Qualitätskontrolle in der Wirtschaftsprüfung: Einordnung und Bedeutung
Die Qualitätskontrolle in der Wirtschaftsprüfung ist ein zentrales Instrument der Berufsaufsicht und dient dazu, die ordnungsgemäße Berufsausübung, die Einhaltung fachlicher Standards und die Verlässlichkeit von Prüfungsleistungen abzusichern. Adressiert sind insbesondere Praxen, die gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen, also Abschlussprüfungen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind. Für Unternehmen, Kreditinstitute und weitere Stakeholder ist diese Qualitätssicherung ein wichtiger Baustein, um sich auf Prüfurteile, Berichte und interne Qualitätssicherungsprozesse verlassen zu können.
Organisatorisch ist dabei die Kommission für Qualitätskontrolle bei der Wirtschaftsprüferkammer tätig. Die Wirtschaftsprüferkammer ist die berufsständische Körperschaft, die unter anderem Aufsichtsfunktionen für Wirtschaftsprüfende wahrnimmt. Die Kommission berichtet regelmäßig über ihre Arbeit und stellt damit Transparenz über Schwerpunkte, Verfahren und die Weiterentwicklung der Qualitätskontrolle her. Für gemischte Praxen, die sowohl Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse als auch andere Mandate betreuen, ist die Ausgestaltung dieser Vorgaben besonders relevant, weil die internen und externen Anforderungen typischerweise komplexer sind und die Dokumentations- und Berichtspflichten stärker im Fokus stehen.
Auch wenn sich die Qualitätskontrolle unmittelbar an prüfende Praxen richtet, sollten Unternehmende, Finanzinstitutionen und Steuerberatende die Entwicklungen im Blick behalten. In der Praxis beeinflusst die Qualitätssicherung nämlich mittelbar die Prüfungsplanung, die Anforderungstiefe an Unterlagen, die Erwartung an digitale Nachweisführung und die Art, wie Prozesse für Datenzugriff und Dokumentation im Mandantenbetrieb gestaltet werden. Das betrifft kleine und mittelständische Unternehmen ebenso wie spezialisierte Branchen, etwa Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, in denen regulierte Abläufe, Datenschutzanforderungen und eine hohe Beleg- und Nachweisdichte die Zusammenarbeit mit prüfenden Berufen prägen.
Aktuelle Ergebnisse der Sitzung vom 10. Februar 2026: Was beschlossen und beraten wurde
Im Mittelpunkt der jüngsten Beratung stand zunächst die Beschäftigung mit dem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025. Der Tätigkeitsbericht ist die strukturierte Darstellung der Aktivitäten, Schwerpunkte und Erkenntnisse aus der Arbeit der Kommission. Der Entwurf wurde beraten, die weiteren Beratungen sind für eine folgende Sitzung vorgesehen. Nach Abschluss dieses Prozesses soll der Bericht nach Billigung durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle veröffentlicht werden. Die Abschlussprüferaufsichtsstelle ist die staatliche Aufsichtseinrichtung, die unter anderem die Aufsicht über die Abschlussprüferaufsicht und bestimmte Genehmigungs- und Billigungsprozesse wahrnimmt; ihre Billigung ist daher ein wesentlicher Schritt, bevor zentrale Dokumente der berufsständischen Qualitätssicherung öffentlich zugänglich gemacht werden.
Ein zweiter Schwerpunkt war die Überarbeitung von Hinweisen zur Durchführung und Dokumentation sowie zur Berichterstattung bei Qualitätskontrollen. Hinweise sind in diesem Kontext praxisorientierte Auslegungs- und Anwendungshilfen, die die Umsetzung der Qualitätskontrolle strukturieren und Erwartungen an Prozesse, Nachweise und Berichtsinhalt konkretisieren. Der Ausschuss „Grundsätze QK“ hat hierzu Vorschläge erarbeitet und der Kommission vorgelegt. Die überarbeiteten Hinweise wurden einstimmig beschlossen und sollen vor der Veröffentlichung mehreren Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet werden. Für die Praxis bedeutet diese Verfahrensweise, dass sich Anforderungen an Ablauf, Dokumentationstiefe und Berichtsgestaltung verändern oder zumindest präzisiert werden können, bevor sie in die operative Anwendung übergehen.
