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Digitalisierung

StaRUG und Sanierung ohne Insolvenz rechtssicher nutzen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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StaRUG und Sanierung ohne Insolvenz in der Praxis

Das StaRUG ist ein zentrales Instrument für Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden, aber noch nicht insolvenzreif sind. Es eröffnet einen rechtlichen Rahmen für eine außerinsolvenzliche Restrukturierung, also für eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Ziel ist es, tragfähige Unternehmen zu stabilisieren, bevor die Krise in eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung umschlägt. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann das von erheblicher Bedeutung sein, weil eine frühzeitige Sanierung häufig bessere Chancen auf Fortführung, Finanzierung und Erhalt von Kundenbeziehungen bietet als ein späteres Insolvenzverfahren.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Restrukturierungsplan. Dabei handelt es sich um ein formal strukturiertes Sanierungskonzept, in dem die zur wirtschaftlichen Neuaufstellung erforderlichen Maßnahmen gebündelt werden. Dazu können etwa Eingriffe in Forderungen, Finanzierungsstrukturen oder gesellschaftsrechtliche Positionen gehören. Aktuell stehen genau diese Eingriffe im Fokus zweier Verfassungsbeschwerden. Diskutiert wird insbesondere, ob die gesetzlichen Ausgleichsmechanismen, also die Regeln zum Wertersatz und zur Abfindung betroffener Beteiligter, mit den Grundrechten vereinbar sind.

Für die Praxis ist dabei entscheidend, dass aus der Sicht des Ausschusses Insolvenzrecht der Bundesrechtsanwaltskammer die Regelungen des StaRUG in ihrer grundsätzlichen Ausgestaltung verfassungskonform sind. Diese Einschätzung ist für Geschäftsleitungen, Gesellschafter, Kreditgeber und beratende Berufe relevant, weil sie die derzeitige rechtliche Belastbarkeit des Instruments stärkt. Unternehmen, die eine Sanierung ohne Insolvenz prüfen, erhalten damit ein wichtiges Signal, dass der gesetzliche Rahmen nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern nach praxisorientierter Bewertung auch grundrechtlich tragfähig ausgestaltet ist.

Verfassungsbeschwerden zum StaRUG und die rechtliche Kernfrage

Die beiden anhängigen Verfassungsbeschwerden richten sich gegen Vorschriften zur gerichtlichen Bestätigung von Restrukturierungsplänen. Das Bundesverfassungsgericht prüft bei einer Verfassungsbeschwerde, ob staatliches Handeln oder gesetzliche Regelungen gegen Grundrechte verstoßen. Im Zentrum der Diskussion stehen hier die Rechte von Gesellschaftern, wenn ein Restrukturierungsplan in ihre Rechtsposition eingreift.

Betroffen sind vor allem das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG und der allgemeine Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Das Eigentumsgrundrecht schützt vermögenswerte Rechtspositionen vor unverhältnismäßigen Eingriffen des Staates. Der allgemeine Gleichheitssatz verlangt, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Die verfassungsrechtliche Frage lautet daher im Kern, ob Gesellschafter im StaRUG-Verfahren in einer Weise belastet werden können, die noch angemessen, sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig ist.

Eine frühere Stellungnahme aus verfassungsrechtlicher Perspektive hatte insoweit Bedenken erkennen lassen. Aus Sicht der Insolvenz und Restrukturierungspraxis fällt die Bewertung jedoch anders aus. In einer ergänzenden Stellungnahme hat der Ausschuss Insolvenzrecht darauf abgestellt, dass das StaRUG nicht isoliert betrachtet werden darf. Vielmehr ist es Teil des gesamten Restrukturierungs und Insolvenzrechts. Wer die Eingriffe in Gesellschafterrechte rechtlich bewertet, muss deshalb auch den Zweck des Gesetzes, seine Verfahrensmechanik und seine Einbindung in europarechtlich geprägte Sanierungsstandards berücksichtigen.

Gerade dieser systematische Blick ist für Unternehmen wichtig. Das StaRUG soll nicht beliebige Eingriffe ermöglichen, sondern eine Sanierung in einem geregelten, kontrollierten und gerichtlich überprüfbaren Verfahren. Es geht also nicht um einen rechtsfreien Sanierungsraum, sondern um einen Ordnungsrahmen, der Konflikte zwischen Schuldnern, Gläubigern und Anteilseignern rechtlich austariert.

Schutzmechanismen im Restrukturierungsplan rechtssicher verstehen

Nach der praxisnahen Einschätzung des Ausschusses Insolvenzrecht gewährleistet das StaRUG einen hinreichenden und verhältnismäßigen Ausgleich zwischen den Interessen der Gesellschafter und dem legitimen Ziel, eine Insolvenz zu vermeiden. Verhältnismäßigkeit bedeutet juristisch, dass ein Eingriff einem legitimen Zweck dienen, geeignet und erforderlich sein muss und die Betroffenen nicht übermäßig belasten darf. Genau an diesem Maßstab orientiert sich die Bewertung der gesetzlichen Schutzmechanismen.

