nicht auf Selbstständige. Gerade im Handwerk, in dem die Selbstständigenquote in einzelnen Gewerken hoch ist, muss diese Abgrenzung bei jeder internen Ableitung für die eigene Personalpolitik berücksichtigt werden.

Für Unternehmende und Finanzverantwortliche sind solche Vergleichswerte vor allem dann nützlich, wenn sie in den richtigen Kontext gesetzt werden: Vergütung wirkt auf Rekrutierung, Bindung, Produktivität und letztlich auf die Preissetzung. Gleichzeitig ist „Bruttoverdienst“ ein statistischer Durchschnitt und spiegelt weder individuelle Leistungsprofile noch regionale Arbeitsmärkte, tarifliche Bindungen, Betriebsgrößen oder variable Entgeltbestandteile vollständig wider. Trotzdem liefern die Werte eine belastbare Orientierung, ob das eigene Vergütungsniveau tendenziell wettbewerbsfähig ist oder ob in Engpassberufen strukturelle Anpassungen erforderlich werden.

Lohnstruktur nach Qualifikation: Was der Abschluss faktisch bewirkt

Ein zentraler Befund ist der starke Zusammenhang zwischen formaler Qualifikation und durchschnittlichem Verdienst. Personen ohne beruflichen Ausbildungsabschluss liegen im Durchschnitt bei 3.432 Euro und damit deutlich unter dem Wert von 4.125 Euro für Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung. Noch klarer fällt der Sprung bei Fortbildungsabschlüssen aus: Wer einen Meister-, Techniker- oder Fachschulabschluss hat, erreicht im Durchschnitt 5.405 Euro und liegt damit spürbar über dem Gesamtdurchschnitt aller Personen.

Für Handwerksbetriebe ist das aus zwei Gründen praxisrelevant. Erstens lässt sich die eigene Lohnstruktur stärker an Qualifikationsstufen ausrichten, um Entwicklungsperspektiven transparent zu machen. Gerade in kleinen Betrieben wird Vergütung häufig historisch gewachsen, was zu Unschärfen führt: Mitarbeitende mit vergleichbarer Qualifikation erhalten unterschiedliche Entgelte, weil Einstiegszeitpunkt, Verhandlungsgeschick oder kurzfristige Engpässe die Lohnhöhe geprägt haben. Eine konsequent qualifikationsorientierte Struktur schafft hier mehr Nachvollziehbarkeit und reduziert Konfliktpotenzial.

Zweitens zeigt sich, dass Fortbildung wirtschaftlich häufig ein Hebel ist, um Produktivität und Wertschöpfung zu steigern. Der Meistertitel ist im Handwerk nicht nur ein formaler Bildungsabschluss, sondern hat in vielen Gewerken unmittelbare betriebliche Wirkung, etwa durch die Übernahme von Fachverantwortung, die Anleitung von Auszubildenden, die Qualitätssicherung oder die Möglichkeit, anspruchsvollere Projekte zu kalkulieren und zu verantworten. Betriebe, die Fortbildungswege aktiv unterstützen, müssen die daraus folgenden Gehaltsanpassungen zwar tragen, gewinnen aber typischerweise an Leistungsfähigkeit und Arbeitgeberattraktivität. Für Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser mit eigenen handwerklichen Bereichen, etwa Technik, Haustechnik oder Instandhaltung, gilt das im Grundsatz ebenso, weil Qualifikation dort ebenfalls eng mit Verantwortung, Dokumentation und Sicherheitsanforderungen verknüpft ist.

Für steuerberatende und finanzierende Institutionen ist zudem interessant, dass Lohnentwicklungen über Qualifikationsstufen hinweg die mittelfristige Kostenbasis verändern. Bei Investitionsentscheidungen oder Unternehmensbewertungen sollten Personalaufwand und Fortbildungsstrategien daher nicht nur rückblickend betrachtet werden. Gerade bei Nachfolgesituationen im Handwerk kann eine überalterte Belegschaft bei gleichzeitig unterdurchschnittlichem Lohnniveau ein stilles Risiko sein, weil die spätere Rekrutierung zu deutlich höheren Marktkonditionen erfolgen muss.

