Neue Entlastungsmaßnahmen bei Stromkosten für Unternehmen
Zum Jahresbeginn 2026 soll eine wesentliche Entlastung bei den Energiekosten in Kraft treten, die insbesondere produzierende Unternehmen, die Land- und Forstwirtschaft sowie kleinere Betriebe spürbar betreffen wird. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Stromnetzentgelte durch einen erheblichen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu senken. Damit reagiert sie auf die anhaltend hohen Energiepreise und die durch sie entstehenden Belastungen für Wirtschaft und Verbraucher, die seit Krisenzeiten zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor geworden sind.
Der Zuschuss stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds, einem Finanzierungsinstrument, das Projekte zur nachhaltigen Modernisierung von Wirtschaft und Infrastruktur fördert. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber erhalten im Jahr 2026 diese Mittel, um die Netzentgelte und damit die Endkundenpreise für Strom zu reduzieren. Die Maßnahme wurde am 13. November 2025 vom Bundestag beschlossen und am 21. November im Bundesrat abschließend gebilligt. Nach der formellen Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt wird sie in Kraft treten.
Rechtlicher Rahmen und wirtschaftliche Bedeutung
Die gesetzliche Grundlage für die Senkung der Netzentgelte liegt in der jüngsten Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes. Dieses Bundesgesetz regelt die Organisation, den Betrieb und die Regulierung des Energiemarkts in Deutschland. Die Anpassung ermöglicht es, durch direkte Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln die Höhe der Entgelte zu beeinflussen, die Netzbetreiber für den Transport von Strom über ihre Leitungen verlangen dürfen. Eine solche Maßnahme bedarf aus beihilferechtlicher Sicht einer sorgfältigen Prüfung, da der europäische Binnenmarkt eine Wettbewerbsneutralität vorsieht. Die Bundesregierung hat hierzu signalisiert, dass die beabsichtigte Entlastung mit dem EU-Beihilferecht vereinbar gestaltet werden soll, da sie allen Endverbrauchern gleichermaßen zugutekommt.
Für Unternehmen, insbesondere im produzierenden Gewerbe, bedeutet die Entlastung Planungssicherheit und eine Verringerung der Energiekosten, die oft einen erheblichen Anteil der Betriebsausgaben ausmachen. Auch kleinere Betriebe und gewerbliche Verbraucher profitieren, da die Netzentgelte in der Regel proportional zum Stromverbrauch berechnet werden und somit sinkende Entgelte direkt zu niedrigeren Gesamtkosten führen.
Dauerhafte Absenkung der Stromsteuer für das Produzierende Gewerbe
Parallel zur Reduzierung der Netzentgelte soll die Stromsteuer, eine Verbrauchsteuer gemäß dem Stromsteuergesetz, dauerhaft auf dem EU-Mindestniveau belassen werden. Der Bundestag hat diese Änderung beschlossen, der Bundesrat wird zeitnah über die endgültige Fassung beraten. Für die betroffenen Branchen bedeutet dies eine Verstetigung der Entlastung, die ursprünglich befristet war. Der EU-Mindeststeuersatz beträgt derzeit 0,5 Euro pro Megawattstunde für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft. Damit liegt die Belastung erheblich unter den regulären Steuersätzen, die für andere Unternehmen gelten.
Die Verlängerung dieser Steuerermäßigung fügt sich in die übergeordnete Strategie der Bundesregierung ein, energieintensive Industrien am Standort Deutschland zu halten und deren Wettbewerbsfähigkeit gegenüber europäischen und internationalen Konkurrenten zu sichern. Gerade energieintensive Zweige wie Metallverarbeitung, Chemieproduktion oder Baugewerbe profitieren direkt von einer dauerhaft geringeren Steuerbelastung auf ihren Stromverbrauch. Gleichzeitig haben kleinere Unternehmen aus anderen Branchen ebenfalls einen positiven Effekt, wenn durch niedrigere Netzentgelte die allgemeinen Strompreise sinken.
Auswirkungen und praktische Handlungshinweise für Unternehmen
Die Entlastungsmaßnahmen werden voraussichtlich einen kombinierten Effekt von rund zehn Milliarden Euro für Wirtschaft und private Haushalte erzielen, da neben den Senkungen bei Netzentgelten und Stromsteuer auch die sogenannte Gasspeicherumlage entfällt. Unternehmen sollten diese Entwicklung in ihre Budget- und Liquiditätsplanung für das Jahr 2026 einbeziehen, da sich Stromkostenpositionen in den Betriebskostenrechnungen spürbar verändern können. Insbesondere produzierende Betriebe, die in den letzten Jahren vermehrt unter den volatilen Energiepreisen litten, sollten die Chance nutzen, um ihre Energiekostenstrukturen neu zu bewerten und Einsparpotenziale durch effizientere Energieverwendung, eigene Erzeugungsanlagen oder Energiebeschaffungsmodelle zu heben.
In rechtlicher Hinsicht empfiehlt es sich, bestehende Stromlieferverträge dahingehend zu prüfen, ob die Entlastungen durch den Staat unmittelbar an die Endkunden weitergegeben werden. Denn je nach Vertragsgestaltung könnten einzelne Energieversorger versuchen, Preisgleitklauseln anzuwenden, die den entlastenden Effekt teilweise abmildern. Unternehmerisch sinnvoll ist daher eine enge Abstimmung mit Energieversorgern oder die Prüfung möglicher Neuverhandlungen im Zuge der gesunkenen systemischen Kosten. Darüber hinaus lohnt sich eine strategische Analyse, wie die freiwerdenden Mittel – beispielsweise durch Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen oder den Ausbau digitaler Produktionsprozesse – langfristig zur Stärkung des Unternehmens genutzt werden können.
Fazit und Handlungsempfehlung
Die beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung stellen einen bedeutsamen Schritt zur Stabilisierung der Energiepreise und zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland dar. Durch die Senkung der Netzentgelte und die Verstetigung der Stromsteuersenkung werden Unternehmen unterschiedlicher Größe, vom kleinen Handwerksbetrieb bis zur industriellen Produktionsstätte, unmittelbar entlastet. Diese Reduktion der Energiekosten kann in vielen Fällen eine spürbare Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bewirken und eröffnet Handlungsspielräume für Investitionen oder digitale Modernisierungen.
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