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Digitalisierung

Unternehmensinsolvenzen November 2025: Zahlen & Folgen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Unternehmensinsolvenzen November 2025: Einordnung der aktuellen Zahlen

Im November 2025 haben die deutschen Amtsgerichte 1.794 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Das entspricht einem Anstieg von 0,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Diese Zahl wirkt auf den ersten Blick moderat, ist für Unternehmende, Steuerberatende und finanzierende Institutionen aber hoch relevant, weil bereits kleine Veränderungen in der Insolvenzdynamik auf ein insgesamt angespannteres wirtschaftliches Umfeld hindeuten können.

Wichtig ist zunächst das Verständnis des Begriffs Unternehmensinsolvenz. Gemeint ist ein gerichtliches Verfahren, das eröffnet wird, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist oder drohend zahlungsunfähig wird oder wenn es überschuldet ist. Das Ziel des Verfahrens ist nicht zwingend die Liquidation, sondern kann auch in einer Sanierung oder geordneten Fortführung liegen. In der Statistik werden dabei die beantragten Unternehmensinsolvenzen erfasst, die durch die Amtsgerichte registriert wurden.

Für die Praxis entscheidend ist außerdem, dass die statistische Erfassung zeitlich versetzt erfolgt. Die Anträge fließen erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik ein. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt nach den Angaben der Statistik in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Wer die Zahlen für ein Frühwarnsystem nutzt, muss diesen Zeitverzug einplanen: Ein Anstieg oder Rückgang im November kann die wirtschaftliche Lage aus dem Spätsommer oder Frühherbst widerspiegeln und ist daher eher als nachlaufender Indikator zu verstehen.

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch für stark spezialisierte Betriebe mit hoher Fixkostenbasis, sind solche Trends dennoch wertvoll. Sie liefern Hinweise darauf, ob die eigene Branche oder die regionale Geschäftspartnerstruktur unter Druck steht. Für Onlinehändler kann dies etwa relevant werden, wenn Logistik- und Dienstleistungspartner in eine Risikozone geraten, während Bauunternehmen und Betriebe aus dem Bereich Verkehr und Lagerei typischerweise stark von kurzfristiger Liquidität und stabilen Zahlungszielen abhängig sind.

Forderungen der Gläubiger: Warum die Schadenssummen trotz mehr Fälle sinken können

Neben der Fallzahl ist die Höhe der von den Gerichten bezifferten Forderungen der Gläubiger ein zentraler Kennwert. Für die im November 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wurden Forderungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro ausgewiesen. Im November 2024 lagen die Forderungen bei rund 2,8 Milliarden Euro. Damit sind die Forderungssummen deutlich zurückgegangen, obwohl die Zahl der gemeldeten Insolvenzen leicht gestiegen ist.

Dieser Befund lässt sich ohne Widerspruch erklären und ist für die Risikobewertung in Unternehmen und Banken besonders wichtig. Die Forderungssumme hängt stark davon ab, ob unter den Insolvenzanträgen wirtschaftlich bedeutende, umsatzstarke Unternehmen sind. Wenn in einem Monat eher kleinere Betriebe betroffen sind, kann die Zahl der Verfahren steigen, während die aggregierten Forderungen sinken. Für das Forderungsmanagement bedeutet das: Wer die eigene Exponierung gegenüber einzelnen Großkunden oder wenigen großen Projekten nicht transparent steuert, kann trotz statistisch „beruhigender“ Gesamtsummen erhebliche Einzelfallrisiken tragen.

Aus Sicht der Unternehmenspraxis ist deshalb weniger die bundesweite Gesamtsumme entscheidend als die Frage, wie sich Forderungsausfälle im eigenen Kunden- und Lieferantennetzwerk konzentrieren. Steuerberatende können hier einen wesentlichen Beitrag leisten, indem sie aus Buchführung und Offene-Posten-Daten ableiten, welche Debitoren regelmäßig Zahlungsziele überschreiten, welche Umsatzanteile auf wenige Geschäftspartner entfallen und ob Mahnprozesse konsequent und revisionssicher dokumentiert sind. Für Finanzinstitutionen ist die Differenzierung ebenfalls relevant, weil eine sinkende Forderungssumme nicht zwingend eine Entwarnung bedeutet, sondern auch ein verändertes Profil der betroffenen Unternehmen widerspiegeln kann.

Praktisch führt das zu einer klaren Leitlinie: Es lohnt sich, die Risikosteuerung nicht nur auf das Insolvenzergebnis, sondern auch auf die Prozessqualität in der Rechnungsstellung, im Mahnwesen und im Reporting auszurichten. Wer Forderungsbestände zeitnah überwacht, kann früh Gegenmaßnahmen einleiten, etwa durch Anpassung von Zahlungsbedingungen, bessere Bonitätsprüfung oder eine enger getaktete Kommunikation mit problematischen Kunden.

Insolvenzhäufigkeit nach Branchen: Relevanz für Lieferketten und Verträge

Die Statistik weist für November 2025 insgesamt 5,2 Unternehmensinsolvenzen je 10.000 Unternehmen aus. Besonders auffällig ist die Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 11,0 Fällen je 10.000 Unternehmen. Danach folgen das Baugewerbe mit 8,1 Fällen sowie die Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen, etwa Zeitarbeitsfirmen, mit 7,7 Fällen.

