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Steuern

Offenlegung Jahresabschlüsse 2024: Warum Unternehmen mehr Zeit brauchen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Aktuelle Herausforderungen bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen

Die Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen nach § 325 Handelsgesetzbuch verlangt von Kapitalgesellschaften, ihre geprüften Jahresabschlüsse fristgerecht beim Bundesanzeiger einzureichen. Diese Veröffentlichungspflicht dient der Transparenz des unternehmerischen Handelns und soll Gläubigern, Anteilseignern sowie Marktpartnern ein zutreffendes Bild der wirtschaftlichen Lage vermitteln. Für den Offenlegungszeitraum 2024 stellt sich die Situation allerdings erneut als belastend dar – insbesondere für Steuerberatungskanzleien, kleine und mittlere Unternehmen sowie Wirtschaftsprüfungsbüros, die derzeit noch immer mit den Auswirkungen der Corona-Zeit rechnen müssen.

Die Corona-Schlussabrechnungen, die teils noch bis 2026 Nachwirkungen entfalten werden, haben erhebliche zusätzliche Arbeitsbelastungen ausgelöst. Viele Kanzleien bearbeiten parallel Fördermittelabrechnungen, Nachprüfungsverfahren und komplexe Einzelfragen zu staatlichen Unterstützungsleistungen. Dies bindet personelle Kapazitäten und verschiebt den Fokus weg von den regulären Offenlegungspflichten. Ebenso sehen sich kleine und mittlere Unternehmen mit deutlich höheren Anforderungen an die Bilanzierung und Buchführungsqualität konfrontiert, die sie oftmals ohne externe Unterstützung kaum bewältigen können.

Forderung nach einer sachgerechten Fristverlängerung

Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Steuerberaterverband an das Bundesministerium der Justiz appelliert, auch für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 eine Schonfrist bis Ende April 2026 zu gewähren. Das Anliegen zielt darauf ab, im Übergangsjahr 2025 keine Ordnungsgeldverfahren wegen verspäteter Offenlegung einzuleiten. Diese vom Bundesamt für Justiz verhängten Ordnungsgelder belaufen sich häufig auf mehrere tausend Euro und stellen insbesondere für kleinere Kapitalgesellschaften eine empfindliche Sanktion dar. Ohne Verlängerung droht die parallele Bearbeitung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen zu einem organisatorischen Engpass zu führen.

Die rechtliche Basis für Sanktionen wegen verspäteter Offenlegung findet sich in § 335 Handelsgesetzbuch. Das Bundesamt für Justiz ist befugt, Ordnungsgeldverfahren einzuleiten, wenn der Jahresabschluss nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag eingereicht wird. Diese starre Frist wurde zwar während der Corona-Jahre mehrfach durch ministerielle Bekanntmachungen gelockert, läuft jedoch nun wieder regulär zum 31. Dezember 2025 aus. Ein erneuter Aufschub würde den Kanzleien und den betroffenen Unternehmen ermöglichen, die ohnehin dichte Fristenlage für das Veranlagungsjahr 2024 organisatorisch sinnvoll zu strukturieren und Fehlerrisiken zu vermeiden.

Vorteile einer praxisgerechten Handhabung

Ein abgestimmtes Vorgehen bei der Offenlegung hätte mehrere positive Effekte: Zum einen ließen sich die personellen Ressourcen in den Kanzleien besser auf die Erstellung von Steuererklärungen und Abschlussarbeiten verteilen. Zum anderen könnten kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere solche mit schlanker Verwaltung, eine verlässlichere Finanzplanung vornehmen, ohne zusätzliche Bußgelder einkalkulieren zu müssen. Die Verbindung zwischen steuerlicher Veranlagung und handelsrechtlichem Jahresabschluss ist eng; beide Dokumente basieren auf denselben Grunddaten und müssen zeitlich abgestimmt werden. Fällt dieser Gleichklang auseinander, erhöht sich nicht nur der Arbeitsdruck, sondern auch die Gefahr von Abweichungen oder formalen Fehlern.

Ein temporäres Entgegenkommen des Gesetzgebers würde außerdem den Digitalisierungsschub, den viele Kanzleien in den letzten Jahren eingeleitet haben, konsolidieren. Zahlreiche Steuerberatende investieren in automatisierte Buchhaltungssysteme, elektronische Datenaustauschlösungen und revisionssichere Archivierung. Diese Entwicklungen erfordern Schulung, technische Anpassung und eine Umstellung interner Prozesse – Faktoren, die sich nur dann produktiv auswirken, wenn ausreichend Zeit für die Implementierung vorhanden ist. Die Fristverlängerung wäre daher nicht nur eine Entlastung, sondern ein Signal zur Unterstützung der laufenden Transformation hin zu digitalen und effizienteren Strukturen.

Fazit und Handlungsempfehlung für Unternehmen

Auch wenn die Bundesregierung bisher nicht offiziell über eine erneute Fristverlängerung entschieden hat, sollten Unternehmen und Kanzleien die bestehenden Termine im Blick behalten und frühzeitig strategisch planen. Wer bereits jetzt die internen Prozesse zur Jahresabschlusserstellung optimiert, kann unnötige Engpässe vermeiden und sich den Verwaltungsaufwand bei künftigen Offenlegungen spürbar erleichtern. Empfehlenswert ist die enge Abstimmung zwischen Steuerabteilung und Geschäftsführung, um zeitaufwändige Rückfragen oder Nachbearbeitungen im Offenlegungsprozess zu minimieren. Ebenso sollten Unternehmer prüfen, welche digitalen Dokumentations- und Freigabeprozesse sich bereits jetzt automatisieren lassen, um Kapazitäten zu gewinnen. Dies gilt besonders für Branchen, die stark reguliert sind oder regelmäßig mit Fördermitteln arbeiten, etwa im Gesundheitswesen oder im Pflegebereich.

Insgesamt zeigt sich, dass die aktuelle Diskussion mehr ist als eine Formalie des Bilanzrechts. Sie berührt den Kern effizienter unternehmerischer Organisation, die in Zeiten zunehmender Regulierung und Fachkräftemangels nur mit klaren Strukturen und digital gestützten Abläufen zukunftssicher funktioniert. Wer diese Prozesse nachhaltig gestaltet, verschafft sich nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern auch betriebswirtschaftliche Spielräume. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre Buchhaltungsprozesse zu digitalisieren, Abläufe zu verschlanken und damit erhebliche Kostenersparnisse zu realisieren. Mit unserer Erfahrung in Prozessoptimierung und digitaler Transformation begleiten wir Betriebe aller Branchen zuverlässig auf ihrem Weg zu effizienteren Strukturen und rechtssicherer Offenlegung.

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