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Digitalisierung

Steuerberaterprüfung modernisieren: Folgen für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Modernisierung der Steuerberaterprüfung: Ausgangslage und Zeitplan

Das Bundesministerium der Finanzen hat Diskussionsentwürfe vorgelegt, die eine grundlegende Reform der Steuerberaterprüfung zum Ziel haben. Betroffen sind zum einen das Steuerberatungsgesetz als berufsrechtliche Kernnorm für Zugang, Bestellung und Berufsausübung in der Steuerberatung. Zum anderen soll die Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften neu gefasst werden; diese Verordnung regelt insbesondere verfahrensrechtliche und organisatorische Details, die in der Praxis über Zulassung, Prüfungsablauf und Nachweise entscheiden.

Adressat der Entwürfe ist vordergründig der Berufsstand, mittelbar sind jedoch Unternehmen jeder Größe sowie Finanzinstitutionen betroffen, weil Qualität, Verfügbarkeit und Organisation steuerlicher Beratung unmittelbar auf Compliance, Liquiditätsplanung und Transformationsprojekte wie Digitalisierung der Finanzbuchhaltung wirken. Der Reformansatz verfolgt zwei Leitlinien, die sich in der Praxis häufig in Spannung befinden: Der Zugang zum Beruf soll vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels attraktiver werden, ohne dass das fachliche Niveau abgesenkt wird.

Nach dem derzeit kommunizierten Stand sollen die Neuregelungen zum 1. Januar 2028 in Kraft treten. Für Unternehmen ist dieser Zeitpunkt nicht nur eine berufsständische Zäsur, sondern auch ein sinnvoller Planungshorizont: Recruiting-Strategien in Steuerabteilungen, Kooperationen mit Kanzleien, Outsourcing-Modelle und die Umstellung auf digitale Prozesse lassen sich besser einordnen, wenn klar ist, in welchen Zeitfenstern zusätzliche Kapazitäten in den Markt kommen könnten und wie sich Prüfungs- und Qualifikationswege verändern.

Wichtig ist zudem die Einordnung als Diskussionsentwürfe. Diskussionsentwurf bedeutet, dass der Gesetzgeber noch keine endgültige Fassung beschlossen hat, sondern frühzeitig Rückmeldungen der betroffenen Kreise einholen will. Für die Praxis folgt daraus, dass Unternehmen und Kanzleien zwar bereits strategisch planen sollten, operative Entscheidungen jedoch mit Augenmaß treffen müssen, solange konkrete Gesetzesfassungen und Übergangsregelungen nicht abschließend feststehen.

Zugang zur Steuerberaterprüfung: Studium, Wiederholung und Rückwirkung

Ein zentraler Punkt ist die geplante Abschaffung des Fakultätsvorbehalts. Damit ist die bisherige Begrenzung gemeint, wonach nur bestimmte Studienrichtungen, typischerweise wirtschafts- oder rechtswissenschaftliche Studiengänge, den Zugang zur Prüfung eröffnen. Künftig soll ein abgeschlossener Hochschulstudiengang unabhängig von der Fachrichtung genügen. Diese Öffnung kann den Bewerberkreis deutlich erweitern, etwa für Absolventinnen und Absolventen aus Mathematik, Informatik, Ingenieurwissenschaften oder Gesundheitsökonomie, sofern die übrigen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.

Für Unternehmen, insbesondere für mittelständische Betriebe mit eigenen Finance-Teams, aber auch für stark spezialisierte Branchen wie Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, kann dies mittelfristig relevant werden. Gerade dort treffen komplexe Abrechnungs- und Förderlogiken, Personalintensität und strenge Dokumentationspflichten auf knappe Ressourcen. Ein größerer Pool potenzieller Nachwuchskräfte in der steuerlichen Beratung und in angrenzenden Funktionen kann helfen, die Schnittstellen zwischen Rechnungswesen, Lohn und Steuern besser zu besetzen. Für Onlinehändler mit hoher Transaktionszahl und datengetriebenen Prozessen ist wiederum interessant, dass künftig mehr Kandidatinnen und Kandidaten mit digitalem oder quantitativem Hintergrund den Weg in die Steuerberatung finden könnten.

