Viele Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen und wohlhabende Privatpersonen nutzen Stiftungen als Instrument zur langfristigen Vermögensbindung und zur Förderung bestimmter Zwecke. Doch steuerlich können Zuwendungen an eine Stiftung durchaus komplexe Fragen aufwerfen, da nicht immer eindeutig ist, ob eine Zahlung als Schenkung gilt und ob hierfür Steuerbefreiungen greifen. Vor dem Bundesfinanzhof wird in der Sache II R 12/24 derzeit darüber verhandelt, ob solche Stiftungszuwendungen als freigebige Zuwendungen im Sinn des § 7 Abs. 1 Nr. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes einzuordnen sind, und ob diese möglichweise durch spezifische Befreiungsvorschriften steuerfrei bleiben können. Die Entscheidung wird weitreichende Bedeutung für Unternehmen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser sowie Onlinehändler haben, die Stiftungen nicht selten in ihre strategischen Vermögens- oder CSR-Planungen einbeziehen.
Hintergrund zu Stiftungszuwendungen und steuerlicher Behandlung
Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob Zuwendungen an eine Stiftung stets als Schenkungsteuer auslösende Vorgänge zu behandeln sind oder ob sie aufgrund der Zweckbindung steuerlich privilegiert sein können. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz liegt eine freigebige Zuwendung vor, wenn jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ohne dafür eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten. Auf Stiftungen übertragen bedeutet dies: Wird ihnen Vermögen zugewendet, liegt grundsätzlich eine steuerpflichtige Schenkung vor, es sei denn, eine Befreiungsvorschrift greift. Besonders relevant sind dabei § 13 Abs. 1 Nr. 15 und Nr. 17 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Sie sehen Steuerbefreiungen vor, wenn die Zuwendung ausschließlich Zwecken eines Landes dient oder ausschließlich gemeinnützigen Zwecken gewidmet ist und die zweckgerechte Verwendung gesichert erscheint.
Die Auslegung dieser Normen ist jedoch nicht immer eindeutig. Offen ist insbesondere, ob jede Stiftung, die sich selbst als gemeinnützig bezeichnet, automatisch in den Befreiungsbereich fällt oder ob die Finanzverwaltung den Nachweis einer dauerhaften und gesicherten zweckentsprechenden Verwendung verlangen darf. Hier spielen rechtliche und praktische Fragen der Mittelverwendung, der Satzungsgestaltung und der tatsächlichen Projektarbeit eine Rolle.
Rechtliche Einordnung und steuerliche Tragweite
Die zentrale juristische Herausforderung besteht in der Bewertung des Zuwendungscharakters und der Anwendbarkeit der Befreiungsvorschriften. Juristisch lassen sich mehrere Kernargumente unterscheiden:
- Die Einordnung als freigebige Zuwendung folgt unmittelbar aus dem Wortlaut des Gesetzes und wird sowohl von Finanzverwaltung als auch Fachliteratur überwiegend bejaht.
- Die Frage der Steuerbefreiung hängt eng mit der Sicherstellung der Zweckbindung zusammen. Nur wenn zweifelsfrei gewährleistet ist, dass die Stiftung die Mittel ausschließlich für privilegierte Zwecke verwendet, kann eine Freistellung erreicht werden.
- Die Reichweite der Befreiungen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz betrifft nicht nur klassische gemeinnützige Stiftungen, sondern auch unternehmensnahe Förderstiftungen, die etwa im Bereich der Pflege, der medizinischen Forschung oder der Bildung aktiv sind.
- Eine restriktive Auslegung durch die Gerichte kann bedeuten, dass Unternehmen ihre Zuwendungen sorgfältiger planen und dokumentieren müssen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Damit zeichnet sich ab, dass die Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht allein eine akademische Frage der Gesetzsauslegung betrifft, sondern handfeste finanzielle Auswirkungen auf zahlreiche wirtschaftliche Akteure hat.
Konkrete Auswirkungen für Unternehmen, Einrichtungen und Onlinehandel
Für kleine Unternehmen, die Stiftungen als Teil ihrer langfristigen Nachfolgeplanung in Erwägung ziehen, steht die Frage im Raum, ob solche Übertragungen steuerlich attraktiv gestaltet werden können. Mittelständische Unternehmen wiederum nutzen Stiftungen häufig im Rahmen von Corporate Social Responsibility, etwa durch die Unterstützung regionaler Kultur- oder Bildungsprojekte. Eine restriktive Handhabung der Steuerbefreiungen könnte hier zusätzliche Kosten verursachen und den Verwaltungsaufwand erhöhen.
Besonders stark betroffen wären Einrichtungen im Gesundheitswesen wie Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Viele von ihnen arbeiten mit Stiftungen zusammen, um Forschungsprojekte, Patientenunterstützungen oder soziale Begleitangebote zu finanzieren. Sollten Zuwendungen an diese Stiftungen künftig weniger oft steuerfrei sein, müssten solche Institute mit sinkenden Fördersummen oder höherer administrativer Belastung rechnen.
Für Onlinehändler und Unternehmen der digitalen Wirtschaft, die zunehmend auf Stiftungen zur Förderung von Innovationen, Bildungsinitiativen oder Nachhaltigkeitsprojekten setzen, hängt die steuerliche Attraktivität ihrer Engagements ebenfalls von der Auslegung der Normen ab. In einer Branche, die sich stark imageorientiert und an der Förderung gesellschaftlicher Verantwortung ausrichtet, sind steuerliche Unsicherheiten besonders hinderlich. Planungssicherheit über die Besteuerung von Stiftungszuwendungen wird hier künftig zu einem zentralen Wettbewerbsfaktor.
Auch Finanzinstitute, die ihre Kunden in Sachen Vermögensgestaltung, Nachfolgeplanung und Stiftungslösungen beraten, werden die Entscheidung genau verfolgen müssen. Ein engerer Interpretationsrahmen der Steuerbefreiung hätte direkte Auswirkungen auf die Gestaltungsempfehlungen und würde Beratungsprozesse möglicherweise komplexer machen.
Ausblick und Handlungsempfehlungen für die Praxis
Die anstehende Entscheidung des Bundesfinanzhofs wird für mehr Rechtsklarheit sorgen und den Rahmen für Stiftungszuwendungen neu definieren. Unternehmen, Onlinehändler, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sollten das Verfahren aufmerksam verfolgen und ihre geplanten Zuwendungen zwischenzeitlich kritisch hinsichtlich steuerlicher Risiken prüfen. Eine sinnvolle Option kann es sein, Satzungen und Verwendungsnachweise von Stiftungen vorab rechtlich und steuerlich sorgfältig zu dokumentieren, um sich auf eine mögliche restriktive Linie der Rechtsprechung vorzubereiten. Ebenso können Gespräche mit Finanzinstituten und steuerlichen Beratern helfen, bereits im Vorfeld rechtssichere Strukturen zu schaffen, die spätere Streitigkeiten vermeiden.
Die Entscheidung eröffnet auch die Chance, die Rolle von Stiftungen im Rahmen wirtschaftlicher Verantwortung neu zu denken und gegebenenfalls durch stärkere Compliance- und Transparenzmechanismen die Steuerbefreiung abzusichern. Im Ergebnis dürfte die Thematik nicht nur für Stifter und Unternehmen, sondern auch für die Finanzverwaltung langfristige Folgen haben.
Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei diesen Herausforderungen und unterstützt bei der prozessoptimalen Gestaltung der Buchhaltung sowie der Digitalisierung steuerlicher Abläufe. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Optimierung von Strukturen, die nachhaltige Kostenersparnisse ermöglichen.
Gerichtsentscheidung lesen