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Recht

Neutralitätsgebot in der Justiz: Grenzen religiöser Symbole im Gericht

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Neutralitätsgebot in der Justiz und seine praktische Bedeutung

Das staatliche Neutralitätsgebot verpflichtet die Rechtspflege dazu, frei von weltanschaulichen, politischen und religiösen Einflüssen zu handeln. Es sichert das Vertrauen der Bevölkerung in die Unparteilichkeit staatlicher Entscheidungen. Gerade im Kontext gerichtlicher Verfahren, in denen Richterinnen, Richter und auch ehrenamtlich tätige Schöffinnen und Schöffen über die Rechte anderer entscheiden, besitzt diese Neutralität zentrale Bedeutung. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig befasste sich mit der Frage, ob das Tragen eines Kopftuchs während der Ausübung des Schöffenamts mit diesem Gebot vereinbar ist. Der Senat kam zu dem Ergebnis, dass das Tragen eines religiös konnotierten Kleidungsstücks während einer Verhandlung gegen das Neutralitätsgebot verstößt und daher untersagt werden kann.

Diese Entscheidung konkretisiert die bereits in § 31a des Niedersächsischen Justizgesetzes festgeschriebene Pflicht zum neutralen Auftreten im Dienst. Danach dürfen Personen, die richterliche oder staatsanwaltliche Aufgaben wahrnehmen, keine sichtbaren Symbole oder Kleidungsstücke tragen, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung ausdrücken. Die Vorschrift gilt nicht nur für Berufsrichterinnen und Berufsrichter, sondern ebenso für Schöffinnen und Schöffen, da diese in der Urteilsfindung gleichberechtigt mitwirken und somit Teil der rechtsprechenden Gewalt sind.

Religionsfreiheit und staatliche Neutralität im Spannungsverhältnis

Das Spannungsfeld zwischen der Religionsfreiheit und der staatlichen Neutralitätspflicht ist nicht neu, gewinnt jedoch immer wieder an Aktualität, wenn konkrete Fälle wie dieser in der öffentlichen Diskussion auftauchen. Die Religionsfreiheit umfasst sowohl die positive Freiheit, eine Religion auszuüben, als auch die negative Freiheit, religiösen Einflüssen fernzubleiben. Das Gericht stellte in seiner Entscheidung klar, dass die Neutralitätspflicht in Justiz und Verwaltung nicht beliebig eingeschränkt werden kann. Die Wahrnehmung eines Amtes, das Entscheidungen in hoheitlicher Funktion beinhaltet, erfordert eine vollständige Zurückhaltung gegenüber der Darstellung persönlicher Glaubensüberzeugungen.

Der Senat des Oberlandesgerichts Braunschweig argumentierte, dass sichtbare religiöse Symbole im Gericht nicht nur die staatliche Neutralität in Frage stellen, sondern auch die negative Religionsfreiheit der Verfahrensbeteiligten beeinträchtigen könnten. Angeklagte, Zeugen und andere Beteiligte müssen darauf vertrauen können, dass über sie unabhängig von religiösen oder politischen Überzeugungen entschieden wird. Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz ist ein wesentliches Element des Rechtsstaats und rechtfertigt es, individuelle Glaubensausübungen in bestimmten Amtssituationen zurückzustellen.

Juristische Begründung und Folgen der Entscheidung

Im konkreten Fall hatte eine gewählte Schöffin im Vorfeld einer Strafverhandlung erklärt, sie wolle auch während des Prozesses ein Kopftuch tragen, das sie als Ausdruck ihrer religiösen Identität verstanden wissen wollte. Das Landgericht Braunschweig beantragte daraufhin ihre Amtsenthebung. Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig entschied am 14. Oktober 2025 (Az. 1 OGs 1/25), dass die Schöffin durch ihr Verhalten gegen die in § 31a Niedersächsisches Justizgesetz verankerte Pflicht zur Neutralität verstoße und somit eine gröbliche Amtspflichtverletzung begangen habe. Eine solche Verletzung begründe gemäß § 51 des Gerichtsverfassungsgesetzes die Amtsenthebung einer Schöffin oder eines Schöffen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist unanfechtbar und hat über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung. Sie verdeutlicht, dass das Neutralitätsgebot nicht als bloß symbolische Regel, sondern als tragende Säule der Funktionsfähigkeit der Justiz verstanden werden muss. Damit wird ein klarer Maßstab für alle Personen gesetzt, die mit der richterlichen Aufgabenerfüllung im weitesten Sinne betraut sind, seien es Berufsrichter, Schöffen oder ehrenamtliche Mitglieder in Spruchkörpern. Diese Festlegung dient der Rechtssicherheit und der Wahrung der gesellschaftlichen Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen.

Praktische Konsequenzen und Ausblick für Unternehmen und Institutionen

Obwohl diese Entscheidung primär die Justiz betrifft, wirft sie darüber hinaus Fragen auf, die auch für andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung, aber ebenso für privatwirtschaftliche Unternehmen von Interesse sein können. Gerade in Unternehmen, die Kundenkontakt haben oder im Gesundheitswesen tätig sind, stellt sich zunehmend die Frage, wie sich religiöse und weltanschauliche Ausdrucksformen mit der Pflicht zur Neutralität und mit betrieblichen Interessen vereinbaren lassen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gehalten, die Religionsfreiheit ihrer Mitarbeitenden zu achten, dürfen jedoch in bestimmten Situationen Einschränkungen verhängen, wenn betriebliche Erfordernisse oder gesetzliche Vorgaben dies rechtfertigen. Das Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig liefert eine wertvolle Orientierung dafür, wie schmal der Grat sein kann zwischen Grundrechtsausübung und institutioneller Neutralitätspflicht.

Für kleine und mittelständische Unternehmen ergibt sich daraus die Notwendigkeit, ihre internen Regelungen zu überprüfen und gegebenenfalls präziser zu formulieren, um Konflikte rund um religiös motivierte Kleidungsstücke zu vermeiden. Dabei spielt nicht allein die rechtliche Bewertung eine Rolle, sondern auch die Frage der Unternehmenskultur. Wer Offenheit und Vielfalt fördern möchte, sollte gleichzeitig sicherstellen, dass innerbetriebliche Abläufe und Kundenkontakte stets unter dem Zeichen der sachlichen und respektvollen Zusammenarbeit stehen. Die Balance zwischen rechtlicher Sicherheit und gelebter Toleranz lässt sich insbesondere durch klare Kommunikationsrichtlinien und Schulungsmaßnahmen erreichen.

Fazit: Ein Plädoyer für klare Regeln und neutrale Prozesse

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig verdeutlicht, dass das Neutralitätsgebot im Justizwesen keineswegs eine Formalität ist, sondern den Grundpfeiler des Vertrauens in staatliche Entscheidungen bildet. Die konsequente Umsetzung dieses Gebots mag in Einzelfällen als Einschränkung der persönlichen Freiheit empfunden werden, sie dient jedoch dem übergeordneten Ziel einer objektiven und unabhängigen Rechtsprechung. Ähnlich wie Gerichte sollten auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ihre internen Richtlinien auf Neutralität, Transparenz und Rechtskonformität prüfen, um Konflikten vorzubeugen und ihr Vertrauen nach innen wie außen zu stärken.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre internen Prozesse im Bereich Buchhaltung und Unternehmenssteuerung effizient und digital aufzustellen. Durch moderne Digitalisierungsstrategien und Prozessoptimierung helfen wir, Abläufe zu vereinfachen und Kostenpotenziale nachhaltig zu heben – mit einem klaren Fokus auf praxisgerechte Lösungen und rechtliche Sicherheit.

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