Darüber hinaus wurden konkrete Fälle aus den Abteilungen der Kommission beraten. Dabei ging es um die Qualitätskontrollen von drei Praxen, darunter zwei gemischte Praxen. Die Qualitätskontrollen wurden abgeschlossen, in einem Fall soll zusätzlich ein Hinweis an den Prüfer zur Qualitätskontrolle zur Berichterstattung über Qualitätskontrollen von gemischten Praxen erfolgen. Außerdem wurden zwei Widersprüche behandelt. Ein Widerspruch ist ein förmlicher Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder berufsaufsichtliche Entscheidung; er eröffnet die Möglichkeit, eine Maßnahme intern überprüfen zu lassen, bevor weitere Schritte in Betracht kommen. Inhaltlich betrafen die Widersprüche einmal die Anordnung der nächsten Qualitätskontrolle und einmal die Löschung als gesetzlicher Abschlussprüfer. Beide Widersprüche wurden als unbegründet zurückgewiesen. Für die betroffenen Praxen verdeutlicht dies, dass Anordnungen und statusbezogene Entscheidungen der Berufsaufsicht einer inhaltlichen Kontrolle standhalten müssen und dass die Hürden für eine erfolgreiche Anfechtung hoch sein können, wenn die Maßnahme fachlich und verfahrensrechtlich sauber begründet ist.
Praxisfolgen für Prüferpraxen und Mandanten: Dokumentation, Berichtswesen, gemischte Praxen
Die Überarbeitung der Hinweise zur Durchführung, Dokumentation und Berichterstattung ist für die tägliche Arbeit in Prüferpraxen besonders praxisrelevant, weil sich hier regelmäßig entscheidet, ob eine Qualitätskontrolle reibungslos und ohne nachgelagerte Auflagen verläuft. Dokumentation bedeutet in diesem Kontext nicht lediglich das Ablegen von Arbeitspapieren, sondern die nachvollziehbare Darlegung, dass Planung, Durchführung, Urteilsbildung und Qualitätssicherung konsistent sind. Berichterstattung wiederum betrifft die systematische Darstellung der Ergebnisse der Qualitätskontrolle und der Feststellungen zu den internen Qualitätssicherungsmaßnahmen der Praxis.
Mandanten sollten diese Entwicklung nicht als rein internes Thema der Wirtschaftsprüfung abtun. In der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfenden hängt die Effizienz einer Abschlussprüfung zunehmend davon ab, wie gut Daten, Belege und Prozessnachweise digital verfügbar sind, wie nachvollziehbar Freigabe- und Berechtigungskonzepte dokumentiert werden und ob Kontrollen im Rechnungswesen und in Vorsystemen nachweisbar implementiert sind. Gerade bei Onlinehändlern mit hohen Transaktionsvolumina, vielen Zahlungsdienstleistern und komplexen Schnittstellen zu Warenwirtschaft und Buchhaltung steigt der Bedarf an strukturierter Datenaufbereitung und belastbaren Prozessbeschreibungen. In Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern kommt hinzu, dass Abrechnungslogiken, Kostenträgerbezüge und häufig heterogene IT-Landschaften die Transparenzanforderungen erhöhen, was sich in der Prüfungsdurchführung und in der Anforderung von Nachweisen spürbar niederschlägt.
Für gemischte Praxen ist der zusätzliche Hinweis zur Berichterstattung über Qualitätskontrollen von besonderem Interesse, weil sie typischerweise Mandate mit unterschiedlichen Regulierungs- und Risikoprofilen betreuen. Unternehmen von öffentlichem Interesse unterliegen gesteigerten Anforderungen an Unabhängigkeit, interne Qualitätssicherung und Berichtspflichten. Das wirkt mittelbar auf Methodik, Dokumentationsstandard und Qualitätsmanagementsystem der Praxis insgesamt. Mandanten, die mit solchen Praxen zusammenarbeiten, profitieren meist von professionell standardisierten Abläufen, müssen aber im Gegenzug häufig eine höhere Prozessdisziplin im eigenen Rechnungswesen gewährleisten, um Rückfragen, Nachforderungen und zeitkritische Nacharbeit zu vermeiden.
