Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Steuerrecht

Steueränderungsgesetz 2025 bringt Entlastungen für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Wesentlicher Inhalt des Steueränderungsgesetzes 2025

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur steuerlichen Entlastung und zur Stärkung wirtschaftlich relevanter Bereiche beschlossen. Ziel ist eine gerechtere steuerliche Behandlung verschiedener Einkunftsarten und zugleich eine gezielte Unterstützung von Branchen, die in den letzten Jahren besonders unter wirtschaftlichen Belastungen litten. Hervorzuheben sind insbesondere die Erhöhung der Entfernungspauschale, die dauerhafte Absenkung des ermäßigten Steuersatzes auf Speisen in Restaurants sowie die Anhebung der steuerfreien Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen. Neben Unternehmen profitieren auch gemeinnützige Einrichtungen, Sportvereine und Personen mit geringem Einkommen von den neuen Regelungen.

Das Gesetz greift zudem mehrere kurzfristige Anpassungsbedarfe auf, die im Rahmen des sogenannten Sofortprogramms für Deutschland identifiziert wurden. Es stellt den Versuch dar, steuerliche Rahmenbedingungen sowohl bürgernah als auch wirtschaftsfreundlich zu gestalten und die steuerliche Gleichbehandlung zu verbessern.

Erhöhung der Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie

Die Entfernungspauschale, umgangssprachlich auch Pendlerpauschale genannt, wird auf 38 Cent pro Entfernungskilometer angehoben. Damit entfällt die bisherige Staffelung nach Entfernungskilometern. Ab dem ersten Kilometer gilt künftig der gleiche Satz. Ziel ist es, insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlasten, die lange Arbeitswege auf sich nehmen müssen, beispielsweise Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Handwerksbetrieben oder Logistikunternehmen, die häufig außerhalb ihres Wohnorts tätig sind. Die Entfernungspauschale kann als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Für Personen mit geringen Einkünften wurde die bisher befristete Mobilitätsprämie entfristet, sodass diese steuerliche Förderung auch über das Jahr 2026 hinaus besteht. Sie stellt in diesen Fällen eine staatliche Unterstützungszahlung dar, wenn das Einkommen zu gering ist, um von der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Pauschale tatsächlich zu profitieren.

Diese Anpassungen tragen nicht nur zur steuerlichen Gleichstellung bei, sondern fördern auch die Mobilität in strukturschwachen Regionen, in denen Pendelstrecken regelmäßig überdurchschnittlich lang sind. Unternehmen profitieren mittelbar, da die höhere Pauschale die Attraktivität entlegener Arbeitsorte steigern kann und so Fachkräftebindung erleichtert.

Dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie

Ein wesentliches Signal an die Gastronomiebranche ist die Entscheidung, den Umsatzsteuersatz auf Speisen dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Diese Maßnahme tritt ab dem 1. Januar 2026 in Kraft und schafft erstmals langfristige Planungssicherheit für Restaurants, Cafés und Cateringbetriebe. Während die Reduktion ursprünglich als temporäre Krisenmaßnahme eingeführt wurde, folgt mit der Entfristung nun die strukturelle Anerkennung der besonderen wirtschaftlichen Bedingungen der Gastronomie. Die Bundesregierung knüpft damit an frühere Entlastungsmaßnahmen an, die während der Corona-Pandemie eingeführt worden waren. Dadurch können gastronomische Betriebe in Zeiten steigender Waren- und Personalkosten ihre Kalkulationen stabilisieren und gezielter in Qualität und Digitalisierung investieren.

Für Gastronomiebetriebe, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, eröffnet die Steuersenkung neue Spielräume, um Preissteigerungen abzufedern und gleichzeitig in Personal und Ausstattung zu investieren. Finanzinstitute, die Gastronomiebetriebe betreuen, sollten die Auswirkungen auf Kreditwürdigkeit und Investitionsverhalten dieser Branche deshalb frühzeitig in ihre Risikoanalyse einbeziehen. Steuerberatende Kanzleien können ihren Mandanten wertvolle Hinweise geben, wie die Umsätze steuerlich korrekt zu erfassen sind, insbesondere im Zusammenspiel mit unterschiedlichen Steuersätzen für Speisen und Getränke.

Anhebung steuerlicher Freibeträge und Förderung der Gemeinnützigkeit

Für das Ehrenamt bringt das Steueränderungsgesetz ebenfalls deutliche Verbesserungen. Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro pro Jahr, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Dadurch wird das Engagement in Sportvereinen, sozialen Einrichtungen und kommunalen Organisationen stärker honoriert. Zugleich wird der E-Sport als gemeinnützig anerkannt, was steuerliche Vorteile für entsprechende Vereine und Initiativen zur Folge hat. Auch die steuerliche Freistellung von Prämien für olympische Medaillengewinne sowie die Verdopplung der Höchstbeträge für abzugsfähige Parteispenden sind Bestandteil der Reform und verdeutlichen den politischen Willen, Ehrenamt, Sport und gesellschaftliches Engagement steuerlich zu fördern.

Unternehmen, die in gemeinnützigkeitsnahen Bereichen tätig sind, etwa Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder Bildungsträger, sollten die neuen Regelungen aufmerksam prüfen. Die erweiterten Begünstigungen können Anknüpfungspunkte bieten, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker in ehrenamtliche Projekte einzubinden oder selbst als fördernde Mitglieder aufzutreten. Der Finanzausschuss hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass auch sportliche Veranstaltungen unter bestimmten Umsatzgrenzen steuerbegünstigt bleiben. Die Einnahmengrenze liegt nunmehr bei 50.000 Euro jährlich.

Fazit und praktische Implikationen für Unternehmen

Das Steueränderungsgesetz 2025 setzt deutliche Akzente für mehr Steuergerechtigkeit, die Förderung von Engagement und die Unterstützung wirtschaftlich belasteter Branchen. Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet dies vor allem Planungssicherheit, neue Möglichkeiten zur Mitarbeiterbindung und spürbare administrative Vereinfachungen. Steuerberatende sollten die Änderungen frühzeitig in ihren Beratungsalltag integrieren und entsprechende Anpassungen in Lohnabrechnung, Reisekostenabrechnung und Umsatzsteuermeldungen vorbereiten. Zugleich zeigt sich, dass die steuerliche Förderung ehrenamtlicher Strukturen und die Anerkennung neuer gesellschaftlicher Entwicklungen wie des E-Sports den Wandel hin zu einer modernen, integrativen Steuerpolitik beschleunigen.

Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung solcher steuerlichen Neuerungen und unterstützt sie bei der digitalen Prozessoptimierung in der Buchhaltung. Durch die konsequente Digitalisierung interner Abläufe erzielen unsere Mandanten erhebliche Effizienz- und Kostenvorteile, die ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig sichern.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.