Steuererklärung 2024: Wichtige Freibeträge und Pauschalen im Überblick
Die Abgabe der Steuererklärung 2024 wirft für viele Unternehmerinnen, Selbstständige, Steuerberatende sowie für mittelständische Betriebe und kleine Unternehmen wichtige Fragen auf. Zentral ist hierbei die Kenntnis über aktuelle Steuerfreibeträge, Pauschalen und Freigrenzen. Ein Steuerfreibetrag beschreibt jenen Teil des Einkommens, der unabhängig von der Gesamthöhe nicht der Besteuerung unterliegt. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass ein Einkommen in Höhe des Existenzminimums steuerfrei gestellt bleibt. Von den Freibeträgen lassen sich Pauschbeträge abgrenzen, die ohne Nachweis von tatsächlichen Kosten in Anspruch genommen werden können, sowie Freigrenzen, die im Falle ihrer Überschreitung zur Besteuerung des gesamten Betrags führen. Gerade für Onlinehändler, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen oder mittelständische Produktionsbetriebe ergeben sich durch die richtige Nutzung dieser Regelungen erhebliche Möglichkeiten zur Steueroptimierung.
Juristische Grundlagen und steuerrechtliche Einordnung
Die maßgebliche gesetzliche Grundlage für die Besteuerung des Einkommens bildet das Einkommensteuergesetz. Innerhalb dieses Rahmens sind Freibeträge und Pauschalen definiert, die die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer mindern. Der Grundfreibetrag beträgt für das Jahr 2024 insgesamt 11.784 Euro, für das Jahr 2025 wurde eine weitere Anhebung auf 12.096 Euro beschlossen. Dieser Betrag soll sicherstellen, dass nur Einkommen oberhalb des Existenzminimums besteuert wird. Ehepaare, die zusammen veranlagt sind, können die doppelten Beträge geltend machen.
Neben dem Grundfreibetrag existieren Pauschalen wie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, auch Werbungskostenpauschale genannt. Er beträgt für 2024 und 2025 jeweils 1.230 Euro. Diese Pauschale reduziert das zu versteuernde Einkommen automatisch, sodass Arbeitnehmer weder Nachweise noch Belege für berufliche Aufwendungen einreichen müssen, solange die tatsächlichen Kosten darunter bleiben. Ist der Aufwand höher, können sämtliche belegbaren Kosten geltend gemacht werden. Vergleichbar ergänzt wird dies durch die Entfernungspauschale, die bei regelmäßigen Arbeitswegen die steuerliche Belastung weiter verringert.
Von besonderer praktischer Relevanz ist zudem die Homeoffice-Pauschale, die während der Corona-Pandemie eingeführt und inzwischen dauerhaft etabliert wurde. Sie beträgt sechs Euro pro Tag für maximal 210 Arbeitstage, sodass jährlich bis zu 1.260 Euro berücksichtigt werden können. Diese Pauschale greift jedoch nur, wenn an diesen Tagen keine Entfernungspauschale angesetzt wird. Derartige Klarstellungen sind für Beraterinnen und Berater in Steuerkanzleien von hoher Bedeutung, da die gleichzeitige Inanspruchnahme ausgeschlossen ist. Daneben ist die Umzugskostenpauschale von Bedeutung, sofern ein Umzug beruflich veranlasst ist und damit der Arbeitsweg erheblich verkürzt wird. Die Höhe der Pauschale hängt vom Zeitpunkt des Umzugs und der Anzahl der mitziehenden Personen ab, was bei der individuellen Beurteilung eine wichtige Rolle spielt.
Praktische Auswirkungen für Unternehmen, Arbeitnehmer und spezialisierte Branchen
Die Auswirkungen dieser Freibeträge und Pauschalen erstrecken sich weit über den klassischen Arbeitnehmer hinaus. Für kleine Unternehmen und mittelständische Betriebe bietet die korrekte Einbeziehung der Freibeträge in die Steuerplanung eine Möglichkeit, Liquidität zu optimieren. Gerade für Onlinehändler, die steigenden Kosten im Bereich Logistik und IT-Infrastruktur gegenüberstehen, kann die steuerliche Entlastung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Rentabilität darstellen. Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser profitieren ebenfalls, da hohe Personalkosten durch steuerliche Entlastungen der Beschäftigten indirekt kompensiert werden können und damit die Attraktivität als Arbeitgeber steigt.
Für Angestellte in Unternehmen ergeben sich durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie die Entfernungspauschale Vorteile, auch wenn keine zusätzlichen Belege vorliegen. Entscheidend ist, dass Unternehmen ihre Mitarbeitenden über bestehende Möglichkeiten informieren, um im Rahmen der Gehaltsabrechnung und steuerlichen Beratung Transparenz zu schaffen. Steuerberatungskanzleien, die kleine und mittlere Mandanten betreuen, spielen hierbei eine zentrale Rolle als Schnittstelle zwischen individueller Steuerplanung und konsequenter Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Eine hohe Relevanz hat insbesondere die Wahl zwischen Pauschbetrag und tatsächlichen Kosten. Beispielsweise können Außendienstmitarbeitende mit regelmäßig langen Fahrtwegen in der Regel mehr als die Pauschale geltend machen, während bei reinen Büroangestellten die Pauschale oft ausreicht. Für Pflegekräfte, die häufig wechselnde Einsatzorte haben, kann sich die Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtkosten lohnen. Auch der Bereich Homeoffice bleibt bedeutend: Onlinehändler oder IT-Dienstleister, deren Beschäftigte über weite Strecken remote arbeiten, profitieren durch die Homeoffice-Pauschale von gezielten Entlastungen.
Fazit: Steuerliche Potenziale gezielt nutzen
Die Steuererklärung 2024 bietet eine Reihe von Chancen, die Steuerlast erheblich zu verringern. Entscheidend ist das Verständnis der Unterschiede zwischen Freibetrag, Pauschbetrag und Freigrenze. Das Wissen um diese Unterscheidungen liefert die Grundlage für eine effiziente Steuerplanung, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen im Wettbewerb stärkt. Selbstständige, Onlinehändler, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser können durch die richtige Anwendung der Freibeträge und Pauschalen die Steuerlast optimieren und gleichzeitig ihre Kostenstrukturen verbessern.
Unsere Kanzlei unterstützt hierbei umfassend und praxisnah. Wir haben uns auf die Prozessoptimierung in der Buchhaltung sowie die Digitalisierung von Abläufen spezialisiert, um erhebliche Kostenersparnisse zu ermöglichen. Wir betreuen Mandanten aller Art, vom kleinen bis zum mittelständischen Unternehmen, und verfügen über langjährige Erfahrung in der steuerlichen Prozessoptimierung und Digitalisierung.
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