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Steuerrecht

Tax Law Clinics und Steuerberatungsgesetz 2026 im Überblick

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Tax Law Clinics im Steuerrecht: Was sich ab September 2026 ändert

Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes hat der Gesetzgeber das Berufsrecht der steuerlichen Beratung in mehreren Punkten modernisiert. Besonders beachtet wird die neue gesetzliche Grundlage für Tax Law Clinics. Darunter versteht man unentgeltliche Beratungsangebote im Steuerrecht, die typischerweise von Studierenden unter fachlicher Anleitung erbracht werden. Solche Formate sind aus anderen Rechtsgebieten bereits bekannt, im Steuerrecht waren sie bislang jedoch gerade nicht zulässig. Die Neuregelung soll ab dem 1. September 2026 greifen und schafft damit erstmals eine ausdrückliche Rechtsbasis für studentische Rechtsberatung in Steuersachen.

Für Unternehmen, Steuerberatende und Finanzinstitutionen ist diese Änderung vor allem deshalb relevant, weil sie einen grundsätzlichen Wandel im Zugang zur steuerlichen Rechtsberatung markiert. Das Steuerberatungsgesetz regelt, wer Hilfe in Steuersachen leisten darf. Hilfeleistung in Steuersachen meint jede Tätigkeit, die auf die Klärung steuerlicher Rechte und Pflichten gerichtet ist. Bislang galt für Studierende insoweit ein Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Unbefugt ist eine Hilfeleistung dann, wenn sie ohne gesetzliche Erlaubnis erfolgt. Verstöße konnten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Neu ist nun, dass unentgeltliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt wird. Geschäftsmäßig bedeutet in diesem Zusammenhang nicht zwingend entgeltlich oder gewerblich, sondern dass die Tätigkeit mit einer gewissen Wiederholungsabsicht und organisatorischen Struktur angeboten wird. Gerade daran scheiterten Tax Law Clinics in der Vergangenheit. Künftig soll diese Form des ehrenamtlichen Engagements rechtssicher möglich sein, sofern die gesetzlichen Anforderungen an Anleitung, Einweisung und Mitwirkung eingehalten werden.

Steuerberatungsgesetz reformiert: Warum Tax Law Clinics bisher unzulässig waren

Die bisherige Rechtslage war durch eine Besonderheit des Steuerrechts geprägt. Während in anderen Rechtsgebieten studentische Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bereits eröffnet war, unterfällt das Steuerrecht einem eigenständigen Berufsrecht. Genau darin lag das Problem. Das Steuerberatungsgesetz enthielt bislang keine entsprechende Öffnung für Studierende, sondern stellte auf das Verbot unbefugter Hilfeleistung ab. Der Gesetzeswortlaut war deshalb aus Sicht der Gerichte eindeutig.

Das zeigte sich auch in den bereits geführten Verfahren. Der Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover wollte schon 2015 die erste Tax Law Clinic in Deutschland gründen, scheiterte damit jedoch gerichtlich. Zuletzt bestätigte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 28.03.2023, Az. II ZB 11/22, dass eine solche Organisationsform nach der damaligen Rechtslage nicht zulässig war. Bereits zuvor hatte der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 30.09.2020, Az. VII B 96/19, die Rechtslage entsprechend eingeordnet. Für die Praxis ist daran wichtig: Die nun beschlossene Legalisierung ist keine bloße Klarstellung, sondern eine echte gesetzgeberische Änderung.

Die Reform reagiert damit auf einen seit Jahren bestehenden Wertungswiderspruch. In anderen Bereichen der Rechtsberatung waren Law Clinics als Ausbildungs und Unterstützungsmodell möglich, im Steuerrecht dagegen nicht. Der Gesetzgeber will diesen Sonderweg nun beenden, ehrenamtliche Beratung fördern und zugleich den juristischen und steuerrechtlichen Nachwuchs stärken. Das ist berufspolitisch bedeutsam, ändert aber nichts daran, dass die studentische Beratung auch künftig eng begrenzt und fachlich überwacht bleiben muss.

Praxisfolgen der Reform: Anleitung, Befugnisse und neue Beratungsmöglichkeiten

Die zentrale praktische Frage lautet, unter welchen Bedingungen unentgeltliche Hilfe in Steuersachen künftig erlaubt ist. Maßgeblich ist, dass die beratenden Personen an Umfang und Inhalt der Tätigkeit orientiert eingewiesen und fortgebildet werden. Zusätzlich ist, soweit im Einzelfall erforderlich, eine Mitwirkung der anleitenden Person vorgesehen. Die Anleitung muss also nicht nur formal bestehen, sondern fachlich zum konkreten Beratungsfall passen. Damit soll sichergestellt werden, dass einfache Unterstützungsleistungen möglich werden, ohne die Qualität und Verlässlichkeit steuerlicher Beratung zu gefährden.