Der Umstand, dass Widersprüche gegen die Anordnung der nächsten Qualitätskontrolle und gegen die Löschung als gesetzlicher Abschlussprüfer zurückgewiesen wurden, unterstreicht den praktischen Stellenwert eines belastbaren Qualitätsmanagements. Prüferpraxen sollten daraus ableiten, dass die fristgerechte Vorbereitung auf die nächste Qualitätskontrolle, die konsistente Umsetzung interner Vorgaben und die saubere Berichterstattung nicht nur fachlich geboten, sondern auch berufsrechtlich risikominimierend sind. Mandanten wiederum sollten bei der Auswahl und Zusammenarbeit darauf achten, dass die Prüfpraxis klare digitale Anforderungen kommuniziert, Schnittstellenprozesse beherrscht und die Nachweisführung effizient gestaltet, weil dies erfahrungsgemäß Prüfungsdauer, Ressourcenbindung und Kosten auf beiden Seiten beeinflusst.
Handlungsempfehlungen: Vorbereitung, Governance und digitale Prozesse im Rechnungswesen
Für die Praxis ist jetzt entscheidend, die anstehenden Änderungen in den überarbeiteten Hinweisen frühzeitig zu antizipieren, ohne voreilig auf nicht veröffentlichte Detailvorgaben zu reagieren. Prüferpraxen sollten interne Dokumentations- und Berichtsvorlagen so aufstellen, dass sie konsistente Nachweise zur Auftragsannahme, zur Prüfungsplanung, zur Durchführung und zur internen Qualitätssicherung ermöglichen. Parallel ist es sinnvoll, den Dialog mit Berufsverbänden und Fortbildungsanbietern zu nutzen, sobald die Verbände Stellungnahmen abgeben und die Hinweise finalisiert veröffentlicht werden.
Unternehmen, die prüfungspflichtig sind oder regelmäßig freiwillige Prüfungen beauftragen, sollten den Fokus auf prüfungssichere, digital unterstützte Prozesse legen. Das betrifft den Belegfluss, die Abstimmung von Nebenbüchern, die Nachvollziehbarkeit von Freigaben und die Dokumentation von Kontrollen im Rechnungswesen. Je besser diese Grundlagen strukturiert sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Prüfungen durch Nachforderungen, Medienbrüche oder unklare Verantwortlichkeiten unnötig verlängert werden. In mittelständischen Strukturen zeigt sich dabei häufig, dass eine klare Prozesslandkarte im Rechnungswesen und ein konsequent digitaler Belegworkflow nicht nur die Prüfung erleichtern, sondern zugleich das interne Controlling, die Liquiditätssteuerung und die Fehlerprävention spürbar verbessern.
Für Finanzinstitutionen ist die Entwicklung ebenfalls relevant, weil die Aussagekraft geprüfter Abschlüsse und die Verlässlichkeit von Prüfungsprozessen die Kreditentscheidung, Covenants und Monitoring-Prozesse beeinflussen. Wenn Prüferpraxen ihre Qualitätskontrollanforderungen stringenter umsetzen und Mandanten digitale Nachweise konsistenter bereitstellen, verbessert das insgesamt die Geschwindigkeit und Qualität von Informationsflüssen im Finanzierungskontext.
Im Ergebnis zeigt die Sitzung, dass die Qualitätskontrolle organisatorisch weiterentwickelt wird, insbesondere über konkretisierte Hinweise zu Durchführung, Dokumentation und Berichterstattung, und dass berufsaufsichtliche Entscheidungen in Streitfällen konsequent überprüft und bestätigt werden können. Wenn Sie Ihre Buchhaltungs- und Abschlussprozesse so digitalisieren und standardisieren möchten, dass Prüfungen, Jahresabschluss und Reporting effizienter und belastbarer werden, begleiten wir als Kanzlei kleine und mittelständische Unternehmen mit Schwerpunkt Prozessoptimierung in der Buchhaltung und Digitalisierung. Dabei erzielen wir erfahrungsgemäß erhebliche Kostenersparnisse, weil wir Abläufe vereinfachen, Medienbrüche reduzieren und Verantwortlichkeiten im Finanzbereich klarer strukturieren.
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