Diese sektorale Betrachtung ist für Unternehmen mit komplexen Liefer- und Leistungsketten unmittelbar umsetzbar. Wer beispielsweise im Handel, im Onlinehandel oder in der Produktion auf Transportdienstleistungen und Lagerkapazitäten angewiesen ist, sollte bei Vertragspartnern aus Verkehr und Lagerei ein besonders enges Monitoring etablieren. Im Baugewerbe wiederum wirken Zahlungspläne, Abschlagsrechnungen und Nachtragsmanagement stark auf die Liquidität. Bereits kleine Störungen, etwa durch verzögerte Abnahmen oder stockende Projektfinanzierungen, können sich hier schnell in Zahlungsengpässen niederschlagen. Bei sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen wie Zeitarbeit kommen zusätzlich häufig hohe Vorfinanzierungsbedarfe hinzu, weil Löhne und Sozialabgaben pünktlich fällig werden, während Kundenzahlungen später eingehen.

Für Steuerberatende und Finanzabteilungen ergibt sich daraus ein konkreter Prüfauftrag: Wenn ein Unternehmen nennenswerten Umsatz oder zentrale Betriebsleistungen mit Partnern aus diesen Bereichen verbindet, sollte die Vertragsgestaltung auf Krisenfestigkeit geprüft werden. Dazu zählen klare Leistungs- und Abrechnungsmodalitäten, nachvollziehbare Dokumentation von Leistungsnachweisen sowie interne Prozesse, die schnelle Sperren oder Limitanpassungen ermöglichen, wenn Zahlungsausfälle drohen. Gerade im Mittelstand wird das in der Praxis häufig dadurch erschwert, dass Abrechnung, Controlling und Liquiditätsplanung nicht durchgängig digital verzahnt sind und kritische Informationen zu spät sichtbar werden.

Hinzu kommt die Erkenntnis, dass Insolvenzzahlen branchenbedingt stark schwanken können, ohne dass jedes einzelne Unternehmen zwangsläufig in einer Krise ist. Die branchenspezifischen Häufigkeiten sind deshalb kein Pauschalurteil über einzelne Marktteilnehmer, sondern ein Hinweis darauf, wo in der Wertschöpfungskette erhöhte Aufmerksamkeit angebracht ist. Für Unternehmen mit vielen kleineren Lieferanten kann das bedeuten, stärker auf Ausfall- und Vertretungsfähigkeit zu achten, um operative Risiken zu reduzieren.

Praxisfolgen für Mittelstand, Steuerberatung und Finanzierung

Für den Zeitraum Januar bis November 2025 wurden insgesamt 22.027 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Das sind 10,0 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Forderungen der Gläubiger summierten sich auf 44,3 Milliarden Euro, nach 52,3 Milliarden Euro im Vorjahreszeitraum. Diese Kombination aus mehr Verfahren, aber geringeren Forderungssummen unterstreicht erneut, dass sich Risiken breiter über viele Fälle verteilen können, während die ganz großen Einzelfälle in einem anderen Zeitraum auftreten.

Unternehmen sollten diese Entwicklung vor allem als Anlass nehmen, die eigene Krisenprävention operativ zu schärfen. Zentral ist eine belastbare Liquiditätssteuerung, die nicht nur den Kontostand, sondern auch erwartete Einzahlungen, fällige Verbindlichkeiten und Steuerzahlungen in einem aktuellen Bild zusammenführt. Eine professionell geführte Offene-Posten-Liste und ein strukturiertes Mahnwesen sind dabei keine Formalie, sondern ein wesentlicher Baustein, um Forderungsausfälle früh zu erkennen. Ebenso wichtig ist eine verlässliche Datengrundlage, weil Finanzierungsgespräche und Covenants häufig auf zeitnahen betriebswirtschaftlichen Auswertungen beruhen. Für Banken und andere Finanzinstitutionen steigt in einem Umfeld wachsender Insolvenzzahlen regelmäßig die Bedeutung von transparenten Zahlen, planbaren Prozessen und einer plausiblen Fortführungsprognose im operativen Geschäft.

Steuerberatende können in dieser Situation besonders wirksam unterstützen, wenn Buchführung, Zahlungsverkehr und Reporting so organisiert sind, dass Entscheidungsdaten ohne Medienbrüche vorliegen. In vielen kleinen und mittelständischen Betrieben entstehen Risiken weniger durch fehlenden Umsatz als durch verspätete Informationen, unklare Verantwortlichkeiten und manuelle Prozessschritte, die Fehler und Zeitverzug verursachen. Wer hingegen zeitnah bucht, Belege vollständig digital erfasst und klare Freigabe- und Mahnprozesse implementiert, verbessert die Steuerbarkeit des Unternehmens spürbar und schafft zugleich eine bessere Verhandlungsposition gegenüber Kreditgebern und Lieferanten.

Ein unmittelbarer Praxisnutzen ergibt sich auch aus dem statistischen Zeitverzug: Wenn Insolvenzanträge oft rund drei Monate vor der statistischen Erfassung gestellt werden, lohnt es sich, interne Indikatoren schneller auszuwerten als externe Statistiken. Dazu gehören etwa wiederkehrende Zahlungszielüberschreitungen einzelner Kunden, erhöhte Rücklastschriften, ungewöhnlich häufige Stundungsbitten oder auffällige Verschiebungen im Auftragsbestand. Wer diese Signale systematisch erhebt, kann Gegenmaßnahmen einleiten, bevor ein Ausfall rechtlich manifest wird.

Im Fazit lässt sich festhalten, dass die Zahlen für November 2025 zwar nur einen leichten Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen zeigen, die Entwicklung im Jahresverlauf aber eine erhöhte Aufmerksamkeit für Liquiditätssteuerung, Forderungsmanagement und belastbares Reporting erfordert. Wenn Sie diese Themen im Mittelstand durchgängig digitalisieren und die buchhalterischen Prozesse so optimieren möchten, dass Entscheidungen schneller und kostengünstiger möglich werden, begleiten wir Sie als Kanzlei mit Fokus auf Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung und erzielen dabei regelmäßig erhebliche Kostenersparnisse.

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