Ebenfalls weitreichend ist die geplante Aufhebung der Begrenzung der Wiederholungsversuche. Nach dem Entwurf soll die Steuerberaterprüfung beliebig oft wiederholt werden können. Besonders praxisrelevant ist die vorgesehene Rückwirkung: Die Änderung soll auch für Personen gelten, die in der Vergangenheit bereits endgültig nicht bestanden haben. Rückwirkung bedeutet in diesem Kontext, dass eine Rechtsänderung an Tatbestände anknüpft, die bereits abgeschlossen sind, und die Rechtsfolgen neu ordnet. Für den Arbeitsmarkt kann das bedeuten, dass qualifizierte Praktikerinnen und Praktiker, die bislang dauerhaft ausgeschlossen waren, erneut eine realistische Perspektive erhalten.

Für Kanzleien und Unternehmen eröffnet das zusätzliche Potenziale, etwa bei der Personalentwicklung von langjährig erfahrenen Fachkräften aus der Finanzbuchhaltung oder aus Steuerabteilungen, die bisher an der formalen Grenze gescheitert sind. Gleichzeitig ist ein realistische Erwartungssteuerung wichtig: Mehr Wiederholungsmöglichkeiten allein schaffen noch keine Qualifikation, sie verändern aber die Risikokalkulation von Kandidatinnen und Kandidaten sowie Arbeitgebern, die Weiterbildungszeiten und Freistellungen unterstützen.

Modularisierung der Steuerberaterprüfung: Mitnahme schriftlicher Leistungen

Eine weitere Kernänderung betrifft die Modularisierung der Prüfung und die Möglichkeit, bestandene Leistungen zeitlich befristet mitzunehmen. Geplant ist, dass einmalig bestandene Aufsichtsarbeiten mit einer Note von 4,5 oder besser für bis zu vier Jahre angerechnet werden können. Aufsichtsarbeiten sind schriftliche Klausuren, die unter Prüfungsaufsicht gefertigt werden; die Note 4,5 markiert im deutschen Prüfungsrecht typischerweise die Schwelle zum Bestehen. Die Mitnahme über mehrere Jahre soll die Vorbereitung flexibler machen und den Prüfungsdruck reduzieren, weil nicht in jedem Anlauf wieder das volle Klausurpaket bewältigt werden muss.

Besonders praxisnah ist die vorgesehene Entkopplung von schriftlichem und mündlichem Teil: Wer nur die mündliche Prüfung nicht besteht, soll diese isoliert wiederholen können, ohne die schriftlichen Arbeiten erneut ablegen zu müssen. Für die Praxis bedeutet das eine deutlich planbarere Ressourcennutzung. Kanzleien können in der Personalplanung besser antizipieren, wann Kandidatinnen und Kandidaten wieder verfügbar sind. Unternehmen, die Mitarbeitende auf dem Weg in die Steuerberaterqualifikation unterstützen, können Weiterbildungsbudgets zielgerichteter einsetzen, weil Teilerfolge nicht sofort wieder verfallen.

Für den Mittelstand kann das auch strategisch bedeutsam sein, wenn steuerliche Expertise stärker inhouse aufgebaut werden soll, etwa zur Begleitung von Investitionen, Umstrukturierungen oder Nachfolgeprozessen. Gleichzeitig sollten Unternehmen beachten, dass die Modularisierung nicht mit einer inhaltlichen Entlastung gleichzusetzen ist. Sie verändert den Weg durch die Prüfung, nicht zwingend den fachlichen Anspruch. In der Zusammenarbeit mit Steuerberatungskanzleien kann dies dennoch die Verfügbarkeit von Berufsträgerinnen und Berufsträgern über die kommenden Jahre beeinflussen, da sich Lern- und Prüfungsphasen anders über das Jahr verteilen können.

