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Digitalisierung

Nachhaltigkeitsberichterstattung: ESRS einfacher für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was die neuen ESRS jetzt ändern

Die Europäische Kommission hat überarbeitete Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet und zugleich einen freiwilligen Berichtsstandard für kleinere Unternehmen eingeführt. Für Unternehmen ist das eine wichtige Entwicklung, weil sich damit der Aufwand für die Erhebung, Aufbereitung und Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen spürbar verringern soll. Gleichzeitig bleibt das Ziel erhalten, Investoren, Kreditinstituten, Geschäftspartnern und weiteren Interessengruppen verlässliche Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsleistungen bereitzustellen.

Die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, kurz ESRS, regeln, welche Angaben Unternehmen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung machen sollen. Zu diesen Themenfeldern gehören insbesondere Klimawandel, Biodiversität und Menschenrechte. Die Standards dienen damit als strukturierter Rahmen für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Aspekte, die für die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens zunehmend relevant sind. Gerade im Finanzierungsumfeld gewinnen solche Informationen an Bedeutung, weil Banken und andere Kapitalgeber Nachhaltigkeitsrisiken systematisch in ihre Entscheidungen einbeziehen.

Die Überarbeitung ist Teil des Vereinfachungspakets Omnibus I. Dieses Paket soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union verschlanken und zugleich den Kreis der Unternehmen reduzieren, die überhaupt unter die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen fallen. Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, der von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Für die Praxis bedeutet das, dass nicht nur große berichtspflichtige Unternehmen betroffen sind, sondern mittelbar auch viele kleine und mittelständische Unternehmen, wenn sie Informationen an Banken, größere Kunden oder Konzernobergesellschaften liefern sollen.

ESRS Vereinfachung: Weniger Datenpunkte und geringere Berichtskosten

Der praktische Kern der Reform liegt in der deutlichen Reduzierung der Berichtslast. Nach den Angaben der Europäischen Kommission sind die überarbeiteten ESRS kürzer und klarer formuliert und enthalten zusätzliche Flexibilitäten. Besonders relevant ist die Verringerung der verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 Prozent. Die Gesamtzahl der Datenpunkte sinkt sogar um mehr als 70 Prozent. Diese Entlastung dürfte die Berichtskosten pro Unternehmen um mehr als 30 Prozent senken.

Für Unternehmen ist das weit mehr als eine formale Anpassung. Nachhaltigkeitsberichterstattung bindet regelmäßig Ressourcen in Finanzabteilung, Controlling, Einkauf, Personalwesen, Compliance und Geschäftsführung. Wenn weniger Pflichtangaben erhoben werden müssen, reduziert das den Koordinationsaufwand innerhalb des Unternehmens. Auch die Abstimmung mit Beratern, Wirtschaftsprüfern und Finanzierungspartnern wird einfacher. Besonders mittelständische Unternehmen profitieren davon, weil dort personelle Kapazitäten oft begrenzt sind und Berichtspflichten direkt auf das Tagesgeschäft durchschlagen.

Die angekündigte Entlastung passt zudem in das übergeordnete Ziel der Kommission, bürokratische Belastungen aus Berichtspflichten um 25 Prozent zu senken. Für kleine Unternehmen, Onlinehändler oder spezialisierte Betriebe wie Pflegeeinrichtungen und Dienstleister ist das relevant, selbst wenn sie nicht originär berichtspflichtig sind. In der Praxis werden Nachhaltigkeitsdaten häufig entlang der Liefer und Wertschöpfungskette abgefragt. Jeder Abbau überflüssiger Berichtspflichten kann daher zu messbaren Effizienzgewinnen führen.

Freiwilliger Berichtsstandard für kleinere Unternehmen in der Praxis

Besondere Aufmerksamkeit verdient der neue freiwillige Berichtsstandard für kleinere Unternehmen. Freiwillig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Unternehmen außerhalb des verbindlichen Anwendungsbereichs nicht gesetzlich zur Nutzung verpflichtet sind. Dennoch kann der Standard erhebliche praktische Bedeutung entfalten. Er schafft einen einheitlichen und verhältnismäßigen Referenzrahmen für Unternehmen, die Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten oder müssen, etwa gegenüber Banken, Versicherern, größeren Auftraggebern oder Investoren.

