Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Recht

Rechtsgrundlage für Fahrzeugrückrufe nach EU-Verordnung neu bewertet

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Neue Anforderungen an Rückrufe von Fahrzeugen und deren rechtliche Bewertung

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein mit dem Aktenzeichen 3 A 51/21 hat eine erhebliche Bedeutung für die behördliche Praxis bei Fahrzeugrückrufen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob das Kraftfahrtbundesamt (KBA) seine Rückrufbescheide gegen einen Automobilhersteller rechtmäßig auf die nationale Vorschrift des § 25 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung stützen durfte. Diese Norm regelte bislang das Vorgehen bei Fahrzeugrückrufen in Deutschland, sofern die Zulassungsvoraussetzungen oder Sicherheitserfordernisse verletzt waren. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass diese nationale Grundlage durch eine durchgreifende Rechtsänderung auf der Ebene des Unionsrechts verdrängt wurde und die Rückrufe daher auf einer nicht mehr gültigen Rechtsbasis beruhten.

Im Zentrum dieser Überlegungen steht die Frage, welche Rechtsordnung Vorrang hat, wenn europäisches und nationales Recht denselben Sachverhalt betreffen. Der Grundsatz des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts verpflichtet nationale Behörden und Gerichte, das unmittelbar geltende europäische Recht vorrangig anzuwenden und bestehende nationale Regelungen nur soweit fortzuführen, wie sie mit den Vorgaben der Europäischen Union vereinbar sind. Diese Konstellation ist besonders praxisrelevant für Unternehmen, die in stark regulierten Branchen wie der Automobilindustrie agieren und auf verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen angewiesen sind.

Vorrang des EU-Rechts und seine Folgen für Behörden und Unternehmen

Seit dem 1. September 2020 gilt die Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen. Ihr Artikel 52 enthält spezifische Regelungen zu Maßnahmen bei Fahrzeugen, die nicht den genehmigten Typen entsprechen oder Risiken im Betrieb begründen. Diese Bestimmung trat an die Stelle des zuvor national angewandten § 25 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass diese europäische Regelung eine abschließende Norm darstellt, die eine nationale Grundlage in diesem Bereich verdrängt. Für das KBA bedeutete dies, dass seine Entscheidung, die Rückrufe nach der nationalen Norm zu stützen, nicht mehr der gültigen Rechtslage entsprach.

Die Möglichkeit, die Rechtsgrundlage nachträglich auszutauschen, um einen Verfahrensfehler zu heilen, wurde durch das Gericht abgelehnt. Der Gedanke der sog. Wesensgleichheit – also der rechtlichen und inhaltlichen Vergleichbarkeit zweier Normen – fand hier keine Anwendung. Da sich § 25 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung und Artikel 52 der Verordnung (EU) 2018/858 in Zielrichtung und Anwendungsbereich deutlich unterscheiden, konnte keine inhaltliche Gleichsetzung vorgenommen werden. Diese differenzierte Betrachtung zeigt, dass bei der Umstellung von nationalen auf europäische Rechtsnormen stets geprüft werden muss, ob inhaltlich dieselben Voraussetzungen und Ermächtigungsgrundlagen gegeben sind.

Implikationen für die unternehmerische Praxis

Für Hersteller, Zulieferer und Handelsunternehmen im Automobilsektor bringt diese Entscheidung eine wichtige Klärung, aber auch eine Herausforderung mit sich. Rückrufe sind nicht nur technische, sondern vor allem rechtliche Prozesse, bei denen die Verantwortung zwischen Unternehmen und Behörden klar af­fiziert ist. Wenn eine nationale Behörde auf eine nicht mehr gültige oder methodisch unzutreffende Vorschrift zurückgreift, kann dies erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Unternehmen müssen ihre Compliance-Strukturen daher auch auf europäische Regelungen hin prüfen, insbesondere wenn sie in internationalen Lieferketten und Zulassungsverfahren eingebunden sind.

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen, die als Zulieferer für große Fahrzeughersteller tätig sind, sollten prüfen, inwieweit bestehende Entwicklungs- und Zulassungsabläufe an die neuen unionsrechtlichen Anforderungen angepasst werden müssen. Die Verordnung (EU) 2018/858 sieht detaillierte Pflichten in Bezug auf Marktüberwachung, Konformitätsbewertung und Informationspflichten gegenüber den Behörden vor. Diese Anforderungen reichen weit über die früheren nationalen Bestimmungen hinaus und verlangen eine stärkere Dokumentation sowie eine digitale Unterstützung der internen Prozesse zur Nachweisführung. Wer diese Umstellung rechtzeitig und strukturiert angeht, kann Haftungsrisiken reduzieren und zugleich eine höhere Transparenz im Qualitätsmanagement erzielen.

Fazit und Ausblick

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein verdeutlicht, dass rechtliche Kontinuität im Verwaltungsverfahren nicht immer besteht, wenn sich der übergeordnete rechtliche Rahmen ändert. Nationale Behörden müssen ihre Befugnisse regelmäßig auf Aktualität und Geltung prüfen, um Entscheidungen rechtssicher zu treffen. Für Unternehmen wiederum ist es entscheidend, administrative Verfahren sorgfältig zu begleiten, mögliche Anfechtungspotenziale frühzeitig zu erkennen und eigene Compliance-Systeme an den europäischen Rechtsrahmen anzupassen. Besonders im Zusammenspiel zwischen technischer Produktverantwortung und administrativem Recht gewinnt die enge Abstimmung zwischen juristischer Expertise und betrieblicher Praxis an Bedeutung.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre Buchhaltung, Kommunikation mit Behörden und die interne Prozessstruktur rechtssicher und effizient zu gestalten. Durch unsere Spezialisierung auf Digitalisierung und Prozessoptimierung helfen wir unseren Mandanten, komplexe Anforderungen nicht nur formal zu erfüllen, sondern ihre Abläufe messbar zu verbessern und nachhaltig Kosten zu sparen.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.