Praxisfolgen für Betriebe: Vergütung, Kalkulation und Lohnsteuer-Compliance

Für die Unternehmenspraxis sind die Befunde ein Anlass, die eigene Vergütungsstrategie sowohl betriebswirtschaftlich als auch abrechnungstechnisch sauber zu verankern. Betriebe, die in Engpassberufen unter dem Marktniveau liegen, sehen häufig steigende Fluktuation, mehr Vakanzen und höhere indirekte Kosten durch unbesetzte Aufträge oder Überstunden. Gleichzeitig kann eine isolierte Lohnerhöhung ohne Anpassung der Preiskalkulation die Marge gefährden. Sinnvoll ist daher eine integrierte Sicht: Welche Leistungen müssen zu welchen Stundensätzen verkauft werden, um ein konkurrenzfähiges Lohnniveau inklusive Lohnnebenkosten dauerhaft zu finanzieren, und welche Produktivitätsannahmen sind dafür realistisch?

Bei der operativen Umsetzung spielt das Lohnsteuerrecht eine tragende Rolle. Lohnsteuer ist die Erhebungsform der Einkommensteuer auf Arbeitslohn und wird vom Arbeitgeber für Rechnung der Beschäftigten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. In der Praxis führt jede Veränderung der Vergütung, etwa durch Zulagen, Prämien, Sachbezüge oder Einmalzahlungen, zu einer Anpassung der Lohnabrechnung und kann Meldepflichten, Nachweisanforderungen und Prüfungsrisiken beeinflussen. Gerade kleine Unternehmen unterschätzen hier manchmal die Komplexität variabler Vergütungsbestandteile. Eine „einfach gemeinte“ Inflationsprämie, ein Tankgutschein, ein Zuschuss zum Jobticket oder ein Diensthandy kann je nach Ausgestaltung steuerlich und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt werden. Wer Vergütung stärker flexibilisiert, sollte daher von Anfang an darauf achten, dass die Abrechnungssystematik konsistent ist und die erforderlichen Unterlagen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Auch aus Sicht von Banken und Finanzierungspartnern ist eine belastbare und prüfungssichere Lohnabrechnung relevant, weil sie als Teil der internen Kontrollen gilt und die Verlässlichkeit von Planungsrechnungen stützt. Bei Onlinehändlern mit eigenen Lager- und Versandteams oder bei spezialisierten Servicebetrieben mit hohem Personalanteil kann eine saubere Lohn- und Gehaltsstruktur zudem entscheidend sein, um saisonale Schwankungen, Schichtmodelle oder leistungsbezogene Vergütung ohne spätere Korrekturen abbilden zu können.

Die genannten Durchschnittswerte sind außerdem ein guter Anlass, die interne Kommunikation zu verbessern. Mitarbeitende vergleichen Gehälter zunehmend über öffentliche Quellen. Wenn ein Betrieb unterdurchschnittliche Werte zahlt, sollte er dies nicht „wegdiskutieren“, sondern transparent erklären, wie Vergütung zustande kommt, welche Entwicklungsschritte möglich sind und welche nicht-monetären Faktoren, etwa planbare Arbeitszeiten, Weiterbildung oder Arbeitsplatzsicherheit, das Gesamtpaket prägen. Umgekehrt sollten Betriebe, die bereits marktgerecht zahlen, dies aktiv in Recruiting und Arbeitgebermarke übersetzen und gleichzeitig sicherstellen, dass die höheren Personalkosten in der Kalkulation abgebildet werden.

Fazit: Gehaltsbenchmarking gezielt nutzen und Prozesse absichern

Die aktuellen Verdienstdaten zeigen, dass Beschäftigte mit Berufsausbildung im Durchschnitt 4.125 Euro brutto verdienen, während viele Ausbildungsberufe im Handwerk häufig darunter liegen. Gleichzeitig wird deutlich, wie stark höhere Qualifikationen, insbesondere Meister-, Techniker- oder Fachschulabschlüsse, mit höheren Verdiensten verbunden sind. Für Handwerksbetriebe, aber auch für personalintensive Dienstleister und spezialisierte Mittelständler folgt daraus eine klare Handlungsagenda: Vergütung sollte an Qualifikation, Marktknappheit und Wertschöpfung ausgerichtet werden, ohne die betriebliche Kalkulation zu überfordern, und jede Anpassung muss lohnsteuerlich korrekt und dokumentationsfähig umgesetzt sein.

Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, Lohn- und Finanzprozesse digital, effizient und prüfungssicher aufzustellen, damit Vergütungsentscheidungen nicht an administrativen Reibungsverlusten scheitern. Der Schwerpunkt liegt auf Prozessoptimierung in der Buchhaltung und Digitalisierung, die erfahrungsgemäß erhebliche Kostenersparungen ermöglicht und gleichzeitig Transparenz für Unternehmende, Steuerberatung und Finanzinstitutionen schafft.

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