Für die Praxis bedeutet das vor allem, dass Gesellschafterrechte nicht schrankenlos zurückgedrängt werden dürfen. Eingriffe müssen sich an der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und an der Sanierungsnotwendigkeit messen lassen. Der Restrukturierungsplan ist deshalb nicht nur ein wirtschaftliches Instrument, sondern zugleich ein juristisch eng gerahmtes Verfahren. Die gerichtliche Bestätigung dient dabei als zusätzliche Kontrollinstanz. Sie soll sicherstellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten sind und dass die Betroffenen nicht ohne rechtlich tragfähigen Grund benachteiligt werden.

Besonders relevant ist dies für inhabergeführte Mittelständler, Familienunternehmen und auch für stark spezialisierte Betriebe, in denen Gesellschafter häufig operativ eng mit dem Unternehmen verbunden sind. Wenn Sanierungsmaßnahmen tief in die Beteiligungsstruktur eingreifen, berührt das nicht nur Kapitalinteressen, sondern häufig auch Fragen der Unternehmensführung und Nachfolge. Umso wichtiger ist ein Verfahren, das wirtschaftliche Handlungsfähigkeit mit rechtlicher Kontrolle verbindet.

Auch Finanzinstitutionen und andere Gläubiger profitieren von dieser Einordnung. Eine Sanierung ohne Insolvenz ist nur dann praxistauglich, wenn sie auf einem rechtlich belastbaren Fundament steht. Die Einschätzung aus der Restrukturierungspraxis, dass die einschlägigen Regelungen des StaRUG verfassungskonform ausgestaltet sind, erhöht die Planbarkeit bei Verhandlungen, Finanzierungsentscheidungen und Sanierungskonzepten. Dass sich diese Sichtweise im Ergebnis mit Stellungnahmen weiterer Verbände aus der Restrukturierungs und Insolvenzpraxis deckt, unterstreicht zusätzlich die Relevanz für den Markt.

Sanierung ohne Insolvenz für Unternehmen strategisch einordnen

Unternehmen sollten die aktuelle Diskussion weder als Entwarnung noch als Abschreckung missverstehen. Richtig ist vielmehr, dass das StaRUG weiterhin ein wirksames und rechtlich ernst zu nehmendes Sanierungsinstrument bleibt. Die anhängigen Verfassungsbeschwerden zeigen zwar, dass die Eingriffsintensität gegenüber Gesellschaftern verfassungsrechtlich sensibel ist. Zugleich spricht die ergänzende Stellungnahme aus der Restrukturierungspraxis dafür, dass der Gesetzgeber die notwendigen Schutzmechanismen grundsätzlich tragfähig ausgestaltet hat.

Für Geschäftsleitungen folgt daraus ein klarer Handlungsauftrag. Wer Krisensignale zu spät erkennt, verliert häufig den Zugang zu außerinsolvenzlichen Sanierungsoptionen. Eine belastbare Unternehmenssteuerung setzt deshalb aktuelle Finanzdaten, transparente Liquiditätsplanung und eine saubere Dokumentation von Entscheidungsgrundlagen voraus. Gerade im Mittelstand ist das noch immer ein Schwachpunkt. Dabei entscheidet die Qualität der Datenbasis oft darüber, ob eine Restrukturierung rechtzeitig, überzeugend und finanzierungsfähig aufgesetzt werden kann.

Das gilt ebenso für Steuerberatende und Finanzierungspartner. Eine erfolgreiche Sanierung ohne Insolvenz erfordert ein enges Zusammenspiel von Recht, Steuern, Finanzierung und operativer Unternehmenssteuerung. Das StaRUG ist kein Ersatz für ein tragfähiges Geschäftsmodell, aber es kann den rechtlichen Rahmen liefern, um ein sanierungsfähiges Unternehmen geordnet zu stabilisieren. Wer frühzeitig handelt, verbessert die Chancen, Werte zu erhalten und eine förmliche Insolvenz zu vermeiden.

Im Ergebnis bleibt das StaRUG damit ein wichtiges Instrument für Unternehmen in der Krise. Die aktuelle verfassungsrechtliche Diskussion ändert nichts daran, dass die außerinsolvenzliche Restrukturierung sorgfältig vorbereitet und professionell begleitet werden muss. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, mit digitalisierten Buchhaltungsprozessen, belastbaren Auswertungen und effizienteren Abläufen die Grundlage für schnelle und fundierte Sanierungsentscheidungen zu schaffen. Gerade in der Prozessoptimierung und Digitalisierung liegen für unsere Mandanten erhebliche Kostenersparungen und ein wesentlicher Vorteil, wenn Restrukturierung frühzeitig und rechtssicher angegangen werden soll.

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