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Digitalisierung

Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026: Pflichten für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit bleibt auch 2026 ein rechtlich und praktisch anspruchsvolles Thema. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem europäische Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Konkret geht es um die Richtlinie 2022/2464, die in geänderter Form durch die Richtlinie 2025/794 fortentwickelt wurde. In der parlamentarischen Beratung ist der Entwurf jedoch auf erhebliche Kritik gestoßen. In einer Anhörung im Rechtsausschuss am 13. April 2026 haben Sachverständige neben technischen Einzelheiten vor allem die fehlende Klarheit bei der Bestimmung der tatsächlich betroffenen Unternehmen beanstandet.

Für die Praxis ist genau dieser Punkt entscheidend. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bezeichnet die gesetzlich geregelte Pflicht bestimmter Unternehmen, strukturiert über ökologische, soziale und unternehmensbezogene Steuerungsaspekte zu berichten. Dazu gehören typischerweise Informationen zu Umweltwirkungen, Arbeitsbedingungen, Lieferketten, Risiken und internen Kontrollmechanismen. Anders als freiwillige Nachhaltigkeitsberichte ist die gesetzliche Berichterstattung an formale und inhaltliche Anforderungen gebunden, die in der Unternehmensberichterstattung, in Prüfungsprozessen und in der internen Datenerhebung verankert werden müssen.

Besonders relevant ist die aktuelle Diskussion, weil sich die europäische Rechtslage zwischenzeitlich erneut verändert hat. Auf EU-Ebene wurden die Vorgaben durch die sogenannte Omnibus-1-Richtlinie 2026/470 zum Bürokratieabbau nochmals angepasst. Nach den in der Anhörung angesprochenen Einschätzungen dürfte sich dadurch die Zahl der verpflichteten deutschen Unternehmen deutlich reduzieren. Statt zuvor etwa 17.000 Unternehmen sollen nur noch rund 2.500 Unternehmen erfasst sein. Für viele mittelständische Unternehmen, Unternehmensgruppen und auch Finanzinstitutionen ist damit die entscheidende Frage nicht mehr nur, wie berichtet werden muss, sondern zunächst, ob überhaupt eine gesetzliche Berichtspflicht entsteht.

CSRD-Umsetzung und Omnibus-1-Richtlinie: Warum die Rechtslage umstritten ist

Die gegenwärtige Unsicherheit beruht darauf, dass nationale Umsetzung und europäische Nachsteuerung zeitlich eng aufeinandergetroffen sind. Der deutsche Gesetzentwurf musste bereits geänderte europäische Vorgaben aufgreifen, während auf EU-Ebene mit der Omnibus-1-Richtlinie 2026/470 weitere Anpassungen zum Bürokratieabbau beschlossen wurden. In der Anhörung wurde deshalb deutlich, dass Unternehmen und ihre Berater derzeit mit einem Regelungsrahmen arbeiten müssen, der politisch noch nicht vollständig ausformuliert und an mehreren Stellen auslegungsbedürftig ist.

Juristisch handelt es sich bei einer Richtlinie um einen europäischen Rechtsakt, der die Mitgliedstaaten zur Umsetzung in nationales Recht verpflichtet, ihnen aber bei der konkreten Ausgestaltung einen Spielraum lässt. Genau daraus entstehen in der Praxis häufig Abgrenzungsfragen. Wenn europäische Vorgaben mehrfach geändert werden, bevor das nationale Umsetzungsgesetz endgültig verabschiedet ist, drohen Unschärfen bei Reichweite, Zeitpunkten und Übergängen. Das ist für Unternehmen problematisch, weil Berichtsprozesse nicht erst mit Inkrafttreten vorbereitet werden können, sondern oft Monate vorher organisatorisch aufgebaut werden müssen.

Im parlamentarischen Verfahren standen neben dem Gesetzentwurf in der Bundestagsdrucksache 21/1857 auch die Stellungnahme des Bundesrates in der Bundestagsdrucksache 21/2465 sowie weitere Änderungsanträge und politische Initiativen im Raum. Für die betriebliche Praxis bedeutet das vor allem eines: Die endgültige Fassung der deutschen Umsetzung sollte sehr genau beobachtet werden. Wer vorschnell weitreichende Reportingstrukturen aufbaut, obwohl das eigene Unternehmen womöglich gar nicht mehr in den Anwendungsbereich fällt, bindet unnötig Ressourcen. Wer umgekehrt die Vorbereitung aufschiebt, obwohl eine Berichtspflicht wahrscheinlich ist, riskiert erhebliche operative Engpässe.

