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Sozialversicherung

Sozialversicherungsrechengrößen 2026: Auswirkungen für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einführung in die Sozialversicherungsrechengrößen 2026

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im September 2025 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt. Diese Verordnung dient der jährlichen Anpassung und Fortschreibung zentraler Berechnungsgrößen in der Sozialversicherung und ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung einer gerechten Lastenverteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Grundlage für die Anpassung ist die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter im Vorjahr. Für das Jahr 2026 wurde die Fortschreibung auf Basis einer bundesweiten Lohnsteigerung von 5,16 Prozent im Jahr 2024 vorgenommen.

Die Verordnung betrifft maßgeblich die Beitragsbemessungsgrenzen, die Versicherungspflichtgrenzen sowie die allgemeine Bezugsgröße. Diese Faktoren bestimmen, bis zu welchen Einkommenshöhen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhoben werden. Damit haben sie unmittelbare Auswirkungen auf Unternehmen jeder Größe, sei es eine kleine Arztpraxis, ein mittelständisches Produktionsunternehmen oder größere Pflegeeinrichtungen.

Kernpunkte der neuen Rechengrößen 2026

Für das Jahr 2026 ergeben sich deutliche Anpassungen, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer finanziell spüren werden. Die allgemeine Bezugsgröße, die für die Ermittlung von Mindest- und Höchstbeiträgen relevant ist, steigt im Westen auf monatlich 3.955 Euro beziehungsweise jährlich 47.460 Euro. Für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (Versicherungspflichtgrenze) künftig 77.400 Euro jährlich. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird auf jährlich 69.750 Euro festgesetzt. In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt sie sogar bei 101.400 Euro jährlich.

Diese Anpassungen wirken sich insbesondere auf besserverdienende Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber aus, da der Teil des Einkommens, bis zu dessen Höhe Beiträge fällig sind, ansteigt. Aber auch Kleinunternehmen oder Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind betroffen, da sich ihre Mindestbeitragspflichten aufgrund der erhöhten Bemessungsgrundlagen ebenfalls verändern.

Praktische Folgen für Unternehmen

Für Unternehmen haben diese Neuerungen zweierlei Konsequenzen: Zum einen steigt die Beitragsbelastung für Arbeitnehmer oberhalb der bisherigen Grenzen, zum anderen müssen Arbeitgeber für diese höheren Bemessungsgrundlagen entsprechend höhere Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Insbesondere Branchen mit hohem Fachkräftebedarf und überdurchschnittlicher Vergütung, wie IT-Dienstleister oder Krankenhäuser, werden stärker belastet, da dort die Entgelte häufiger oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegen.

Kleinere Betriebe und mittelständische Unternehmen, die ihre Mitarbeiter knapp unterhalb der Bezugsgrößen entlohnen, müssen die Anpassungen ebenfalls beachten, um korrekte Abrechnungen im Lohnbuchhaltungsprozess sicherzustellen. Fehler bei der Beitragsberechnung können zu erheblichen Nachforderungen seitens der Sozialversicherungsträger führen. Für Onlinehändler oder Start-ups mit flexiblen Vergütungsmodellen sind die Veränderungen ebenfalls relevant, da das Erreichen von Schwellenwerten in der Sozialversicherung die Kalkulation von Personalkosten erheblich beeinflusst.

Relevanz und Handlungsempfehlungen

Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 wird nach der Beschlussfassung durch die Bundesregierung und der Zustimmung des Bundesrats verbindlich gelten. Es ist daher ratsam, bereits jetzt die Auswirkungen auf die eigene Lohnkostenplanung und die Finanzplanung des Unternehmens zu prüfen. Transparente Kommunikation mit Mitarbeitenden ist ebenfalls von Vorteil, da höhere Beitragspflichten für Arbeitnehmer ab einer bestimmten Einkommenshöhe zu spürbaren Nettolohnveränderungen führen können.

Unternehmen sollten intern sicherstellen, dass ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramme rechtzeitig aktualisiert werden. Ebenso ist es sinnvoll, die Auswirkungen der neuen Werte auf betriebliche Altersversorgungskonzepte, freiwillige Zusatzleistungen und die Lohnstruktur zu analysieren. Für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, die oft mit eng kalkulierten Budgets operieren, ist eine frühzeitige Anpassung besonders entscheidend, um Liquiditätsengpässe bei steigenden Personalkosten zu vermeiden.

Fazit: Die angepassten Sozialversicherungsrechengrößen 2026 bedeuten eine finanzielle Mehrbelastung für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer, bieten jedoch gleichzeitig die Gewähr, dass die Belastung im Sozialversicherungssystem gleichmäßig und an der realen Lohnentwicklung orientiert verteilt wird. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, diese Änderungen nicht nur korrekt umzusetzen, sondern durch digitale Lösungen in der Lohnbuchhaltung kosteneffizient zu gestalten. Mit unserer Erfahrung in der Prozessoptimierung und der Digitalisierung von Buchhaltungsabläufen ermöglichen wir Mandanten aller Branchen nachhaltige Einsparungen und eine deutliche Vereinfachung ihrer Abläufe.

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