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann dieser Standard zu einer wichtigen Arbeitshilfe werden. Bislang bestand häufig das Problem, dass Anfragen nach Nachhaltigkeitsinformationen uneinheitlich, sehr umfangreich oder nur schwer vergleichbar waren. Ein standardisierter Rahmen erleichtert die interne Datensammlung und verbessert die Qualität der Antworten. Das ist insbesondere in Kreditprozessen, bei Lieferantenbewertungen und in Ausschreibungen von Vorteil. Unternehmen können ihre Angaben systematischer vorbereiten und müssen Informationen nicht für jeden Empfänger völlig neu aufbereiten.

Ein besonders praxisrelevanter Punkt ist die vorgesehene Obergrenze für die Wertschöpfungskette. Die Wertschöpfungskette beschreibt alle vor und nachgelagerten wirtschaftlichen Aktivitäten, die mit einem Produkt oder einer Dienstleistung zusammenhängen. Künftig sollen Unternehmen, die selbst der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen unterliegen, von Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette nicht mehr Informationen verlangen können, als der freiwillige Standard vorsieht. Das ist für kleinere Zulieferer, Dienstleister und spezialisierte Anbieter eine wichtige Schutzfunktion gegen ausufernde Informationsanforderungen.

Für den Mittelstand ergibt sich daraus eine klare Handlungsperspektive. Auch ohne unmittelbare gesetzliche Berichtspflicht kann es sinnvoll sein, die internen Nachhaltigkeitsdaten strukturiert zu erfassen. Wer frühzeitig belastbare Prozesse für relevante Kennzahlen schafft, kann auf Finanzierungsanfragen und Kundenanforderungen schneller reagieren. Gleichzeitig lassen sich Doppelarbeiten vermeiden, wenn Nachhaltigkeitsinformationen von Beginn an in bestehende kaufmännische und digitale Abläufe eingebunden werden.

Nachhaltigkeitsberichterstattung jetzt strategisch und digital umsetzen

Auch wenn die Reform auf Entlastung zielt, ersetzt sie nicht die Notwendigkeit einer sauberen organisatorischen Umsetzung. Unternehmen sollten prüfen, ob sie selbst unter den regulatorischen Anwendungsbereich fallen oder ob sie mittelbar über Finanzierung, Lieferbeziehungen oder Konzernstrukturen mit Nachhaltigkeitsinformationen befasst sind. Entscheidend ist dabei nicht nur die Frage nach der rechtlichen Pflicht, sondern auch nach der wirtschaftlichen Relevanz. Wer mit Banken verhandelt, größere Auftraggeber beliefert oder Ausschreibungen bedient, wird sich dem Thema in vielen Fällen nicht entziehen können.

Empfehlenswert ist ein pragmatischer Ansatz. Nachhaltigkeitsdaten sollten dort erhoben werden, wo sie ohnehin im Unternehmen anfallen, etwa im Rechnungswesen, im Energiemanagement, im Einkauf oder in der Personalverwaltung. So lassen sich Medienbrüche vermeiden und die Datenqualität verbessern. Besonders effizient ist es, wenn Berichtsanforderungen, Dokumentation und interne Freigaben digital abgebildet werden. Das reduziert den manuellen Aufwand und erhöht zugleich die Nachvollziehbarkeit für Prüfungen, Finanzierungsanfragen und interne Steuerungszwecke.

Rechtlich bleibt zu beachten, dass die verabschiedeten Maßnahmen nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Prüfung übermittelt werden. Es handelt sich um delegierte Rechtsakte. Ein delegierter Rechtsakt ist ein von der Kommission erlassener Rechtsakt zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften eines Gesetzgebungsakts. Die Maßnahmen treten in Kraft, wenn die Prüfungsfrist von zwei Monaten abgelaufen ist, wobei eine Verlängerung um weitere zwei Monate möglich ist. Unternehmen sollten die weitere Entwicklung daher aufmerksam beobachten und interne Vorbereitungen nicht unnötig aufschieben.

Unterm Strich ist die Reform ein positives Signal für Unternehmen, weil sie den Spagat zwischen Informationsbedarf des Marktes und zumutbarem Verwaltungsaufwand erkennbar besser ausbalanciert. Wer Nachhaltigkeitsberichterstattung frühzeitig mit Buchhaltung, Controlling und digitalen Prozessen verzahnt, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern oft auch echte Effizienzvorteile. Dabei begleiten wir kleine und mittelständische Unternehmen mit besonderem Fokus auf Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung, damit Berichtspflichten schlank umgesetzt und spürbare Kostenersparnisse realisiert werden können.

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