Gesetzliche Grundlage und Zielsetzung der Stromsteuerentlastung
Am 13. November 2025 hat der Deutsche Bundestag die Änderung des Energiesteuergesetzes und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Zentrales Anliegen der Reform ist die Verstetigung der Steuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Die Stromsteuer bleibt künftig auf dem europäischen Mindeststeuersatz von fünf Cent pro Kilowattstunde, sofern der jährliche Stromverbrauch mindestens 12,5 Megawattstunden beträgt. Diese Regelung betrifft rund 600.000 Betriebe in Deutschland und soll die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Wirtschaftszweige langfristig sichern. Ohne die Neuregelung wäre die bisherige Entlastung Anfang 2026 ausgelaufen, was zu spürbaren Mehrkosten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen geführt hätte.
Die Stromsteuer, geregelt im Stromsteuergesetz, ist eine Verbrauchsteuer, die grundsätzlich auf jede Kilowattstunde erhoben wird, die einem Endverbraucher geliefert wird. Sie dient dem Ziel, Energieeffizienz zu fördern und Anreize zur Reduktion des Energieverbrauchs zu schaffen. Mit der jetzt beschlossenen Anpassung wird diese systematische Belastung für bestimmte Unternehmensgruppen reduziert, um Standortnachteile im internationalen Wettbewerb zu vermeiden.
Praktische Auswirkungen für energieintensive Betriebe
Für produzierende Unternehmen, Handwerksbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe bringt die Verstetigung der Stromsteuersenkung erhebliche Planungssicherheit. Gerade kleinere Betriebe, die bislang von der temporären Steuerermäßigung profitierten, können nun langfristig ihre Energiekosten kalkulieren. Ein produzierendes Gewerbe mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 12,5 Megawattstunden spart durch den abgesenkten Steuersatz mehrere tausend Euro jährlich. Diese Entlastung kann unmittelbar in betriebliche Investitionen, Modernisierungen oder in die Weiterentwicklung nachhaltiger Produktionsmethoden fließen.
Darüber hinaus wirkt die Regelung auch stabilisierend auf ländlich geprägte Wirtschaftsräume. Land- und Forstbetriebe, die häufig hohen Energiebedarf für Trocknung, Kühlung oder Maschinenbetrieb haben, profitieren ebenfalls. Die steuerliche Planungssicherheit ermöglicht es, langfristige Energiekonzepte zu entwickeln und regenerative Technologien wirtschaftlich sinnvoll einzubinden. Damit fügt sich die Maßnahme in die energie- und klimapolitische Gesamtstrategie der Bundesrepublik ein, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit stärker miteinander verzahnen soll.
Entlastungen für Elektromobilität und Stromspeichertechnologien
Ein weiterer Fokus der Reform liegt auf der Vereinfachung und Modernisierung steuerlicher Regelungen im Bereich der Elektromobilität. Bisher war die Besteuerung beim Lade- und Rückspeisevorgang von Strom aus Fahrzeugbatterien komplex und häufig uneinheitlich. Künftig entfallen umfangreiche Einzelfallprüfungen sogenannter "Ladesäulen-Geschäftsmodelle". Für das bidirektionale Laden, also das beidseitige Nutzen von Energieströmen zwischen Fahrzeug und Netz, werden klare steuerliche Vorgaben eingeführt. Damit wird verhindert, dass Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen als Energieversorger eingestuft und dadurch selbst steuerpflichtig werden. Diese Neuregelung fördert sowohl Unternehmen mit eigenen E-Fahrzeugflotten als auch Dienstleister, die Ladeinfrastruktur betreiben.
Auch im Bereich der Stromspeicherung wurde nachjustiert. Bislang drohte eine doppelte Besteuerung, wenn Strom zwischengespeichert und später wieder entnommen wurde. Durch die Gesetzesänderung wird nun klargestellt, dass nur der tatsächlich verbrauchte Strom steuerpflichtig bleibt. Das erhöht die Attraktivität von Batteriesystemen und anderen Speicherlösungen erheblich. Besonders für mittelständische Unternehmen, die zunehmend auf Eigenstromversorgung durch Photovoltaikanlagen setzen, bedeutet dies eine wichtige steuerliche Entlastung.
Bewertung und Ausblick für die Unternehmenspraxis
Die Strom- und Energiesteuerreform stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft in einem besonders sensiblen Kostenbereich. Gleichzeitig reduziert sie bürokratische Hürden und unterstützt die Transformation hin zu einer klimafreundlicheren Energieversorgung. Unternehmen sollten prüfen, ob sie die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung erfüllen und wie sie ihre Stromverbräuche optimieren können, um die maximale Entlastung zu nutzen. Für Steuerberatende und Finanzverantwortliche in Unternehmen ergibt sich damit die Aufgabe, die energiewirtschaftlichen Daten präzise zu erfassen und die jeweiligen Antrags- oder Nachweisfristen zu beachten, um Steuervergünstigungen rechtssicher geltend zu machen.
Besonders kleine und mittlere Unternehmen sowie Betriebe des produzierenden Gewerbes können von der neuen Gesetzeslage profitieren, wenn sie ihre Energiestrategie gezielt mit steuerlichen Aspekten verbinden. Dabei ist eine enge Verzahnung von Buchhaltungsprozessen, Energiecontrolling und Steuerplanung empfehlenswert. Eine integrierte digitale Buchführung ermöglicht die automatische Erfassung von Energiemengen und Kosten, was wiederum eine effiziente Prüfung der Entlastungsfähigkeit erleichtert.
Unserer Erfahrung nach führt die konsequente Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung nicht nur zu steuerlicher Rechtssicherheit, sondern auch zu deutlichen Kosteneinsparungen. Als Kanzlei, die sich auf die Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen spezialisiert hat, begleiten wir unsere Mandanten bei der Umsetzung solcher Effizienzmaßnahmen. Unser Ziel ist es, die Vorteile moderner steuerlicher Regelungen durch strukturierte, digital gestützte Verfahren voll auszuschöpfen und Unternehmen langfristig stärker aufzustellen.
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