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Digitalisierung

NIS-2-Richtlinie stärkt Cybersicherheit für Unternehmen und Verwaltung

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einheitliche europäische Standards für Informationssicherheit

Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie verfolgt die Bundesregierung das Ziel, europaweit einheitliche Sicherheitsstandards für Wirtschaft und Verwaltung zu schaffen. Diese Richtlinie, die auf eine Stärkung der digitalen Widerstandsfähigkeit abzielt, verpflichtet eine deutlich größere Zahl von Unternehmen als bisher dazu, umfangreiche Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Systeme und Netzwerke zu ergreifen. Unter den Begriff der Informationssicherheit fällt der Schutz von Daten, Systemen und Prozessen vor Verlust, Manipulation oder unbefugtem Zugriff – eine Grundlage, ohne die ein sicherer wirtschaftlicher Betrieb in der digitalen Gegenwart kaum denkbar ist.

Die Richtlinie wurde auf europäischer Ebene beschlossen, um den steigenden Bedrohungen durch Cyberangriffe, Spionage und Sabotage wirksamer zu begegnen. Der deutsche Gesetzgeber hat nun mit dem Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung einen entscheidenden Schritt gemacht, um diese Anforderungen in nationales Recht zu überführen. Die Zustimmung des Bundesrates bestätigt das politische Ziel, den Schutz kritischer Infrastrukturen zu stärken und die Abwehrfähigkeit der gesamten Volkswirtschaft zu erhöhen.

Erhöhte Verpflichtungen und Pflichten für Unternehmen

Im Fokus der Neuerungen stehen Unternehmen, die als wichtig für die Grundversorgung der Bevölkerung gelten. Dazu zählen insbesondere Betriebe aus den Bereichen Energieversorgung, Gesundheitswesen, Transportwesen, Abfallwirtschaft und kommunale Versorgung. Aber auch mittelständische Produktionsbetriebe, Logistikunternehmen oder Anbieter von IT-Dienstleistungen können je nach Tätigkeit in den Anwendungsbereich der neuen Vorschriften fallen. Damit wird deutlich, dass die Anforderungen nicht mehr nur die klassischen Betreiber „kritischer Infrastrukturen“ betreffen, sondern auch viele mittelständische Unternehmen, die bislang nicht unmittelbar als sicherheitskritisch galten.

Zu den wesentlichen Pflichten gehören insbesondere organisatorische und technische Maßnahmen zur Cyberabwehr. Unternehmen müssen ein funktionierendes Informationssicherheitsmanagementsystem etablieren, Vorfälle innerhalb klar definierter Fristen an die zuständigen Behörden melden und sicherstellen, dass alle sicherheitsrelevanten Prozesse regelmäßig überprüft und dokumentiert werden. Verstöße gegen diese Pflichten können künftig mit empfindlichen Sanktionen geahndet werden. Neben Bußgeldern drohen im Extremfall auch Einschränkungen im Geschäftsbetrieb oder ein Reputationsverlust, sollte es zu öffentlichkeitswirksamen Sicherheitsvorfällen kommen.

Für kleine und mittlere Unternehmen stellt die Umsetzung dieser Anforderungen eine erhebliche Herausforderung dar. Sie verfügen häufig nicht über ausgedehnte IT-Abteilungen oder spezialisierte Sicherheitsbeauftragte. Gerade hier ist eine strukturierte Herangehensweise erforderlich, beginnend mit einer Risikoanalyse und der Festlegung klarer Verantwortlichkeiten. Digitale Sicherheitsmaßnahmen müssen nicht zwingend teuer sein, wenn sie in die bestehenden Prozesse integriert und durch geeignete Schulungen der Mitarbeitenden begleitet werden.

Neue Zuständigkeiten und Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik

Ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist die Stärkung der behördlichen Aufsicht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält weitergehende Befugnisse, um nicht nur große, sondern auch kleinere Betreiber von Diensten in die Pflicht zu nehmen. Diese Erweiterung sorgt dafür, dass auch Anbieter mit weniger als 100.000 Kundinnen und Kunden in bestimmten Fällen verbindliche Anordnungen erhalten können, falls von ihnen erhebliche Gefahren für die Sicherheit der digitalen Infrastruktur ausgehen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf das Risiko, dass selbst lokale Anbieter in der Kette digitaler Versorgung ein Einfallstor für Angriffe darstellen können.

