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Steuerrecht

Steueränderungsgesetz 2025 stärkt Wirtschaft und Ehrenamt in Deutschland

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Neue steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen und Bürger

Mit dem geplanten Steueränderungsgesetz 2025 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu erhöhen und gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement zu fördern. Das Gesetz umfasst eine Vielzahl von Anpassungen im Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht, die insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber auch gemeinnützigen Organisationen und Ehrenamtlichen zugutekommen sollen. Neben Vereinfachungen im steuerlichen Verfahren stehen auch strukturelle Reformen zur Verringerung von Bürokratie und zur Förderung nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung im Fokus.

Eine zentrale Rolle spielt die geplante Einführung der sogenannten Arbeitstagepauschale, die künftig die bisherige Entfernungspauschale ersetzen soll. Diese Pauschale soll alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit an wechselnden Arbeitsorten stehen, zusammenfassen – also Fahrtkosten, Homeoffice-Tage und das häusliche Arbeitszimmer. Ziel ist es, eine praxistaugliche, unbürokratische und gerechte Regelung zu schaffen, die die bisherigen komplizierten Einzelregelungen ablöst und sowohl die Verwaltung als auch die Steuerpflichtigen entlastet.

Arbeitstagepauschale als Schritt zu weniger Bürokratie

Die bisherige Entfernungspauschale, die pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend gemacht werden kann, ist seit Jahren ein festes Element der steuerlichen Praxis. Ihre Handhabung führt jedoch häufig zu Nachweisproblemen, insbesondere bei hybriden Arbeitsmodellen mit variablen Arbeitsorten. Die Arbeitstagepauschale soll hier Abhilfe schaffen und den Abzug beruflich veranlasster Kosten vereinheitlichen. Nach derzeitiger Planung soll der maßgebliche Pauschalbetrag künftig pro tatsächlichem Arbeitstag angesetzt werden, unabhängig davon, ob dieser im Betrieb, im Homeoffice oder an einer Einsatzstelle außerhalb stattfand. Damit würde die Steuererklärung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutlich vereinfacht.

Für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden zunehmend flexible Arbeitsmodelle anbieten, kann die Arbeitstagepauschale zu einer erheblichen administrativen Entlastung führen. Auch für Steuerberatungskanzleien bedeutet dieses Modell eine Vereinfachung, da der Nachweisdruck sinkt und sich wiederkehrende Abgrenzungsfragen zwischen Reisekosten, Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale reduzieren würden. Langfristig kann diese Reform die Digitalisierung von Arbeitszeit- und Aufzeichnungsprozessen fördern, da elektronische Nachweisführung über Arbeitstage stärker standardisiert wird.

Verbesserungen für Ehrenamt und gemeinnützige Organisationen

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung des Ehrenamts. Die steuerlichen Pauschalen für Übungsleiterinnen, Übungsleiter und ehrenamtlich Tätige sollen angehoben werden. Diese Anpassungen sind ein Signal für die gesellschaftliche Wertschätzung freiwilliger Tätigkeiten und sollen den real gestiegenen Kosten – insbesondere durch Inflation und höhere Lebenshaltungsausgaben – Rechnung tragen. Gleichzeitig regt die Fachwelt eine systematische, inflationsorientierte Überprüfung der Pauschalen an, damit diese künftig automatisch an Preisentwicklungen angepasst werden können und nicht in unregelmäßigen Abständen per Gesetzeskorrektur aktualisiert werden müssen.

Gerade im Bereich sozialwirtschaftlicher Einrichtungen, etwa bei Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder gemeinnützigen Trägern, spielen Ehrenamtliche eine tragende Rolle. Die geplanten Erhöhungen der Pauschalen können daher einen unmittelbaren Beitrag zur finanziellen Entlastung dieser Einrichtungen leisten. Sie wirken stabilisierend auf diejenigen Strukturen, die in den vergangenen Jahren aufgrund steigender Personalkosten und höherer regulatorischer Anforderungen stark belastet wurden.

Implikationen für Grunderwerbsteuer und Unternehmenspraxis

Auch die Grunderwerbsteuer, also jene Steuer, die beim Erwerb von inländischen Grundstücken anfällt, soll im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025 überprüft und vereinfacht werden. In der Praxis haben sich aufgrund zahlreicher Reformen der letzten Jahre erhebliche Rechtsunsicherheiten ergeben – beispielsweise bei der Besteuerung von Umstrukturierungen in Personengesellschaften oder bei der wirtschaftlichen Betrachtung einheitlicher Vorgänge. Zahlreiche Fachverbände fordern daher klare Regelungen und verlängerte Fristen für die Anzeige von Grundstücksübertragungen, um die steuerliche Behandlung von Transaktionen rechtssicher und planbar zu gestalten.

Besonders kleine und mittelständische Immobilien- und Projektgesellschaften, die ein Grundstück erwerben oder im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen übertragen, würden von einer Vereinheitlichung der Anzeigepflichten profitieren. Rechtssicherheit senkt in diesen Bereichen nicht nur den administrativen Aufwand, sondern reduziert auch Haftungsrisiken, die durch komplexe Meldepflichten und parallele Prüfverfahren entstehen können.

Fazit: Chancen für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung

Das Steueränderungsgesetz 2025 bietet erhebliches Potenzial, das deutsche Steuersystem praxisnäher, gerechter und digitaler zu gestalten. Mit der Einführung der Arbeitstagepauschale könnte ein grundlegender Schritt zur Entbürokratisierung und Modernisierung getan werden. Die Anpassung der Ehrenamtspauschalen stärkt das zivilgesellschaftliche Engagement, während die Überprüfung der Grunderwerbsteuer mehr Rechtssicherheit für Unternehmen schafft. Entscheidend wird sein, dass die angedachten Regelungen auch in der Praxis handhabbar sind und Unternehmen wie Steuerberatende gleichermaßen entlasten.

Unsere Kanzlei begleitet Unternehmen auf diesem Weg und unterstützt insbesondere kleine und mittelständische Betriebe bei der Digitalisierung und der Optimierung buchhalterischer Prozesse. Durch gezielte Prozessanalyse und den Einsatz moderner Technologien helfen wir, administrative Kosten zu senken und steuerliche Pflichten effizient zu erfüllen. Wir betreuen Mandanten verschiedenster Branchen und bringen unsere Erfahrung in die Gestaltung zukunftsfähiger, digitaler Abläufe in der Finanzbuchhaltung ein, um messbare Effizienzgewinne zu realisieren.

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