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Steuern

Steuerliche Neuerungen 2025: Aktivrente und Berufsrechtsreform im Fokus

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einleitung: Steuerpolitik im Umbruch

Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt in der deutschen Steuerlandschaft. Der Regierungsentwurf zum neuen Steueränderungsgesetz bildet den Auftakt zu einer Reihe tiefgreifender Reformen, die Arbeitnehmerinnen, Unternehmer und Freiberufler gleichermaßen betreffen werden. Neben der sogenannten Aktivrente, die als Herzstück des geplanten Arbeitnehmerpakets gilt, stehen auch wesentliche Anpassungen im Steuerberatungsgesetz bevor. Diese Entwicklungen haben unmittelbare Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen, Steuerberatungskanzleien sowie auf Selbstständige, die sich auf eine veränderte steuerliche und regulatorische Landschaft einstellen müssen.

Aktivrente als steuerliches Anreizinstrument

Mit dem geplanten Gesetz zur Einführung der Aktivrente verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten und den Verbleib älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsmarkt zu fördern. Aus steuerlicher Sicht eröffnet dieses Modell die Möglichkeit, zusätzliche Beschäftigungsjahre attraktiver zu gestalten und die finanzielle Belastung von Arbeitgebern und Beschäftigten zu mildern. Allerdings besteht aktuell noch Klärungsbedarf bei der steuerlichen Behandlung bestimmter Zulagen, insbesondere der Überstundenzuschläge, deren Steuerfreiheit im Zusammenhang mit der Aktivrente diskutiert wird.

Für kleine und mittlere Unternehmen, aber auch für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Onlinehändler ist die Aktivrente von erheblicher Bedeutung, da sie neue Anreize bietet, erfahrene Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels könnte eine gezielte Nutzung dieser Regelung für Entlastung sorgen. Gleichwohl dürfen sich Unternehmerinnen und Unternehmer nicht vorschnell auf entsprechende Vergünstigungen verlassen, da noch offene Fragen zur Anwendungspraxis und zu etwaigen Nachweispflichten bestehen. Eine sorgfältige steuerliche Beratung ist daher unverzichtbar, um Risiken bei der Lohnabrechnung und in der späteren Betriebsprüfung zu vermeiden.

Reform des Steuerberatungsgesetzes: Sicherung der Unabhängigkeit

Parallel zur Einführung der Aktivrente arbeitet die Bundesregierung an einer umfassenden Novellierung des Steuerberatungsgesetzes. Der Referentenentwurf sieht insbesondere Regelungen vor, die auf die Wahrung der Unabhängigkeit des Berufsstands abzielen. Hintergrund ist die zunehmende Marktdurchdringung durch Private-Equity-Gesellschaften, die über Beteiligungsstrukturen, häufig mit Sitz im Ausland, Einfluss auf deutsche Steuerberatungsgesellschaften zu nehmen versuchen. Dies stellt ein Risiko dar, da die gewerbliche Einflussnahme auf die Beratungstätigkeit den Grundsatz der fachlichen Eigenverantwortlichkeit untergraben könnte.

Die geplante Reform greift diese Problematik auf und möchte sicherstellen, dass Entscheidungen innerhalb von Steuerberatungskanzleien weiterhin allein durch beruflich qualifizierte Personen getroffen werden. Damit stärkt der Gesetzgeber die Position der unabhängigen Beratung, auf die insbesondere mittelständische Unternehmen für eine verlässliche und rechtssichere Steuerplanung angewiesen sind. Auch im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung von Beratungsleistungen müssen klare Grenzen zwischen Kapitalbeteiligung und beratender Tätigkeit gezogen werden, um das Vertrauen in den Berufsstand zu erhalten.

Auswirkungen für Unternehmen und Gestaltungsempfehlungen

Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Rahmenbedingungen auseinandersetzen und ihre Personal- und Steuerstrategien anpassen. Die Aktivrente kann gerade für kleine Betriebe und Pflegeeinrichtungen ein Instrument sein, um erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger zu binden und gleichzeitig steuerliche Entlastungen zu nutzen. Entscheidend ist dabei, die künftige Ausgestaltung der steuerfreien Komponenten wie Zuschläge oder Boni präzise zu beobachten. Ebenso sollten Unternehmerinnen und Unternehmer prüfen, ob interne Prozesse, insbesondere im Bereich der Lohnbuchhaltung, an die neuen Anforderungen angepasst werden müssen. Ein digitalisierter, klar strukturierter Datenfluss zwischen Personalabteilung, Finanzbuchhaltung und Steuerberatung erlaubt eine fehlerfreie Umsetzung und reduziert den administrativen Aufwand erheblich.

Für Steuerberatungskanzleien und ihre Mandanten bedeutet die geplante Reform des Steuerberatungsgesetzes zugleich eine Neujustierung der Mandatsbeziehungen. Der Fokus liegt stärker auf Transparenz, auf interner Compliance und auf dem Schutz vor unzulässiger Einflussnahme. Damit wandelt sich die Rolle der steuerlichen Beratung in Richtung einer unternehmensnahen, strategisch ausgerichteten Funktion, die nicht nur steuerliche, sondern zunehmend auch organisatorische und digitale Aspekte einbezieht.

Fazit: Chancen nutzen und Prozesse zukunftsfähig gestalten

Die bevorstehenden steuerlichen Neuerungen markieren einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen und gleichzeitig stabilen Steuerlandschaft. Für Unternehmen bietet die Aktivrente attraktive Möglichkeiten, Beschäftigung und Erfahrung im Unternehmen zu halten, während die Neufassung des Steuerberatungsgesetzes die Unabhängigkeit des Berufsstands langfristig absichert. Entscheidend wird sein, beide Entwicklungen aktiv und informiert zu begleiten, um Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Vorbereitung auf diese Reformen. Durch unsere Spezialisierung auf Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung schaffen wir effiziente Strukturen und nachhaltige Kostenersparnisse für Unternehmen aller Branchen.

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