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Recht

Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten werden vereinfacht

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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EU-Initiative zur Entlastung der Unternehmen

Das Europäische Parlament hat im November 2025 eine bedeutende Weichenstellung vorgenommen, um die regulatorischen Anforderungen an Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit zu vereinfachen. Ziel dieser Initiative ist es, die Berichterstattungspflichten und Sorgfaltsanforderungen zu entschlacken und auf jene Betriebe zu konzentrieren, die eine zentrale Rolle in globalen Wertschöpfungsketten spielen. Während kleine Unternehmen und mittelständische Betriebe bislang häufig durch indirekte Berichtspflichten belastet waren, sieht der neue Ansatz ausdrücklich vor, diese aus dem engmaschigen Netz europäischer Regelungen herauszunehmen. Damit folgt das Parlament dem Anliegen vieler Wirtschaftsverbände, die in der Vielzahl der nachhaltigkeitsbezogenen Berichtsvorgaben ein Wettbewerbshemmnis und eine Gefahr für die Investitionsbereitschaft sahen.

Ziel der Gesetzesreform ist es, bürokratische Hürden abzubauen, Doppelstrukturen zu vermeiden und eine realistische Balance zwischen ökologischen Vorgaben und wirtschaftlicher Tragfähigkeit zu schaffen. Neben der direkten Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen steht auch eine stärkere Fokussierung auf die praktische Umsetzbarkeit im Vordergrund.

Neuer Zuschnitt der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll künftig nur noch für große Unternehmen verpflichtend sein, die im Durchschnitt mehr als 1.750 Beschäftigte haben und einen Jahresnettoumsatz von mindestens 450 Millionen Euro erzielen. Diese neue Schwellenregelung grenzt die Berichtspflicht auf Unternehmen mit erheblichem gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Einfluss ein. Für viele mittelständische Strukturen, etwa in der Industrie, im Handel oder in der Gesundheitswirtschaft, bedeutet dies eine spürbare Entlastung. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Handwerksbetriebe oder Onlinehändler, die bisher über Zulieferbeziehungen unter Druck gerieten, umfangreiche Nachhaltigkeitsdaten bereitzustellen, können künftig aufatmen, da größere Geschäftspartner keine weitergehenden Informationen mehr verlangen dürfen, als in freiwilligen Standards vorgesehen.

Auch inhaltlich wird die Berichterstattung vereinfacht. Die Anforderungen an qualitative Angaben werden reduziert, und branchenspezifische Ergänzungen sind nicht länger verpflichtend. Dadurch gewinnen die Berichte an Übersichtlichkeit und werden für externe Interessengruppen leichter vergleichbar. Gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand verringert, da weniger individuelle Datenerhebungen notwendig sind. Dies entspricht dem Grundgedanken des vereinheitlichten europäischen Berichtsrahmens, der künftig stärker digital unterstützt werden soll.

Sorgfaltspflichten nur für sehr große Unternehmen

Parallel zu den Änderungen in der Berichterstattung sieht der Parlamentsentwurf auch eine Neufassung der Sorgfaltspflichten vor. Betroffen sind künftig nur jene Unternehmen, die mehr als 5.000 Beschäftigte und einen jährlichen Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro haben. Diese sollen einen risikobasierten Ansatz anwenden, der es erlaubt, sich auf wesentliche Risiken für Menschenrechte und Umwelt zu konzentrieren. Eine pauschale Informationspflicht gegenüber sämtlichen Lieferanten entfällt damit. Stattdessen dürfen Unternehmen vorhandene Datenbestände nutzen und nur in begründeten Ausnahmefällen zusätzliche Informationen anfordern. Dies schließt ausdrücklich ein, dass kleinere Geschäftspartner – typischerweise kleine und mittlere Unternehmen – nicht mit unverhältnismäßigen Anfragen belastet werden.

Bemerkenswert ist auch, dass kein Übergangsplan mehr erforderlich sein soll, um das jeweilige Geschäftsmodell mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens in Einklang zu bringen. Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten bleiben jedoch sanktionierbar, wobei die Zuständigkeit für die Durchsetzung auf nationaler Ebene liegt. Unternehmen müssen somit die jeweiligen nationalen Rechtsvorgaben im Blick behalten, während die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Leitlinien zur Bemessung möglicher Bußgelder erarbeiten wird.

Für Betroffene wird klargestellt, dass sie weiterhin Anspruch auf vollständigen Schadensersatz haben, sofern ein Unternehmen gegen seine Sorgfaltspflichten verstößt. Diese Regelung stärkt die Rechtssicherheit und sorgt für eine ausgewogene Risikoverteilung innerhalb der Lieferketten.

Digitalisierung als Schlüssel zur Zukunftsfähigkeit

Ein Kernbestandteil der geplanten Vereinfachungen ist die Einrichtung eines europaweiten digitalen Portals, das Unternehmen kostenlosen Zugang zu Vorlagen, Leitfäden und Informationen zu sämtlichen Berichtspflichten verschaffen soll. Dieser zentrale Zugangspunkt ergänzt den bereits bekannten European Single Access Point und soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen eine transparente Übersicht über ihre rechtlichen Verpflichtungen bieten. Die Digitalisierung der Berichtspflichten schafft nicht nur Entlastung, sondern auch Effizienzgewinne: Prozesse lassen sich automatisieren, Daten können zentral verwaltet und schneller aktualisiert werden, und der Austausch mit Aufsichtsbehörden oder Wirtschaftsprüfern wird vereinfacht.

Für Unternehmen, die frühzeitig in digitale Strukturen investieren, ergeben sich deutliche Kostenvorteile. Besonders interessant ist dies für den deutschen Mittelstand, der traditionell über viele Zulieferverbindungen in internationalen Märkten agiert. Wer hier bereits über strukturierte ESG-Daten verfügt, kann auch bei zukünftigen regulatorischen Anpassungen flexibel reagieren. Die nun vorgesehenen Vereinfachungen schaffen ein Umfeld, in dem Investitionen in Digitalisierung und Datenmanagement nicht nur eine Compliance-Frage sind, sondern unmittelbar zu Einsparungen führen können.

Fazit: Vereinfachung als Chance für Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit

Die Entlastungsmaßnahmen des Europäischen Parlaments zeigen, dass Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit keine Gegensätze sind. Durch die Fokussierung auf große Unternehmen, die Reduktion der Berichtstiefe und den Ausbau digitaler Infrastrukturen wird eine Grundlage geschaffen, auf der Wirtschaft und Regulierung im Gleichklang agieren können. Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet das eine deutliche administrative Entlastung und die Möglichkeit, Ressourcen gezielter in Wertschöpfung und Innovation zu investieren.

Die vereinfachten Regelungen bieten jedoch auch Anlass, bestehende Prozesse kritisch zu hinterfragen. Wer seine Dokumentations- und Buchhaltungsprozesse frühzeitig digitalisiert und standardisiert, schafft nicht nur Transparenz gegenüber Partnern, sondern stärkt auch seine Position bei zukünftigen Prüf- und Berichtspflichten. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen dabei, diese Chancen zu nutzen. Wir betreuen kleine und mittelständische Betriebe verschiedenster Branchen und haben uns auf die Optimierung digitaler Buchhaltungsprozesse spezialisiert. Durch effiziente Strukturen und den gezielten Einsatz moderner Technologien lassen sich erhebliche Kostenvorteile erzielen und die Basis für nachhaltiges Wachstum schaffen.

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