Einleitung: Zielsetzung des Steueränderungsgesetzes 2025
Das geplante Steueränderungsgesetz 2025 steht im Zeichen einer umfassenden steuerlichen Entlastung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die wirtschaftliche Stabilität zu fördern und insbesondere die Gastronomiebranche nachhaltig zu stärken. Im Fokus steht die geplante Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, Cateringbetrieben und vergleichbaren Dienstleistungen von derzeit 19 auf 7 Prozent. Diese Maßnahme soll Preisstabilität sichern, Kaufkraft stärken und zur wirtschaftlichen Erholung beitragen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet dies nicht nur eine Verringerung der steuerlichen Belastung, sondern auch neue Anforderungen an die korrekte buchhalterische und steuerliche Abbildung der Änderungen.
Finanzielle Auswirkungen auf Länder und Gemeinden
Während die Entlastungswirkungen auf Seiten der Steuerpflichtigen klar auf der Hand liegen, warnt der Bundesrat vor erheblichen Mindereinnahmen für Länder und Kommunen. Nach aktuellen Berechnungen könnten die Länder rund 11,2 Milliarden Euro und die Gemeinden etwa 1,4 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verlieren. Diese Lücke wiegt schwer, da viele Gebietskörperschaften bereits heute mit strukturell steigenden Ausgaben in Bereichen wie Bildung, Pflege, innerer Sicherheit oder Klimaschutz konfrontiert sind. Eine unzureichende Kompensation könnte zwangsläufig zu einer Reduzierung der Investitionstätigkeit oder zu höheren kommunalen Gebühren führen, was wiederum mittelbar auch Unternehmen belastet, die auf eine funktionierende kommunale Infrastruktur angewiesen sind.
Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat eine verbindliche Vereinbarung mit dem Bund über eine finanzielle Entlastung. Für die betroffenen Unternehmen, besonders im Bereich Gastronomie und Hotellerie, ist es entscheidend, die finanzpolitische Dynamik zu verstehen. Denn nur so lassen sich Planungsentscheidungen – etwa zu Standortstrategien oder Investitionen – realistisch treffen. Kleine Gastronomiebetriebe und Bäckereien im ländlichen Raum könnten beispielsweise stark davon abhängen, ob die Länder ihre Infrastrukturprogramme aufrechterhalten können.
Neue digitale Anforderungen und Chancen
Besonderes Augenmerk legt der Bundesrat auf eine begleitende Maßnahme, die über rein steuerrechtliche Änderungen hinausgeht: Er spricht sich für eine Pflicht zur digitalen Zahlungsannahme in der Gastronomie aus. Eine solche digitale Zahlungspflicht würde bedeuten, dass künftig nicht mehr ausschließlich Barzahlungen akzeptiert werden dürfen, sondern mindestens eine gängige bargeldlose Zahlungsoption (z. B. Debit- oder Kreditkarte) anzubieten ist. Der Hintergrund dieses Vorstoßes liegt in der Verbesserung der Steuerehrlichkeit und der Vermeidung von Umsatzverkürzungen, da bei elektronischer Transaktionsdokumentation weniger Möglichkeiten zur Steuerverkürzung bestehen.
Diese Anforderung stellt für viele Betriebe eine doppelte Herausforderung dar: Zum einen müssen technische Voraussetzungen geschaffen werden, zum anderen gilt es, die Zahlungsdaten korrekt und datenschutzkonform in die Buchhaltung zu integrieren. Für digital gut aufgestellte Betriebe ergeben sich hier jedoch auch Chancen. Eine lückenlose digitale Belegführung reduziert nicht nur das Risiko steuerlicher Beanstandungen, sondern erhöht zugleich die Prozesssicherheit und Effizienz in der Finanzbuchführung. Gerade für mittelständische Unternehmen, die ihre Buchhaltungsprozesse zunehmend automatisieren, kann dies einen weiteren Schritt in Richtung vollständiger Digitalisierung markieren.
Weitere steuerliche Anpassungen: Entfernungspauschale und Ehrenamt
Neben der Senkung des Umsatzsteuersatzes enthält das Gesetzespaket weitere relevante Änderungen. Die Entfernungspauschale, oft auch Pendlerpauschale genannt, soll ab dem 1. Januar 2026 auf 38 Cent pro Kilometer angehoben werden, und zwar bereits ab dem ersten Kilometer. Diese steuerliche Entlastung – Teil des Einkommensteuerrechts – soll insbesondere Berufspendlerinnen und Berufspendlern zugutekommen. Für kleine und mittlere Arbeitgeber ist diese Änderung insofern bedeutsam, als sie Auswirkungen auf Lohnabrechnungen und Reisekostenpauschalen haben kann. Ergänzend wird die bisher befristete Mobilitätsprämie dauerhaft fortgeführt, was insbesondere für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen eine wichtige steuerliche Entlastung darstellt.
Auch das Vereinsrecht soll modernisiert werden. Vorgesehen ist eine Ausweitung der Haftungsprivilegien für ehrenamtlich Tätige. Im juristischen Sinne bedeutet dies, dass Ehrenamtliche künftig noch besser vor persönlichen Haftungsrisiken geschützt sind, wenn sie im Rahmen ihrer Vereinsarbeit fahrlässig handeln. Diese Regelung stärkt das Ehrenamt in Vereinen, Stiftungen und sozialen Einrichtungen und trägt damit zu einer lebendigeren Zivilgesellschaft bei. Für gemeinnützige Organisationen und Träger, etwa in der Pflege oder im Bildungsbereich, schafft dies ein höheres Maß an Rechtssicherheit und erleichtert die Gewinnung neuer freiwilliger Unterstützerinnen und Unterstützer.
Praxisrelevanz und Ausblick
Für Unternehmen verschiedener Branchen ist das Steueränderungsgesetz 2025 von zentraler Bedeutung. Gastronomiebetriebe profitieren unmittelbar von der Senkung der Umsatzsteuer, müssen jedoch gleichzeitig künftige Dokumentations- und Nachweispflichten im Auge behalten. Kommunale Auftragnehmer sollten auf mögliche Auswirkungen einer angespannten Haushaltslage reagieren, da diese zu Verzögerungen bei Ausschreibungen oder Investitionsprogrammen führen könnte. Für Steuerberatende ergibt sich in der Übergangsphase ein hoher Informations- und Beratungsbedarf, etwa bei der korrekten Verbuchung der neuen Steuersätze, der Berücksichtigung geänderter Pauschalen oder der Implementierung digitaler Zahlungsnachweise.
Der Gesetzgebungsprozess befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verlauf. Es bleibt abzuwarten, in welcher Form das Gesetz schließlich verabschiedet wird und ob die Forderungen nach Kompensationszahlungen oder digitalen Pflichten Eingang in den endgültigen Gesetzestext finden. Sicher ist jedoch, dass die geplanten Änderungen Unternehmen wie auch Privatpersonen in mehrfacher Hinsicht betreffen werden: steuerlich, technisch und organisatorisch. Eine rechtzeitige Anpassung der internen Abläufe bietet dabei erhebliche Vorteile. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung solcher rechtlichen und digitalen Veränderungen. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Prozessoptimierung der Buchhaltung und unterstützen bei der Digitalisierung von Abläufen, wodurch sich regelmäßig deutliche Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen erzielen lassen.
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