Anspruch auf Vaterschaftsurlaub nach EU-Recht
Mit Urteil vom 11. September 2025 (Az. 15 K 1556/24) hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass Bundesbeamte unmittelbar aus dem Recht der Europäischen Union einen Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub haben. Grundlage dafür ist die sogenannte Vereinbarkeitsrichtlinie, Richtlinie (EU) 2019/1158, die eigentlich bis zum 2. August 2022 vom deutschen Gesetzgeber hätte umgesetzt werden müssen. Da dies nicht geschehen ist, können Beamte den Anspruch nun direkt gegenüber ihrem Dienstherrn geltend machen. Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist, dass die nationalen Vorschriften zu Elternzeit und Elterngeld nicht als hinreichende Umsetzung der Richtlinie anerkannt wurden, da sie weder die vorgesehene zwingende Lohnfortzahlung noch die spezifisch kurze Dauer von zehn Tagen berücksichtigen.
Bedeutung für den öffentlichen Dienst
Während im öffentlichen Dienst bereits jetzt unmittelbare Konsequenzen aus der Entscheidung erwachsen, da Gerichte den betroffenen Beamten den Anspruch rückwirkend zusprechen, besteht im privaten Arbeitsrecht eine abweichende Ausgangslage. Die unmittelbare Geltung von Richtlinien-Normen ist nach den Maßgaben des Europäischen Gerichtshofs im Verhältnis zwischen Privaten ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Beschäftigte bei privaten Arbeitgebern derzeit keine unmittelbar einklagbaren Ansprüche auf Vaterschaftsurlaub geltend machen können. Die Entscheidung entfaltet somit zunächst eine Wirkung gegenüber dem Staat als Arbeitgeber. Unternehmen im öffentlichen Dienst sind damit angehalten, sich auf neue organisatorische Herausforderungen einzustellen. Dies betrifft insbesondere die Personalplanung rund um Geburten sowie die Abbildung des Anspruchs in den internen Abrechnungs- und Urlaubsverwaltungssystemen.
Auswirkungen für private Arbeitgeber und Beschäftigte
Für privatwirtschaftliche Arbeitgeber bleibt die Lage indes komplex. Zwar entsteht kein unmittelbarer Anspruch gegen sie, jedoch besteht für betroffene Arbeitnehmer die Möglichkeit, staatshaftungsrechtliche Ansprüche gegen die Bundesrepublik geltend zu machen, da die Nichtumsetzung der Richtlinie eine Pflichtverletzung darstellt. Mittelbar kann dies zu einem erhöhten Druck auf den Gesetzgeber führen, die Richtlinie in naher Zukunft auch für private Arbeitsverhältnisse umzusetzen. Sollten vergleichbare Regelungen eingeführt werden, müssten gerade kleinere und mittlere Unternehmen wie Handwerksbetriebe, Pflegeeinrichtungen oder Einzelhändler ihre Personalplanung neu ausrichten. Ein verpflichtender zehntägiger Vaterschaftsurlaub mit Lohnfortzahlung hätte nicht nur organisatorische Auswirkungen, sondern auch unmittelbar spürbare finanzielle Effekte, insbesondere in Branchen, die traditionell mit knappen Personalkapazitäten arbeiten.
Praktische Handlungsempfehlungen und Fazit
In der Praxis sollten öffentliche Institutionen sofort prüfen, wie sie zukünftige Anträge auf Vaterschaftsurlaub zu handhaben haben, um weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Arbeitgeber im privaten Bereich sind gut beraten, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und sich auf mögliche gesetzliche Anpassungen vorzubereiten. Auch für Steuerberatungen und Finanzinstitutionen eröffnet das Thema Beratungsbedarf, etwa in Fragen der lohnsteuerlichen Behandlung oder der Kostenkalkulation neuer Personalansprüche. Das Urteil verdeutlicht erneut, dass die Europäische Union mit ihren Vorgaben zunehmend tief in nationale Arbeitsrechtsordnungen eingreift. Unternehmer, Personalverantwortliche und steuerliche Berater sollten die nächsten legislativen Schritte daher genau beobachten. Gerade mittelständische Betriebe profitieren in solchen Umstellungsprozessen massiv von einer vorausschauenden Digitalisierung ihrer Personal- und Buchhaltungsprozesse, da dies die Auswirkungen neuer gesetzlicher Regelungen abfedern kann. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Optimierung ihrer Buchhaltung und der Umsetzung digitaler Prozesse, wodurch nicht nur rechtliche Sicherheit entsteht, sondern auch erhebliche Kostenersparnisse möglich sind.
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