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Recht

Photovoltaikanlage beschädigt: Haftungsrisiken für Bauunternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Fehlerhafte Montage einer Photovoltaikanlage und ihre rechtlichen Folgen

Photovoltaikanlagen gehören mittlerweile zum Standard vieler gewerblich genutzter Immobilien. Für Unternehmen und Handwerksbetriebe bietet der Betrieb einer eigenen Anlage nicht nur kostenseitige Entlastung durch Eigenverbrauch, sondern auch ökologische Vorteile. Doch die Installation ist technisch anspruchsvoll, insbesondere im Hinblick auf die Befestigungssysteme. Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Köln (Az. 18 O 254/23, Urteil vom 9. Mai 2025) verdeutlicht, welch hohe Anforderungen die Rechtsprechung an eine sach- und fachgerechte Montage stellt. In dem entschiedenen Fall war eine auf einem Satteldach installierte Photovoltaikanlage während des Sturmtiefs „Sabine“ vom Dach gerissen und vollständig zerstört worden. Der Gebäudeversicherer, der den Schaden in Höhe von 75.000 Euro ersetzt hatte, nahm daraufhin das ausführende Bauunternehmen in Regress – mit Erfolg.

Die Richter stellten fest, dass die Montage nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprochen habe. Entscheidend sei, dass die Anlage nicht ausreichend gegen Sturm gesichert war, da Ballastierungssteine zur Fixierung gefehlt hätten. Solche Steine sind Teil der statischen Berechnung der Anlage und sorgen für die notwendige Auflast, um das Abheben im Fall starker Winde zu verhindern. Fehlen sie oder sind sie in unzureichender Zahl verbaut, führt dies im Schadenfall unmittelbar zu einer Haftung des ausführenden Unternehmens.

Rechtlicher Hintergrund: Schadensersatz und Übergang des Anspruchs

Relevante Rechtsgrundlage für den Regress des Versicherers ist § 86 Versicherungsvertragsgesetz. Danach gehen Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt hat. Der Versicherer kann also gegenüber Dritten, die den Schaden verursacht haben, Ersatz der gezahlten Versicherungssumme verlangen. Im vorliegenden Fall folgte das Landgericht der Argumentation des Versicherers und sah eine Pflichtverletzung des Bauunternehmens aus dem Werkvertrag über die Installation der Anlage. Ein Werkvertrag verpflichtet den Unternehmer zur Herstellung eines mangelfreien Werkes. Ein Mangel liegt nicht nur bei technischen Defekten, sondern auch dann vor, wenn die ausgeführte Leistung nicht die vertraglich geschuldete Sicherheit oder Dauerhaftigkeit bietet.

Die Richter stützten ihre Entscheidung zudem auf den sogenannten Beweis des ersten Anscheins, auch Anscheinsbeweis genannt. Dieser juristische Grundsatz erlaubt es, aus typischen Geschehensabläufen auf eine bestimmte Ursache zu schließen. Wird beispielsweise eine Dachanlage durch ein Sturmereignis abgerissen, obgleich die Windgeschwindigkeiten im üblichen Bereich lagen, spricht die Lebenserfahrung dafür, dass die Befestigung nicht fachgerecht ausgeführt wurde. Das beklagte Bauunternehmen konnte diese Vermutung im Prozess nicht entkräften, da weder durch Gutachten noch Zeugen belegt werden konnte, dass die vorgeschriebenen Ballastierungssteine tatsächlich installiert wurden.

Bedeutung für Handwerksbetriebe und Immobilienbetreiber

Das Urteil hat erhebliche Bedeutung für Betriebe, die Photovoltaikanlagen errichten oder deren Wartung übernehmen. Es verdeutlicht, dass Montagefehler gravierende wirtschaftliche Haftungsfolgen haben können. Selbst wenn Außeneinflüsse wie Stürme, Starkregen oder Hagel ursächlich für einen Schaden erscheinen, prüft die Rechtsprechung stets, ob die Bauausführung der anerkannten Fachregel entsprach. Eine fehlerhafte oder unzureichende Dokumentation der Montageschritte kann dabei bereits ein Beweisrisiko darstellen. Unternehmern ist daher dringend zu empfehlen, die gesamte Errichtung – von der statischen Berechnung über die Materialauswahl bis hin zur Endkontrolle – detailliert festzuhalten. Diese Dokumentation dient nicht nur der Qualitätssicherung, sondern ist im Streitfall oft das entscheidende Beweismittel.

Für gewerbliche Eigentümer und Betreiber von Photovoltaikanlagen, etwa Produktionsbetriebe, Pflegeeinrichtungen oder Logistikunternehmen, zeigt die Entscheidung ebenfalls ein wichtiges Haftungsrisiko auf. Die Gefahr von Schäden durch extreme Wetterereignisse steigt, und Versicherer achten zunehmend auf die technische Ausführung bei der Regulierung von Schäden. Wer mit der Installation eines externen Unternehmens arbeitet, sollte daher stets auf Zertifizierungen, Referenzen und eine nachvollziehbare technische Planung bestehen. Andernfalls drohen im Schadensfall Auseinandersetzungen über Verantwortlichkeiten, die unter Umständen auch das Verhältnis zum Versicherer belasten können.

Fazit: Rechtssicherheit durch Dokumentation und Qualitätsmanagement

Das Urteil des Landgerichts Köln betont, dass fachgerechte Montage und sorgfältige Nachweisführung zentrale Voraussetzungen für die Rechtssicherheit bei der Installation von Photovoltaikanlagen sind. Unternehmerische Sorgfalt endet also nicht mit der Übergabe des fertigen Projekts. Vielmehr müssen sowohl Bauunternehmen als auch Auftraggeber sicherstellen, dass die Montage- und Prüfnachweise dauerhaft dokumentiert und im Bedarfsfall belegbar sind. Dies schützt nicht nur vor möglichen Regressforderungen, sondern stärkt auch das Vertrauen von Versicherern und Investoren in nachhaltige Energielösungen. In einer Zeit, in der Photovoltaik für viele Betriebe ein wichtiger Bestandteil der Energie- und Kosteneffizienzstrategie ist, wird die qualitätsgesicherte Umsetzung zum zentralen Erfolgsfaktor. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre internen Prozesse in Buchhaltung, Dokumentation und Bauprojektabwicklung effizient zu digitalisieren und so Kosten zu reduzieren. Unsere Kanzlei hat umfassende Erfahrung in der Prozessoptimierung und begleitet Betriebe auf ihrem Weg zu einer rechtssicheren und wirtschaftlich nachhaltigen Unternehmensführung.

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