KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Zivilrecht

Produkthaftung und Verbrauchererwartung bei Naturprodukten richtig verstehen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Produkthaftung und die Erwartungen an die Sicherheit von Lebensmitteln

Die Produkthaftung stellt in Deutschland ein zentrales Element des Verbraucherschutzes dar. Rechtsgrundlage ist das Produkthaftungsgesetz, das vorsieht, dass Hersteller für Schäden haften können, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. Das Gesetz definiert ein Produkt dann als fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände legitimerweise erwartet werden darf. Dabei ist insbesondere die berechtigte Verbrauchererwartung ausschlaggebend und nicht das subjektive Sicherheitsempfinden des Einzelnen.

In einem aktuellen Fall vor dem Landgericht Lübeck, Beschluss vom 30. Juni 2025, Aktenzeichen 14 S 97/24, wurde der Zusammenhang zwischen Verbrauchererwartung und Produkthaftung besonders deutlich. Ein Verbraucher hatte von einem bekannten Müsliproduzenten Schadensersatz verlangt, nachdem er beim Verzehr eines Früchte-Vollkornmüslis auf einen Pflaumenstein gebissen und sich dabei einen Zahn abgebrochen hatte. Die entscheidende Frage war, ob ein solcher Obstkern einen Produktfehler darstellt, der eine Haftung des Herstellers nach sich zieht.

Warum das Gericht keinen Produktfehler angenommen hat

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Lübeck verneinten einen Produktfehler. Maßgeblich war dabei die Annahme, dass ein durchschnittlicher Verbraucher bei einem Obstmüsli mit der Möglichkeit von Kernen oder Kernteilen rechnen muss. Auch wenn ein ganzer Pflaumenstein im Einzelfall unangenehm ist, handelt es sich nicht um einen atypischen oder völlig unerwarteten Bestandteil eines Produkts, das auf Basis von Naturerzeugnissen hergestellt wird.

Das Landgericht argumentierte, dass die Erwartung an eine absolute Gefahrlosigkeit nicht mit der Realität von Naturprodukten vereinbar sei. Ein Müsli, das Früchte enthält, ist naturgegeben nicht vollständig frei von Kernen, Stein- oder Schalenteilen. Der Hinweis auf der Verpackung, dass solche Bestandteile möglich sind, verdeutlicht zusätzlich die Erwartung, mit solchen Rückständen rechnen zu müssen. Dies unterscheidet sich grundlegend von Fremdkörpern, die keinerlei Bezug zum Lebensmittel haben, etwa Metallteile in einer Pizza oder Hartputz in einem Fruchtgummi. Solche werden von Verbrauchern nicht erwartet und stellen daher einen klaren Produktfehler dar.

Relevanz für Hersteller und Händler von Lebensmitteln

Für Lebensmittelproduzenten und den Handel ist dieses Urteil von hoher praktischer Bedeutung. Es verdeutlicht, dass die Haftung immer auch an der Grenze der Verbrauchererwartung zu messen ist. Unternehmen, die mit naturbelassenen Produkten arbeiten – etwa Müslihersteller, Bäckereien oder Produzenten von Trockenfrüchten – müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen klare Hinweise auf möglicherweise enthaltene Kern- oder Schalenteile enthalten. Fehlt ein solcher Hinweis, könnte je nach Umständen durchaus ein Produktfehler angenommen werden, weil die Verbraucheraufklärung nicht ausreichend ist.

Gleichzeitig stellt das Urteil klar, dass eine hundertprozentige Eliminierung natürlicher Rückstände nicht zwingend erforderlich ist, solange die Erwartungshaltung der Konsumenten berücksichtigt und transparent kommuniziert wird. Für kleine und mittelständische Betriebe, die im Lebensmittelbereich tätig sind, bedeutet dies, dass eine rechtssichere Risikovorbeugung weniger mit technischer Perfektion, sondern vielmehr mit klarer Verbraucherinformation verbunden ist.

Interessant ist dabei auch der Vergleich mit typfremden Fremdkörpern, die nicht aus dem Produktionsprozess von Naturprodukten stammen. Hier bleibt die Haftungsverantwortung der Unternehmen eindeutig bestehen. Wer also etwa durch Produktionsfehler Materialreste in die Ware gelangen lässt, riskiert weiterhin Schadensersatzpflichten. Damit besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen naturgegebenen Risiken und durch menschliches Versäumnis entstandenen Produktgefahren.

Fazit und Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Das Urteil des Landgerichts Lübeck stärkt die Rechtssicherheit für Produzenten und Händler, die mit Naturprodukten arbeiten. Es stellt klar, dass Verbraucher in bestimmten Fällen ein erhöhtes Maß an Eigenvorsicht aufbringen müssen und dass absolute Sicherheit nicht immer erwartet werden kann. Für Unternehmen bedeutet dies jedoch auch, dass die Transparenzpflichten gestiegen sind. Eine deutliche und klare Kennzeichnung auf den Verpackungen ist essenziell, um mögliche Haftungsrisiken zu minimieren. Wer seine Kunden rechtzeitig und eindeutig informiert, bewegt sich nicht nur auf der sicheren Seite, sondern schafft auch Vertrauen in die Marke und deren Produkte.

Unsere Empfehlung für Lebensmittelproduzenten und -händler sowie andere Unternehmen im Mittelstand lautet daher, die bestehenden Prozesse der Verpackungs- und Produktkennzeichnung regelmäßig zu prüfen und zu optimieren. Gerade in Zeiten zunehmender Digitalisierung bietet sich die Chance, diese Kontrollsysteme effizienter zu gestalten und Kosten zu reduzieren. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Betriebe bei der Prozessoptimierung in der Buchhaltung und bei der Digitalisierung von Arbeitsprozessen und trägt so dazu bei, rechtliche Sicherheit und erhebliche Kostenersparnisse miteinander zu verbinden.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.