Hintergrund der geplanten Neuregelungen
Die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen ist bislang streng geregelt. Grundlegend gilt, dass ausschließlich Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über eine unbeschränkte Beratungsvollmacht verfügen. Andere Berufsgruppen und bestimmte Vereinigungen durften lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen steuerliche Unterstützung leisten. Diese sogenannte beschränkte Hilfe in Steuersachen soll nach dem aktuellen Reformvorhaben des Bundesministeriums der Justiz neu geordnet werden, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen und den gesellschaftlichen Anforderungen moderner Beratungspraxis gerecht zu werden.
Die Veränderungen bauen auf einem früheren Gesetzesentwurf auf, der bereits in einer vergangenen Legislaturperiode diskutiert, jedoch aufgrund des Grundsatzes der Diskontinuität nicht umgesetzt wurde. Dieser Grundsatz besagt, dass nicht verabschiedete Gesetzesinitiativen mit Ende einer Wahlperiode verfallen. Der neue Entwurf knüpft inhaltlich an diese Vorarbeiten an, geht jedoch in einzelnen Punkten weiter.
Erweiterung der Beratungsbefugnisse für Verbände
Künftig könnte ein größerer Kreis von Organisationen steuerliche Hilfeleistungen erbringen. Das betrifft besonders Interessenvereinigungen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Träger der freien Jugendhilfe sowie Organisationen, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzen. Ziel ist es, Beratungsangebote in jenen Bereichen zu ermöglichen, in denen steuerliche Fragestellungen häufig mit speziellen sozialen oder gesellschaftlichen Anliegen verbunden sind. Gerade kleine gemeinnützige Einrichtungen oder Vereine profitieren durch diese Erweiterung, da sie künftig einfacher auf steuerliche Unterstützung durch ihre Dachverbände zurückgreifen können, ohne zwangsläufig eine Kanzlei beauftragen zu müssen.
Für Unternehmen aus der Pflege- oder Sozialwirtschaft kann diese Neuregelung bedeutsam sein. Viele dieser Einrichtungen sind eng mit Wohlfahrtsverbänden vernetzt und könnten dadurch eine niedrigschwellige und praxisnahe Unterstützung erhalten. Zwar ersetzt dies nicht die umfassende steuerliche Beratung durch Fachberater, es eröffnet jedoch eine sinnvolle Ergänzung in alltäglichen Fragestellungen.
Legalisierung von unentgeltlicher Beratung in Tax Law Clinics
Ein weiterer wesentlicher Aspekt betrifft die unentgeltliche Beratung durch sogenannte Tax Law Clinics. Hierbei handelt es sich um Einrichtungen im Umfeld von Hochschulen, in denen Studierende unter fachkundiger Anleitung qualifizierter Personen steuerliche Beratung anbieten. Bislang war eine solche Form der geschäftsmäßigen, aber unentgeltlichen Hilfeleistung rechtlich nicht ausreichend abgesichert. Der Gesetzesentwurf stellt nun klar, dass solche Formate zulässig sein sollen, sofern sie Ausbildungszwecken dienen und nicht gewerblich motiviert sind.
Für Onlinehändler, kleinere Gewerbetreibende und Gründerinnen und Gründer könnte dies eine wertvolle Unterstützung darstellen, gerade wenn es um Basisfragen und den Einstieg in steuerliche Themen geht. Solche niedrigschwelligen Angebote ergänzen die klassische Steuerberatung und senken die Hürde, sich frühzeitig mit steuerlichen Pflichten auseinanderzusetzen.
Klarstellung zum Fremdbesitzverbot und praktische Auswirkungen
Besonders für professionell tätige Kanzleien und Berufsgesellschaften ist die geplante Klarstellung zum sogenannten Fremdbesitzverbot relevant. Dieses Verbot schränkt die Möglichkeit ein, dass externe Kapitalgeber, etwa Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder nicht beratungsbefugte Unternehmen, Anteile an Steuerberatungsgesellschaften halten können. Die Regelung dient dem Grundsatz der Unabhängigkeit: Wer steuerlich berät, soll frei von wirtschaftlichen Abhängigkeiten bleiben. Der Referentenentwurf konkretisiert nun, welche Beteiligungsformen zulässig sind und welche nicht. Damit steigt die Rechtsklarheit, was insbesondere bei geplanten Kooperationen, Zusammenschlüssen oder Beteiligungsmodellen für mittelständische Kanzleien von erheblicher Bedeutung ist.
Ergänzend enthält der Entwurf praktische Anpassungen, wie den Wegfall des Leitungserfordernisses für zusätzliche Beratungsstellen sowie die Erweiterung der sogenannten Vollmachtsvermutung. Diese Vollmachtsvermutung – also die gesetzliche Annahme, dass vorgelegte Vollmachten ordnungsgemäß bestehen – gilt künftig auch für Notare und Patentanwälte. Für Unternehmen bedeutet dies eine Entlastung im Verwaltungsaufwand, da die Akzeptanz solcher Vertretungsverhältnisse leichter durchsetzbar ist.
Fazit und Bedeutung für die Praxis
Die geplante Reform der Befugnisse in Steuersachen ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Berufsrechts. Sie fördert Rechtssicherheit, erweitert den Hilferahmen für soziale Träger und ermöglicht unentgeltliche Beratung auf studentischer Ebene. Für Unternehmen bleibt jedoch klar, dass umfassende steuerliche Betreuung weiterhin den entsprechend befugten Berufsträgerinnen und Berufsträgern vorbehalten bleibt. Besonders das Thema Fremdbesitzverbot zeigt, wie stark die Balance zwischen Unabhängigkeit der Beratung und modernem Kooperationsgedanken im Fokus steht.
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