Auch die Digitalisierung und Organisation der Verfahren ist Teil des Reformvorhabens. Ziel ist, Antrags- und Prüfungsverfahren auf elektronische Kommunikation umzustellen und die länderübergreifende Zusammenarbeit der Steuerberaterkammern über Prüfungsverbünde zu flexibilisieren. Elektronische Kommunikation bedeutet hierbei nicht nur der Versand von Dokumenten, sondern perspektivisch auch standardisierte Workflows, digitale Nachweisführung und schnellere Bescheidprozesse. Für Kandidatinnen und Kandidaten kann dies weniger Medienbrüche bedeuten, für Kammern und Prüfer eine bessere Prozesssteuerung. Für Unternehmen ist relevant, dass moderne berufsständische Verfahren mittelbar die Geschwindigkeit beeinflussen, mit der neue Berufsträger zugelassen werden und im Markt wirken können.

Praxisfolgen für Beratung, Recruiting und digitale Prozesse in Unternehmen

Aus Sicht von Unternehmenden und Finanzinstitutionen ist die Reform mehr als eine berufsrechtliche Feinjustierung. Die steuerliche Beratung steht in einem Umfeld, das von steigender Regulierung, hoher Datenintensität und zunehmender Komplexität geprägt ist. Wenn der Zugang zur Steuerberaterprüfung breiter wird, Wiederholungen nicht mehr begrenzt sind und Prüfungsteile modular angerechnet werden können, erhöht das potenziell die Durchlässigkeit und Attraktivität des Berufswegs. Das kann mittelfristig dem Fachkräftemangel entgegenwirken, auch wenn nicht automatisch ein sofortiger Kapazitätsschub zu erwarten ist.

Für Unternehmen ergeben sich daraus vor allem zwei praktische Handlungsfelder. Erstens lohnt es sich, Personalentwicklung und Kooperationen frühzeitig zu strukturieren. Wer Mitarbeitende in Buchhaltung, Controlling oder Tax Compliance gezielt auf den Berufsweg vorbereitet, kann von flexibleren Prüfungswegen profitieren. Das gilt in kleinen Unternehmen ebenso wie im Mittelstand, aber auch für Einrichtungen im Gesundheitswesen, in denen Abrechnung, Lohn und steuerliche Fragestellungen eng verzahnt sind. Zweitens gewinnt die Prozessqualität in der Finanzfunktion weiter an Bedeutung. Eine modernisierte Prüfung und mehr digitale Abläufe im Berufsrecht treffen auf eine Wirtschaft, in der die steuerliche Beratung zunehmend datengetrieben arbeitet. Wer als Mandant Belege, Auswertungen und Prozessdokumentation digital und strukturiert bereitstellt, reduziert Reibungsverluste, senkt Fehlerquoten und verbessert die Geschwindigkeit bei Abschluss, Erklärungserstellung und betriebswirtschaftlicher Steuerung.

Für Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, die zusätzlich die Bestellung als Steuerberaterin oder Steuerberater anstreben, soll nach den Entwürfen das Erfordernis einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestehen bleiben. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein berufsrechtlicher Nachweis, dass keine Hindernisse aus dem Berufsrecht bestehen. Inhaltlich wird damit im Ergebnis die bisherige Grundlinie fortgeführt. Für interdisziplinäre Einheiten, die sowohl rechtliche als auch steuerliche Beratung integrieren, bleibt damit ein wichtiges Compliance-Element stabil, auch wenn sich Prüfungszugang und Prüfungslogik insgesamt verändern.

Im Ausblick ist entscheidend, dass für die Prüfung im Herbst 2027 nach derzeitigem Stand noch die bisherige Rechtslage maßgeblich bleiben soll, während ab 2028 das neue, modularere System greifen würde. Unternehmen und Kanzleien sollten diese Übergangsphase nutzen, um Qualifizierungspläne, Vertretungsregelungen und digitale Schnittstellen in der Zusammenarbeit zu optimieren. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten aus kleinen und mittelständischen Unternehmen dabei, ihre Buchhaltungsprozesse zu digitalisieren und effizienter zu gestalten, weil gerade hier regelmäßig erhebliche Kostenersparungen und bessere Steuerungsinformationen realisiert werden können.

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