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Einkommensteuer

Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen bringt kaum Entlastung

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Geplante Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen

Die Pläne der Bundesregierung zur steuerlichen Freistellung von Überstundenzuschlägen haben eine breite öffentliche Debatte ausgelöst. Nach dem derzeitigen Stand sollen künftig bestimmte Zuschläge für Überstunden steuerfrei gestellt werden, wenn die Mehrarbeit über die reguläre Vollzeittätigkeit hinausgeht. Die Einkommensteuer, die eine direkte Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen ist, würde damit in einem eng umgrenzten Bereich reduziert werden. Ziel dieses Vorhabens ist es, den Anreiz zur Mehrarbeit zu erhöhen und Beschäftigte finanziell zu entlasten. Allerdings zeigen aktuelle Analysen, dass der tatsächliche Effekt für die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer äußerst gering ausfallen dürfte.

Eine Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung belegt, dass lediglich ein sehr kleiner Teil der Beschäftigten – etwa 1,4 Prozent – real von der neuen Regelung profitieren könnte. Durchschnittlich blieben bundesweit kaum mehr als ein Euro im Monat steuerfrei, was die Entlastungswirkung nahezu gegenstandslos erscheinen lässt. Besonders betroffen sind Beschäftigte mit niedrigem Einkommen, die aufgrund der Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs fast vollständig leer ausgehen.

Verteilungswirkungen und soziale Schieflagen

Die steuerliche Entlastung entfaltet sich sehr ungleich. Während Vollzeitbeschäftigte in höheren Einkommensgruppen überproportional profitieren würden, ergibt sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringeren Einkommen kaum ein messbarer Vorteil. Der Grund liegt vor allem im gesetzlich vorgesehenen Vollzeitkriterium: Nur Überstunden, die über eine reguläre Vollzeitbeschäftigung hinausgehen, sollen berücksichtigt werden. Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte erreichen diese Schwelle kaum, sodass sie faktisch ausgeschlossen bleiben. Besonders Frauen, die in Deutschland deutlich häufiger in Teilzeit arbeiten, wären von der Steuerbefreiung nur in sehr geringem Maße betroffen. Damit entsteht eine mittelbare Ungleichbehandlung, die der Gleichstellungsabsicht des Steuerrechts zuwiderläuft.

Hinzu kommt, dass selbst unter den begünstigten Beschäftigten die tatsächliche Höhe der Steuerersparnis bescheiden bleibt. Die durchschnittliche Entlastung pro steuerfreier Überstunde liegt nach Berechnungen bei rund 1,35 Euro. In unteren Einkommenssegmenten fällt sie noch geringer aus, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass dort niedrigere Steuersätze gelten und die Höhe der Überstundenzuschläge meist geringer ist. In der Summe fließt daher der überwiegende Teil des finanziellen Vorteils an Beschäftigte in den oberen Einkommenshälften, während die untere Hälfte der Einkommensverteilung kaum profitiert. Diese ungleiche Verteilung wirft Grundsatzfragen nach der sozialen Zielgenauigkeit der Maßnahme auf.

Bürokratische Herausforderungen für Unternehmen

Für kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch für öffentliche Arbeitgeber entstehen durch die geplanten Änderungen erhebliche bürokratische Anforderungen. Arbeitgeber müssten künftig genau dokumentieren, welche Überstunden steuerbegünstigt sind und ob sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört insbesondere der Nachweis, dass die betroffene Mehrarbeit tatsächlich über die vertraglich vereinbarte Vollzeit hinausgeht. Diese zusätzliche Nachweispflicht kann zu einem deutlichen Mehraufwand in der Lohnbuchhaltung führen. Gerade kleine Unternehmen ohne spezialisierte Personalabteilung stehen hier vor zusätzlichen administrativen Herausforderungen.

Auch aus steuerrechtlicher Sicht sind die praktischen Auswirkungen nicht zu unterschätzen. Die genaue Abgrenzung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Zuschlägen erfordert eine saubere Dokumentation und ein sorgfältiges Lohnabrechnungsverfahren. Daraus resultieren neue Risiken in der Betriebsprüfung, sollten Unternehmen die neuen Regelungen nicht korrekt anwenden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Regelung das Steuerrecht weiter verkompliziert, was zu höheren Verwaltungskosten sowohl bei Arbeitgebern als auch in den Finanzbehörden führen dürfte. Diese Einschätzung teilt auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, der auf die Gefahr wachsender Komplexität und geringen wirtschaftlichen Nutzens hingewiesen hat.

Fehlanreize und politische Perspektive

Die Grundidee, Arbeitseinsatz durch steuerliche Vorteile zu fördern, ist in der Theorie anreizorientiert und nachvollziehbar. In der Praxis verfehlt die geplante Steuerbefreiung jedoch ihre intendierte Wirkung. Bei einer durchschnittlichen Ersparnis von wenigen Euro pro Monat ist nicht zu erwarten, dass Beschäftigte dadurch wesentlich mehr Überstunden leisten oder Unternehmen signifikant flexiblere Arbeitszeitmodelle einführen. Damit droht das Projekt, die Balance zwischen steuerlicher Vereinfachung und sozial gerechter Förderung weiter zu verschieben. Die Frage, ob diese gezielte Förderung von Mehrarbeit in ein modernes Arbeitszeit- und Steuerrecht passt, bleibt offen.

Viel dringlicher wäre es nach Ansicht vieler Fachleute, die lückenhafte Arbeitszeiterfassung zu schließen und den Ausgleich von Mehrarbeit klarer zu regeln. Zahlreiche Beschäftigte leisten Überstunden, ohne dass diese vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Hier liegt ein erhebliches wirtschaftliches Risiko, insbesondere in Branchen mit hoher Arbeitsbelastung wie dem Pflegebereich oder im Krankenhaussektor. Ein effizienter und rechtssicherer Umgang mit Arbeitszeitguthaben könnte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie für Arbeitgeber von größerem Nutzen sein als eine steuerliche Symbolpolitik. Auch Onlinehändler oder mittelständische Produktionsbetriebe, die regelmäßig hohe Auftragsspitzen bewältigen müssen, profitieren langfristig stärker von transparenten und digitalisierten Arbeitszeitprozessen als von schwerfälligen Steuererleichterungen mit marginaler Wirkung.

Das politische Ziel, Beschäftigte zu entlasten, bleibt zwar grundsätzlich begrüßenswert, doch muss die tatsächliche Wirkung jeder steuerlichen Regelung an der Praxis gemessen werden. Eine Reform, die lediglich statistisch 1,4 Prozent aller Beschäftigten erreicht, kann schwerlich als breit wirksames Entlastungsinstrument gelten. Für Unternehmen hingegen bedeutet sie vor allem zusätzlichen Aufwand in der Lohnbuchhaltung, neuen Klärungsbedarf mit den Finanzbehörden und die Notwendigkeit, interne Abläufe weiter zu digitalisieren.

Genau hier setzen wir als Kanzlei an: Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen auf ihrem Weg zu einer effizienteren und digitalisierten Buchhaltung. Durch gezielte Prozessoptimierung lassen sich nicht nur steuerliche Pflichten rechtssicher erfüllen, sondern auch erhebliche Kostenersparnisse erzielen. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine digital gesteuerte Buchführung nicht nur die Einhaltung neuer gesetzlicher Anforderungen vereinfacht, sondern auch die Basis für nachhaltige betriebliche Effizienz schafft.

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