Modernisierung des Berufsrechts für Wirtschaftsprüfer
Die aktuelle Diskussion um die Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer zielt auf eine zeitgemäße Anpassung der Wirtschaftsprüferordnung ab, die den steigenden regulatorischen Anforderungen nationaler und europäischer Vorgaben gerecht wird. Im Zentrum dieser sogenannten WPO-Novelle steht die Erweiterung der beruflichen Aufgaben um die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten, wie sie im Zuge der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive vorgesehen ist. Durch diese Neuregelung wird die Rolle der Wirtschaftsprüfenden gestärkt, gleichzeitig entstehen neue Herausforderungen im Hinblick auf Qualifizierung, Ressourcenplanung und Haftungsfragen.
Für kleine und mittelgroße Praxen, die bisher ausschließlich klassische Jahresabschlussprüfungen durchgeführt haben, bedeutet die Ausweitung auf Nachhaltigkeitsberichte eine erhebliche Umstellung. Es gilt, sich fachlich auf neue Prüfungsfelder vorzubereiten und interne Prozesse entsprechend anzupassen. Besonders der Nachweis fachlicher Eignung und der Aufbau des internen Qualitätsmanagements zur Durchführung solcher Prüfungen werden zentrale Kriterien für eine erfolgreiche Registrierung sein.
Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte
Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der neuen Regelungen sieht eine spezifische Ergänzung in § 13c der Wirtschaftsprüferordnung vor. Danach sind Personen, die bereits das Wirtschaftsprüferexamen erfolgreich abgelegt haben, künftig verpflichtet, eine zusätzliche Prüfung zu absolvieren, sofern sie nicht unter die sogenannte Grandfather-Regelung fallen. Diese Regelung soll den nahtlosen Übergang erfahrener Berufsträgerinnen und Berufsträger in das neue Prüfungsfeld ermöglichen, während neue Bewerbende ihre Eignung nach allgemein anerkannten Standards nachweisen müssen.
Die Registrierungsvoraussetzungen verlangen darüber hinaus eine mehrmonatige praktische Ausbildung im Bereich der Nachhaltigkeitsprüfung. Diese Praxisphase hat den Zweck, die Verbindung von theoretischem Wissen mit anwendungsorientierter Erfahrung sicherzustellen. Nach den derzeitigen Überlegungen soll eine achtmonatige Mindestdauer als Nachweis ausreichender Qualifikation gelten. Der Umfang orientiert sich an internationalen Anforderungen und soll sicherstellen, dass Qualität und Vergleichbarkeit der Prüfungsleistungen gewährleistet sind.
Praktische Auswirkungen für Unternehmen und Prüferpraxen
Für Unternehmen, insbesondere für mittelständische Betriebe und prüfungspflichtige Organisationen aus dem Gesundheitswesen, der Industrie oder dem Handel, hat die bevorstehende Umsetzung vielfältige Konsequenzen. Einerseits wird die Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte deutlich erhöht, was zur Stärkung des Vertrauens bei Geschäftspartnern und Kapitalgebern führen kann. Andererseits entstehen für die Unternehmen zusätzliche Berichtspflichten, die organisatorisch und personell bewältigt werden müssen. Die Anforderungen an die Datenerhebung, Dokumentation und interne Kontrolle wachsen erheblich, insbesondere für Einrichtungen, die bislang keine umfassenden Nachhaltigkeitsberichte erstellt haben.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften stehen vor der Aufgabe, ihre Mitarbeitenden entsprechend fortzubilden und die strukturellen Voraussetzungen für die neuen Prüfungsfelder zu schaffen. Die Anpassung der internen Prozesse ist deshalb mehr als eine juristische Formalie; sie ist ein wesentlicher Bestandteil zukunftsorientierter Kanzleiführung. Prüfungsstandards müssen erweitert, neue Prüfungsmethoden implementiert und die Kommunikation mit Mandanten auf die spezifischen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung abgestimmt werden.
Ausblick und Fazit
Die Entwicklungen im Rahmen der WPO-Novelle und der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive markieren einen Paradigmenwechsel für die Wirtschaftsprüfung. Nachhaltigkeitsprüfung wird zum integralen Bestandteil der Abschlussprüfung und erfordert ein tiefes Verständnis ökologischer, sozialer und unternehmensethischer Zusammenhänge. Der Berufsstand steht damit vor der Chance, durch Qualität und Glaubwürdigkeit aktiv zum nachhaltigen Wirtschaften beizutragen. Für kleine und mittelständische Prüfungspraxen bietet sich zugleich die Möglichkeit, ihre Leistungsportfolios zu erweitern und Mandanten umfassender zu betreuen, sofern sie den Qualifikationsanforderungen rasch gerecht werden.
Mit Blick auf die kommende Registrierungspflicht und die neuen Prüfungsstandards empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Planung und Qualifizierung zu beginnen. Der zeitliche Vorlauf bis zum Inkrafttreten der Regelung sollte zur Schulung der Mitarbeitenden und zur Implementierung geeigneter Qualitätsmanagementsysteme genutzt werden. So kann sichergestellt werden, dass die neue Prüfungsdimension nicht als Belastung, sondern als Chance wahrgenommen wird, die eigene Marktposition zu stärken und langfristig neue Geschäftsfelder zu erschließen.
Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der digitalen und organisatorischen Transformation ihrer Finanzprozesse. Wir unterstützen dabei, insbesondere in der Buchhaltung und beim Aufbau digitaler Abläufe Effizienzpotenziale zu realisieren, die zu spürbaren Kostenersparnissen führen. Mit unserer Erfahrung in Prozessoptimierung und Digitalisierung helfen wir, Unternehmen optimal auf die neuen regulatorischen Anforderungen vorzubereiten und nachhaltig leistungsfähig zu bleiben.
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