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Internationales

Online-Glücksspiel und Haftung: Wohnsitzrecht entscheidend für Schadensersatz

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Rechtlicher Hintergrund und Bedeutung für grenzüberschreitende Streitigkeiten

Wenn Online-Dienstleistungen über Ländergrenzen hinweg angeboten werden, entstehen regelmäßig Fragen nach dem anwendbaren Recht und der zuständigen Gerichtsbarkeit. Besonders deutlich zeigt sich dies im Bereich des Online-Glücksspiels, wo Anbieter häufig von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union aus tätig werden, während die Spielenden ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat nun klargestellt, dass bei Schadensersatzklagen von Spielern gegen Anbieter ohne nationale Konzession grundsätzlich das Recht des Wohnsitzlandes gilt. Diese Entscheidung beruht auf der sogenannten Rom-II-Verordnung, die das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht innerhalb der EU regelt.

Unter einem außervertraglichen Schuldverhältnis versteht man eine rechtliche Beziehung, die ohne ausdrücklichen Vertrag zwischen den Parteien entsteht – beispielsweise durch eine unerlaubte Handlung. Eine solche unerlaubte Handlung liegt etwa vor, wenn ein Anbieter ein Glücksspiel ohne gültige nationale Konzession betreibt und dadurch gegen gesetzliche Verbote verstößt. Der Gerichtshof hat entschieden, dass der Schaden in solchen Fällen am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Betroffenen eintritt, weil sich dort die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen manifestieren.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen und Managementverantwortung

Für Betreiber digitaler Plattformen – ob Glücksspielanbieter, Onlinehändler oder Dienstleistungsportale – ist die Entscheidung von erheblicher Tragweite. Sie verdeutlicht, dass sich Verantwortliche nicht allein auf den Sitzstaat des Unternehmens berufen können, um Haftungsrisiken zu begrenzen. Vielmehr kann das nationale Recht jedes Landes relevant werden, in dem ein Angebot zugänglich ist und finanzielle Schäden entstehen. Damit erweitert sich die rechtliche Verantwortung der Geschäftsführung deutlich. Selbst wenn eine Gesellschaft in einem EU-Staat eine gültige Konzession oder Lizenz besitzt, muss sie prüfen, ob dieselbe Tätigkeit in anderen Mitgliedstaaten zugelassen ist. Unterbleibt diese Prüfung, kann eine persönliche Haftung der Geschäftsführer in Betracht kommen, sofern dortige Verbraucher durch das Angebot finanzielle Verluste erleiden.

Besonders kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Leistungen zunehmend digital und international anbieten, sollten diese Entscheidung als Anlass nehmen, ihre Compliance-Strukturen kritisch zu prüfen. Die klare Festlegung des Erfolgsortes beim Wohnsitz des Kunden verlangt eine systematische Kontrolle, welche nationalen Regelungen in den jeweiligen Zielmärkten gelten. Dabei genügt es nicht, sich auf nationale Zulassungen oder rechtliche Bewertungen anderer Mitgliedstaaten zu verlassen. Eine fundierte Risikoanalyse sollte zum festen Bestandteil der strategischen Unternehmensführung gehören.

Einordnung in das europäische Haftungsrecht und Bedeutung für die Rechtssicherheit

Die Rom-II-Verordnung verfolgt das Ziel, für grenzüberschreitende Sachverhalte innerhalb der Europäischen Union einheitliche Regeln bereitzustellen. Zentraler Anknüpfungspunkt ist grundsätzlich der Ort, an dem der Schaden eingetreten ist. Diese Regel dient dem Schutz der Geschädigten und soll verhindern, dass sich Unternehmen durch bewusst gewählte Sitzstaaten der Haftung in den tatsächlichen Märkten entziehen. Der Gerichtshof betonte in seiner Entscheidung, dass Online-Dienstleistungen aufgrund ihrer Natur zwar schwer einem konkreten geografischen Ort zuzuordnen sind, der Schaden sich jedoch dort verwirklicht, wo der Nutzer die Dienstleistung tatsächlich in Anspruch nimmt und die wirtschaftlichen Folgen eintreten.

Für die Praxis bedeutet dies, dass der Gerichtshof den Anwendungsbereich der Rom-II-Verordnung konsequent auf digitale Geschäftsmodelle ausdehnt. Es entsteht eine Balance zwischen Marktfreiheit und Verbraucherschutz. Während die Niederlassungsfreiheit Anbietern grundsätzlich erlaubt, in der gesamten Europäischen Union tätig zu sein, unterliegt diese Tätigkeit dennoch den Gesetzen des jeweiligen Verbrauchermarktes. Unternehmen müssen sich deshalb bewusst machen, dass bei digitalen Leistungen nicht allein der physische Sitz, sondern vor allem der virtuelle Tätigkeitsbereich entscheidend ist. Diese Erkenntnis betrifft nicht nur Glücksspielunternehmen, sondern auch Onlinehändler, soziale Plattformen oder digitale Finanzdienstleister, die über mehrere Ländergrenzen hinweg agieren.

Fazit und Handlungsempfehlungen für die Praxis

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verdeutlicht, dass sich Haftung und anwendbares Recht im digitalen Raum zunehmend an den Interessen der Nutzer und am Ort der wirtschaftlichen Einwirkung orientieren. Wer Online-Dienstleistungen über nationale Grenzen hinweg anbietet, sollte sicherstellen, dass alle länderspezifischen rechtlichen Anforderungen sorgfältig geprüft und dokumentiert sind. Verantwortungsträger müssen sich bewusst sein, dass persönliche Haftungstatbestände auch in anderen Staaten entstehen können, wenn dort geltende Verbotsnormen unbeachtet bleiben. Für Onlineanbieter, aber auch für Unternehmen mit internationalem Vertrieb, ist daher eine umfassende Rechts- und Risikoanalyse unerlässlich, um finanzielle und reputative Schäden zu vermeiden.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der digitalen und prozessualen Transformation ihrer Buchhaltung sowie bei der rechtssicheren Gestaltung internationaler Geschäftsprozesse. Durch konsequente Digitalisierung und Prozessoptimierung helfen wir, rechtliche Risiken zu minimieren und nachhaltige Kostenersparnisse zu erzielen – für Unternehmen jeder Größenordnung und Branche, die rechtlich und wirtschaftlich zukunftsfähig handeln möchten.

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