Die anleitende Person muss ihrerseits besonders qualifiziert sein. Zulässig ist die Anleitung durch Personen, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, die Befähigung zum Richteramt besitzen, eine Steuerberaterprüfung bestanden haben oder von dieser befreit wurden oder ein Wirtschaftsprüfungsexamen abgelegt haben. Für Steuerkanzleien, Hochschulen und berufsnahe Initiativen bedeutet das, dass organisatorische Verantwortung und fachliche Überwachung nicht delegiert werden dürfen. Wer Tax Law Clinics aufbauen oder begleiten will, benötigt belastbare Prozesse, dokumentierte Zuständigkeiten und eine klare Fallabgrenzung.

Auch über die Tax Law Clinics hinaus enthält die Reform weitere praxisrelevante Erleichterungen. Lohnsteuerhilfevereine erhalten erweiterte Möglichkeiten, da bisherige Betragsgrenzen für angebotene Tätigkeiten entfallen sollen. Außerdem darf künftig eine Person drei statt bisher zwei Beratungsstellen leiten. Nach der Gesetzesbegründung könnten dadurch rund 35.000 Steuerpflichtige zusätzlich Zugang zu den Leistungen von Lohnsteuerhilfevereinen erhalten. Das ist insbesondere für Arbeitnehmerhaushalte relevant, mittelbar aber auch für Arbeitgeber, wenn Beschäftigte verstärkt auf niedrigschwellige Beratungsangebote zurückgreifen können.

Hinzu kommt, dass die Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen neu gefasst wird. Beschränkte Hilfeleistung bedeutet, dass bestimmte Berufsgruppen nur innerhalb ihres fachlichen Tätigkeitsfeldes steuerliche Fragen aufgreifen dürfen. Künftig können etwa Energieberater auch steuerrechtliche Aspekte ansprechen, soweit diese mit ihrer Beratung zusammenhängen. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, Immobilienunternehmen oder Betriebe mit Investitionen in energetische Maßnahmen kann das die Abstimmung in Projekten vereinfachen. Gleichwohl ersetzt eine solche punktuelle Beratung keine umfassende steuerliche Gestaltungsberatung.

Steuerrecht modernisiert: Was Unternehmen und Berater jetzt beachten sollten

Für die Unternehmenspraxis ist die Reform vor allem ein Signal für mehr Durchlässigkeit, mehr Spezialisierung und weniger formale Hürden im Berufsrecht. Das betrifft jedoch nicht die Kernverantwortung in steuerlichen Fragen. Unternehmen sollten auch künftig sauber zwischen zulässiger Unterstützung im Einzelfall und vollumfänglicher Beratung unterscheiden. Gerade bei Haftungsfragen, Fristen, Rechtsbehelfen und Gestaltungen bleibt die qualifizierte steuerliche Begleitung unverzichtbar. Für Steuerberatende eröffnet die Reform zugleich neue Kooperationsfelder mit Hochschulen, Nachwuchsinitiativen und angrenzenden Berufsgruppen.

Ebenso bedeutsam ist der Wegfall des bisherigen Leitungserfordernisses bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern. Künftig kann eine weitere Beratungsstelle unterhalten werden, ohne dass sie von einer anderen Beraterin oder einem anderen Berater geleitet werden muss oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Das kann insbesondere für wachsende Kanzleien und regionale Beratungsstrukturen zu spürbaren Vereinfachungen führen. Hinzu kommt die Möglichkeit, Vollmachten künftig zentral elektronisch zu verwalten. Gerade dieser Punkt hat erhebliches Potenzial für effizientere Abläufe, eine konsistentere Mandatsorganisation und weniger Verwaltungsaufwand.

Nicht umgesetzt wurde dagegen die ursprünglich diskutierte steuer und sozialversicherungsfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro für Beschäftigte. Diese Regelung wurde im endgültig beschlossenen Gesetz gestrichen. Arbeitgeber sollten daher keine Erwartungen an eine entsprechende Sonderbegünstigung knüpfen, sondern ausschließlich mit dem verabschiedeten Gesetzesinhalt arbeiten.

Unterm Strich stärkt die Reform den Zugang zur steuerlichen Rechtsberatung in klar begrenzten Bereichen und entlastet zugleich berufsrechtliche Strukturen. Entscheidend wird nun die praktische Umsetzung sein, insbesondere bei Qualitätssicherung, Aufsicht und digitaler Organisation. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen sowie beratungsnahe Strukturen dabei, Buchhaltungsprozesse und steuerliche Abläufe digital und rechtssicher aufzustellen. Gerade im Mittelstand schaffen durchdachte Prozessoptimierung und Digitalisierung häufig erhebliche Kostenersparungen, auf die unsere Kanzlei seit vielen Jahren spezialisiert ist.

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