Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Recht

Sammelanderkonten: Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses bis 2026 sichert Handlungsspielräume

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Rechtsgrundlage und aktuelle Entwicklung

Die Frage der Meldepflicht anwaltlicher Sammelanderkonten hat in den vergangenen Jahren immer wieder zu Unsicherheiten geführt. Nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen, kurz FKAustG, sind Finanzinstitute grundsätzlich verpflichtet, Konten, die wirtschaftlich bestimmten Personen zugeordnet werden können, an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Diese Meldungen erfolgen im Rahmen des Common Reporting Standard, der einen internationalen Austausch steuerlich relevanter Finanzinformationen gewährleisten soll. Für anwaltliche Sammelanderkonten, über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Fremdgelder ihrer Mandanten verwalten, bedeutet dies im Grundsatz: Banken hätten sie als meldepflichtig zu behandeln – mit der Folge, dass sensible Mandatsinformationen an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet werden könnten.

Um diese unerwünschten Konsequenzen für das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant zu vermeiden, hatte das Bundesministerium der Finanzen bislang auf Sanktionen verzichtet, sofern Kreditinstitute solche Konten nicht meldeten. Dieser sogenannte Nichtbeanstandungserlass ist nun erneut bis zum 31. Dezember 2026 verlängert worden. Die Verlängerung verschafft nicht nur der Anwaltschaft, sondern auch den beteiligten Banken und Aufsichtsbehörden eine dringend benötigte Atempause, um eine dauerhafte rechtssichere Lösung zu implementieren.

Bedeutung der Entscheidung für Banken und Kanzleien

Für Kreditinstitute hat die Verlängerung unmittelbare praktische Relevanz. Sammelanderkonten dienen dazu, Mandantengelder strikt vom eigenen Vermögen der Kanzlei zu trennen. Damit diese Konten weiterhin von der Meldepflicht ausgenommen bleiben, müssen rechtliche und technische Strukturen geschaffen werden, die sowohl den Datenschutz als auch die Anforderungen internationaler Transparenzregelungen erfüllen. Für die Finanzinstitute bedeutet die Verlängerung eine Fortsetzung des Status quo, verbunden mit der Verpflichtung, sich frühzeitig auf künftige Prüfmechanismen einzustellen.

Auch für Kanzleien, insbesondere für kleinere und mittelständische Einheiten, bedeutet der Aufschub Entlastung. Sie können ihre bestehenden Konten weiterhin wie gewohnt nutzen, ohne kurzfristig Umstellungen befürchten zu müssen. Dennoch ist es ratsam, bereits jetzt die Entwicklung aufmerksam zu beobachten. Sollte die geplante technische Lösung ab 2027 verbindlich eingeführt werden, werden Rechtsanwaltskammern auf Grundlage eines automatisierten Prüfsystems Einblick in Transaktionsdaten erhalten, um Unregelmäßigkeiten zu erkennen und zu bewerten. Die Idee besteht darin, eine zentrale elektronische Schnittstelle zu schaffen, die den Grundsatz der Verschwiegenheit wahrt, zugleich aber die Transparenzanforderungen der OECD umsetzt.

Rechtliche Einordnung und technologische Perspektive

Die Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses stellt keine Änderung der materiellen Rechtslage dar, sondern schafft lediglich einen vorübergehenden Vollzugsverzicht. Aus rechtssystematischer Sicht bleibt der Konflikt zwischen dem FKAustG und den standesrechtlichen Anforderungen des anwaltlichen Berufsrechts bestehen. Das Bundesministerium der Finanzen hat jedoch ausdrücklich signalisiert, dass die erneute Ausnahme nur unter der Voraussetzung gewährt wurde, dass die Bundesrechtsanwaltskammer ein belastbares Konzept zur automatisierten Prüfung und Überwachung der Sammelanderkonten erarbeitet. Dieses Konzept soll gewährleisten, dass Rechtstreue und internationale Berichtspflichten in Einklang gebracht werden, ohne das gesetzlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant zu gefährden.

Im Mittelpunkt steht dabei die Nutzung digitaler Technologien. Der Entwurf der Bundesrechtsanwaltskammer sieht den Einsatz eines elektronischen Systems vor, das Transaktionsdaten über definierte Schnittstellen der Banken abrufen kann. Bei Auffälligkeiten erfolgt eine automatisierte Anzeige an die regional zuständige Rechtsanwaltskammer, die dann eine inhaltliche Prüfung veranlasst. Für Kanzleien kann dies in Zukunft bedeuten, dass sie ihre internen Abläufe an standardisierte Berichts- und Prüfstrukturen anpassen müssen. Dies betrifft insbesondere die Dokumentation von Fremdgeldern, die Nachvollziehbarkeit der Zahlungsströme und die revisionssichere digitale Ablage entsprechender Nachweise.

Praktische Konsequenzen und Ausblick

Die Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses bis Ende 2026 schafft zweifellos Erleichterung. Dennoch sollte die Zeit bis zum Inkrafttreten einer dauerhaften Regelung gezielt genutzt werden, um sich auf die kommenden Änderungen vorzubereiten. Kreditinstitute sind gut beraten, ihre Schnittstellenarchitektur und Datensicherheitskonzepte auf Kompatibilität mit dem geplanten Prüfsystem zu überprüfen. Kanzleien sollten ihrerseits die interne Verwaltung von Sammelanderkonten strukturieren, Prozesse für regelmäßige Prüfungen implementieren und sich mit künftigen Meldewegen vertraut machen. Diese Vorbereitungen sind nicht nur rechtlich angezeigt, sondern erhöhen auch die betriebliche Effizienz und minimieren das Risiko späterer Beanstandungen.

Für Unternehmen, die regelmäßig Fremdgelder verwalten – beispielsweise Treuhänder, Insolvenzverwalter oder Notare – kann die Diskussion um Sammelanderkonten als Orientierung dienen, wie gesetzliche Meldepflichten und datenschutzrechtliche Anforderungen technisch in Einklang gebracht werden können. Der Weg, den die Anwaltschaft hier beschreitet, könnte Modellcharakter für andere Berufsgruppen haben, die in ähnlicher Weise mit Vertrauen, Finanztransparenz und Aufsichtspflichten umgehen müssen.

Insgesamt zeigt sich, dass die Verbindung von juristischer Präzision und digitaler Automatisierung zunehmend zum Schlüssel moderner Berufspraxis wird. Eine zukunftsfähige Lösung wird dadurch geprägt sein, dass sie sowohl Sicherheit als auch Datensparsamkeit gewährleistet. In der Zusammenarbeit zwischen Bundesrechtsanwaltskammer, Finanzverwaltung und Kreditwirtschaft liegt die Chance, ein ausgewogenes System zu schaffen, das sowohl internationalen Verpflichtungen genügt als auch den Grundwerten anwaltlicher Verschwiegenheit treu bleibt.

Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre Buchhaltungs- und Verwaltungsprozesse effizient zu digitalisieren und so erhebliche Kostenersparnisse zu erzielen. Mit unserer Erfahrung in der Prozessoptimierung unterstützen wir Mandanten dabei, rechtliche Anforderungen mit moderner Technologie zu vereinen und ihre internen Abläufe zukunftssicher aufzustellen.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.