Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Recht

Recht auf Reparatur stärkt Nachhaltigkeit und Kundenbindung

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Einführung in das neue Recht auf Reparatur

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen wichtigen Impuls für nachhaltigen Konsum und mehr Verantwortungsbewusstsein in der Produktion. Das neue Regelwerk verpflichtet Hersteller künftig, bestimmte technische Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Smartphones über mehrere Jahre hinweg zu einem angemessenen Preis reparieren zu können. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher zu ermutigen, defekte Geräte nicht sofort zu entsorgen, sondern durch eine Reparatur deren Lebensdauer zu verlängern. Juristisch basiert der Entwurf auf der Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Recht auf Reparatur, die bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht überführt werden muss.

Im wirtschaftlichen und rechtlichen Kontext bedeutet dies eine deutliche Verschiebung der Verantwortung im After-Sales-Bereich. Sowohl Hersteller als auch Händler müssen ihre Prozesse anpassen, um Reparaturdienstleistungen über den bisherigen Gewährleistungszeitraum hinaus sicherzustellen. Damit entsteht für kleine und mittlere Unternehmen der Elektronik- und Haushaltsgerätebranche ein neuer rechtlicher Rahmen, der zugleich Chancen für mehr Kundennähe und nachhaltige Geschäftsmodelle schafft.

Bedeutung für Hersteller, Händler und Reparaturbetriebe

Hersteller technischer Geräte werden künftig verpflichtet, Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen über festgelegte Zeiträume anzubieten. Diese Fristen orientieren sich an der Dauer, in der bereits nach geltendem Recht Ersatzteile verfügbar sein müssen. So soll es etwa für Waschmaschinen eine Reparaturmöglichkeit von mindestens zehn Jahren und für Smartphones von mindestens sieben Jahren geben, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die Produktion des Modells endet. Ebenso dürfen technische Schutzmaßnahmen, wie spezielle Software-Codes, die eine Reparatur durch Dritte behindern, nicht mehr eingesetzt werden. Diese Regelungen fördern den freien Wettbewerb und eröffnen kleineren Reparaturbetrieben neue Chancen, sich als qualifizierte Dienstleister im Markt zu positionieren.

Für den Handel ergeben sich ebenfalls relevante Änderungen. Zwar liegt die primäre Verpflichtung zur Reparatur bei den Herstellern, doch greifen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers weiterhin gegenüber dem Händler, wenn ein Sachmangel vorliegt. Ein Sachmangel, rechtlich definiert als Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich geschuldeten Soll-Beschaffenheit, kann künftig auch darin bestehen, dass ein Produkt gar nicht oder nur schwer reparierbar ist, obwohl dies üblicherweise erwartet werden darf. Damit steigen die Anforderungen an transparente Produktinformationen und Dokumentationen im Verkaufsprozess deutlich.

Mehrwert für Verbraucher und Auswirkungen auf das Gewährleistungsrecht

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Verlängerung der Gewährleistungsfrist, wenn sich Kundinnen und Kunden im Fall eines Mangels bewusst für eine Reparatur statt für eine Neulieferung entscheiden. Statt der bisherigen zweijährigen Frist soll künftig eine dreijährige Frist gelten. Das schafft einen klaren Anreiz, sich für die ökologisch nachhaltigere Lösung zu entscheiden. Auch wenn die Beweislastumkehr – also die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war – weiterhin bei einem Jahr bleibt, stärkt die neue Regelung die Verbraucherrechte deutlich. Unternehmen müssen daher ihre vertraglichen Abläufe im Reklamations- und Rückgabemanagement überprüfen, um dieser verlängerten Frist gerecht zu werden.

Für Unternehmen im Service- und Reparatursektor eröffnet sich ein wachsendes Marktvolumen. Der gesetzlich verankerte Anspruch auf Reparatur fördert unabhängige Werkstätten und Anbieter, die spezialisierte Leistungen jenseits der Herstellergarantie anbieten können. Gerade im Bereich der Elektronik, aber auch für medizintechnische Geräte oder Maschinen in gewerblichen Betrieben wird die verpflichtende Reparierbarkeit künftig ein entscheidender Faktor bei Kaufentscheidungen und in der Lieferantenbewertung sein.

Praktische Konsequenzen und Chancen für die Unternehmenspraxis

In der betrieblichen Praxis sollten Hersteller frühzeitig prüfen, in welchem Umfang Anpassungen bei der Produktion und Ersatzteildistribution erforderlich werden. Das betrifft nicht nur logistische Prozesse, sondern auch Vertragsgestaltung und Kalkulation. Denn Reparaturverpflichtungen bergen langfristige Kostenfolgen, insbesondere im Hinblick auf Ersatzteillagerung und technische Dokumentation. Gleichzeitig kann die Einführung eines nachhaltigen Reparaturservices die Kundenbindung erhöhen und die Markenwahrnehmung positiv beeinflussen. Unternehmen, die transparent kommunizieren und frühzeitig auf nachhaltige Produktstrategien setzen, verschaffen sich in einem zunehmend regulierten Umfeld einen Wettbewerbsvorteil.

Für Onlinehändler und Serviceunternehmen empfiehlt es sich, die neuen Informationspflichten sorgfältig in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren. Dazu gehört insbesondere die klare Ausweisung, ob und in welchem Zeitraum eine Reparatur möglich ist und zu welchen Kosten diese erfolgt. Auch steuerrechtlich könnten Reparaturleistungen künftig stärker von Förderprogrammen oder Abschreibungsmodellen profitieren, insbesondere wenn sie zur Ressourcenschonung beitragen. Eine enge Abstimmung zwischen Buchhaltung, Controlling und Rechtsabteilung ist hier dringend geboten, um operative Risiken zu minimieren und steuerliche Potenziale gezielt zu nutzen.

Fazit: Nachhaltigkeit als Treiber betrieblicher Transformation

Das Recht auf Reparatur markiert einen Paradigmenwechsel hin zu langlebigeren Produkten und ressourcenschonendem Wirtschaften. Für die Unternehmenspraxis bedeutet dies, Nachhaltigkeit stärker als Teil der Wertschöpfung zu begreifen und rechtliche Anforderungen nicht als Belastung, sondern als strategische Chance zu nutzen. Wer frühzeitig Prozesse digitalisiert, Reparaturketten dokumentiert und den Kundendialog stärkt, wird nicht nur gesetzeskonform handeln, sondern auch betriebswirtschaftliche Vorteile realisieren. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Buchhaltungs- und Prozessstrukturen und zeigt, wie sich durch zielgerichtete Prozessoptimierung erhebliche Kostenersparnisse erzielen lassen. Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Unternehmen unterschiedlichster Branchen auf dem Weg zu effizienteren, nachhaltigen und rechtssicheren Arbeitsabläufen.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.