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Recht

Unwirksame Nachzahlklausel im Luftverkehr und ihre Bedeutung für Verträge

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Vertragsfreiheit und ihre Grenzen im Luftverkehr

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2025 (Az. X ZR 110/24) setzt ein deutliches Zeichen für mehr Verbraucherschutz und die Grenzen vertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten in der Wirtschaft. Im Zentrum steht eine sogenannte Nachzahlklausel, mit der sich eine Fluggesellschaft vorbehalten hatte, den Ticketpreis nachträglich zu erhöhen, wenn Passagiere eine Teilstrecke eines gebuchten Fluges nicht in der vorgegebenen Reihenfolge antreten. Derartige Vertragsbedingungen sind weit verbreitet, nicht nur im Flugverkehr, sondern auch in anderen Branchen, in denen Pauschalangebote oder stufenweise Preismodelle üblich sind. Der BGH stellte klar, dass der Grundsatz der Vertragsfreiheit dort endet, wo eine Regelung Verbraucher oder Vertragspartner unangemessen benachteiligt und gegen das Transparenzgebot des Bürgerlichen Gesetzbuches verstößt.

Nach Auffassung des Gerichts darf ein Unternehmen zwar seine Preisstruktur schützen, etwa um Missbrauch durch gezielte Buchung von preislich vorteilhaften Kombinationen zu verhindern. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Eine pauschale Nachzahlungspflicht, die auch Kundinnen und Kunden betrifft, die ihre Reisepläne aus unverschuldeten Gründen – beispielsweise wegen Krankheit oder geänderter familiärer Umstände – ändern müssen, sei unverhältnismäßig. Entscheidend ist somit die Abwägung zwischen unternehmerischem Interesse an Preisgestaltung und dem Schutz der Vertragsparität. Diese Abwägung ist nicht nur im Luftverkehr von hoher Relevanz, sondern berührt Grundfragen fairer Vertragsgestaltung in vielen Branchen.

Die rechtliche Einordnung und ihre Reichweite

Rechtlich stützte sich der BGH auf die Vorschriften zur Inhaltskontrolle nach den §§ 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach sind Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Besonders relevant ist hierbei der Gedanke des sogenannten Übermaßverbots. Danach dürfen Regelungen nicht weiter gehen, als es zur Wahrung legitimer Unternehmensinteressen erforderlich ist. Die Lufthansa-Klausel griff jedoch übermäßig in die Rechte der Verbraucher ein, indem sie auch Fälle erfasste, in denen objektiv keine Umgehung des Tarifsystems vorlag. In der Praxis bedeutet dies, dass Vertragsklauseln künftig stärker differenzieren müssen, um nicht mit der gesetzlichen Inhaltskontrolle zu kollidieren.

Auch für Unternehmen außerhalb der Luftfahrtbranche ist dieses Urteil bedeutsam. Ob in Energieverträgen, digitalen Dienstleistungen oder langfristigen Wartungs- und Lieferverhältnissen – überall dort, wo Preisstaffeln oder gestufte Leistungssysteme bestehen, ist zu prüfen, ob nachträgliche Anpassungsklauseln sachlich gerechtfertigt und transparent ausgestaltet sind. Diese Transparenzforderung verlangt, dass die Regelungen objektiv nachvollziehbar sind und die Kundinnen und Kunden das wirtschaftliche Risiko klar erkennen können. Damit wird der rechtliche Spielraum enger, zugleich aber die Rechtssicherheit erhöht, wenn Unternehmen ihre Klauseln klar und differenziert formulieren.

Praktische Konsequenzen für Unternehmen

Unternehmen sollten die Entscheidung des BGH als Wegweiser verstehen, ihre Vertragsbedingungen auf mögliche versteckte Risiken einer unangemessenen Benachteiligung zu prüfen. Gerade kleine und mittelständische Betriebe, die Standardverträge oder automatisch generierte AGB einsetzen, laufen Gefahr, unbeabsichtigt rechtswidrige Regelungen zu verwenden. Ein Beispiel ist die automatische Preisanpassungsklausel in Abonnements oder Serviceverträgen, die ohne klare Bezugnahme auf eine objektive Kalkulationsbasis arbeitet. Derartige Klauseln können im Streitfall ebenso unwirksam sein wie die beanstandete Nachzahlungspflicht im Flugverkehr.

Besonderes Augenmerk ist auf die Differenzierung zwischen zulässiger Preisanpassung und unzulässiger Nachforderung zu legen. Während eine Anpassung aufgrund nachweisbarer Kostensteigerungen, wie Energiekosten oder Materialien, rechtlich zulässig sein kann, ist eine pauschale Nachforderung ohne tatsächlichen Schaden kaum vertretbar. Damit wird in der Praxis die Vertragsgestaltung zu einer zentralen Compliance-Frage: Nur wer seine AGB regelmäßig überprüft und sie auf ihre Angemessenheit hin analysiert, kann spätere Haftungsrisiken wirksam minimieren. Der BGH stellt mit seiner Entscheidung zudem klar, dass selbst branchenübliche Modelle nicht vor gerichtlicher Kontrolle schützen, wenn sie strukturell einseitig ansetzen.

Für Onlinehändler und Dienstleistungsunternehmen ergibt sich daraus ein weiterer Aspekt: Die digitale Standardisierung von Vertragsmustern darf nicht zu einer pauschalen Verwendung identischer Klauseln führen. KI-generierte oder Software-gestützte Vertragsbausteine müssen immer an das konkrete Geschäftsmodell angepasst werden. Eine unangemessene Klausel, die im Massengeschäft unbemerkt bleibt, kann erhebliche Rückforderungsrisiken und Bußgelder nach sich ziehen. Damit gewinnt die laufende juristische Qualitätssicherung an wirtschaftlicher Bedeutung.

Fazit: Rechtssicherheit durch klare Vertragsgestaltung

Mit der Entscheidung vom 28. Oktober 2025 hat der Bundesgerichtshof nicht nur eine konkrete Nachzahlklausel verworfen, sondern auch die Bedeutung ausgewogener Vertragsklauseln betont. Für Unternehmen bedeutet dies eine Aufforderung zu mehr Transparenz, Präzision und Differenzierung in ihren Geschäftsbedingungen. Eine wirksame und nachvollziehbare Vertragslogik schützt nicht nur vor juristischen Risiken, sondern fördert auch das Vertrauen der Geschäftspartner und Kundinnen. Das Urteil verdeutlicht, dass fair kalkulierte und klar formulierte Verträge rechtssicherheitsschaffend wirken und langfristig ökonomische Stabilität begünstigen.

Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Optimierung ihrer internen Abläufe und digitalen Buchhaltungsprozesse. Durch gezielte Prozessdigitalisierung und rechtssichere Vertragsgestaltung helfen wir, erhebliche Kosten einzusparen und die wirtschaftliche Effizienz nachhaltig zu steigern. Wir betreuen Mandanten unterschiedlichster Branchen und unterstützen sie dabei, ihre Geschäftsprozesse rechtlich wie organisatorisch zukunftssicher aufzustellen.

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