Darüber hinaus wird das BSI eng mit anderen Bundesbehörden zusammenarbeiten, etwa mit dem Bundesministerium des Innern und den für die jeweiligen Sektoren zuständigen Ministerien. Diese enge Vernetzung soll sicherstellen, dass sicherheitspolitische Entscheidungen schnell und koordiniert getroffen werden können. Die zuständigen Behörden können künftig auch den Einsatz sogenannter kritischer Komponenten untersagen, wenn deren Nutzung die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet. Damit wird ein flexibles Instrumentarium geschaffen, um auf neue technische oder politische Risiken unmittelbar zu reagieren.

Für Unternehmen bedeutet das in der Praxis, dass sie zukünftig mit einer intensiveren Überwachung ihrer IT-Sicherheitsstandards rechnen müssen, insbesondere wenn sie in sensiblen Bereichen tätig sind. Transparenz und Nachweisfähigkeit werden zur zentralen Voraussetzung: Nachweise über die getroffenen Schutzmaßnahmen, Schulungen oder Auditberichte sollten jederzeit abrufbar sein. Eine enge Abstimmung mit zertifizierten IT-Dienstleistern kann helfen, Sicherheitslücken frühzeitig zu erkennen und die Anforderungen effizient umzusetzen.

Praktische Bedeutung und Handlungserfordernisse für Unternehmen

Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist kein rein juristischer oder technischer Vorgang. Sie verlangt eine strategische Neubewertung der gesamten digitalen Architektur eines Unternehmens. Insbesondere Geschäftsführungen kleiner und mittlerer Betriebe sollten sich bewusst machen, dass Cybersicherheit seit Inkrafttreten der neuen Regelungen nicht nur eine IT-Aufgabe, sondern eine Führungsverantwortung ist. Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen und deren Wirksamkeit regelmäßig zu kontrollieren. Diese Verantwortung kann nicht vollständig delegiert werden.

In der Praxis wird empfohlen, zunächst den aktuellen Sicherheitsstatus zu erheben und eine Priorisierung der Risiken vorzunehmen. Darauf aufbauend sollten technische Maßnahmen – etwa Firewalls, Verschlüsselung oder Mehrfaktorauthentifizierung – mit organisatorischen Vorkehrungen kombiniert werden. Dazu gehören verbindliche Meldewege, klare Kommunikationsstrukturen im Krisenfall sowie die Schulung aller Mitarbeitenden im Umgang mit Phishing oder Social Engineering. Nur wenn der Mensch als potenzielle Schwachstelle berücksichtigt wird, kann ein Sicherheitskonzept nachhaltig wirksam sein.

Ein besonderes Augenmerk ist auch auf die Lieferkette zu legen. Viele Unternehmen sind digital eng mit Dienstleistenden, Zulieferern oder Cloud-Anbietern verbunden. Schwachstellen an diesen Schnittstellen können ebenso gefährlich werden wie Angriffe auf das eigene System. Hier empfiehlt es sich, Verträge und interne Abläufe zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, um für alle Beteiligten verbindliche Sicherheitsstandards zu etablieren.

Fazit und Unterstützung bei der Umsetzung

Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie markiert einen Wendepunkt in der europäischen Cybersicherheitsstrategie. Sie zwingt Unternehmen aller Größen, insbesondere Mittelständler, ihr Sicherheitsmanagement grundlegend zu modernisieren und die Resilienz ihrer Systeme zu erhöhen. Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur Risiken vermeiden, sondern auch das Vertrauen von Kundinnen, Auftraggebenden und Geschäftspartnern stärken. Der Aufwand für die Anpassung lohnt sich, da die digitale Stabilität zunehmend zur Bedingung für geschäftlichen Erfolg wird.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Einführung effizienter, digitaler Prozesse in der Buchhaltung und beim Aufbau automatisierter Kontrollmechanismen, die auch für die IT-Sicherheit und Compliance von Bedeutung sind. Durch gezielte Prozessoptimierung und Digitalisierung schaffen wir so die Grundlage für nachhaltige Sicherheit und erhebliche Kosteneinsparungen.

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