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen mit begrenzten Verwaltungsressourcen ist diese Gemengelage anspruchsvoll. Das gilt auch für Unternehmen mit komplexen Abläufen, etwa Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder stark regulierte Dienstleister, bei denen Nachhaltigkeitsdaten nicht zentral in der Buchhaltung vorliegen, sondern aus verschiedenen Fachbereichen zusammengeführt werden müssen. Für Onlinehändler und Unternehmen mit internationaler Lieferkette stellt sich zusätzlich die Frage, welche Informationen entlang der Beschaffungskette intern belastbar erhoben werden können.

Betroffene Unternehmen prüfen: So gelingt die praktische Einordnung

Solange der nationale Rechtsrahmen noch nicht endgültig feststeht, kommt es auf eine strukturierte Vorprüfung an. Unternehmen sollten zunächst analysieren, ob sie nach Größe, Rechtsform, Konzernstruktur oder Kapitalmarktnähe typischerweise in den Kreis der berichtspflichtigen Einheiten fallen könnten. Ebenso wichtig ist die Frage, ob eine mittelbare Betroffenheit vorliegt. Auch wenn ein Unternehmen selbst nicht unmittelbar berichten muss, können Banken, Investoren, größere Kunden oder Konzernobergesellschaften Nachhaltigkeitsdaten anfordern. Die praktische Relevanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung reicht damit deutlich über den gesetzlichen Pflichtenkreis hinaus.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Verfügbarkeit belastbarer Daten. Nachhaltigkeitsinformationen entstehen häufig nicht in einem einzigen System. Sie finden sich in Einkauf, Personalwesen, Energiemanagement, Qualitätsmanagement, Risikomanagement und Rechnungswesen. Ohne klare Verantwortlichkeiten und konsistente Datenquellen wird die Berichterstattung schnell fehleranfällig. Der Begriff Governance, der in diesem Zusammenhang häufig verwendet wird, beschreibt die unternehmensinterne Steuerungs und Kontrollstruktur. Gemeint ist also die Frage, wie Zuständigkeiten festgelegt, Risiken überwacht und Entscheidungen dokumentiert werden.

Unternehmen sollten deshalb schon jetzt prüfen, ob bestehende Prozesse für eine spätere Berichterstattung geeignet sind. Das betrifft insbesondere die Qualität der Grunddaten, die Dokumentation von Methoden und die Nachvollziehbarkeit interner Freigaben. Finanzinstitutionen und Kreditgeber achten zunehmend darauf, ob Nachhaltigkeitsangaben konsistent, plausibel und mit den übrigen Unternehmensdaten vereinbar sind. Für mittelständische Unternehmen wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung daher immer stärker auch zu einem Thema der Unternehmensfinanzierung, des Ratings und der strategischen Positionierung.

Wichtig ist dabei, die Anforderungen nicht isoliert als zusätzliches Berichtswesen zu betrachten. In gut organisierten Unternehmen lassen sich Nachhaltigkeitsdaten in bestehende Abschluss, Controlling und Complianceprozesse integrieren. Das reduziert den administrativen Aufwand und erhöht die Verlässlichkeit der Angaben. Gerade Unternehmen, die ihre Buchhaltung und Dokumentationsprozesse bereits digital aufgestellt haben, sind hier klar im Vorteil, weil Schnittstellen, Auswertungen und Prüfpfade leichter aufgebaut werden können.

Nachhaltigkeitsberichterstattung effizient umsetzen und Bürokratie vermeiden

Die aktuelle politische Diskussion zeigt, dass der Gesetzgeber den Bürokratieaufwand begrenzen will. Für Unternehmen folgt daraus jedoch nicht, dass das Thema aufgeschoben werden sollte. Sinnvoll ist vielmehr ein risikoorientierter Ansatz. Wer möglicherweise unter die Berichtspflicht fällt, sollte keine überdimensionierten Strukturen schaffen, sondern mit einer klaren Bestandsaufnahme beginnen. Dazu gehört die Identifikation potenziell relevanter Datenquellen ebenso wie die Prüfung, welche Informationen bereits heute in verlässlicher Form vorliegen und wo organisatorische Lücken bestehen.

Besonders effizient ist es, Nachhaltigkeitsberichterstattung mit bestehenden Digitalisierungsprojekten zu verbinden. Wenn Belegwesen, Kostenstellenlogik, Freigabeprozesse und Auswertungen bereits standardisiert sind, lassen sich zusätzliche Berichtsinhalte deutlich wirtschaftlicher abbilden. Das gilt im Mittelstand ebenso wie in spezialisierten Branchen. Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser profitieren etwa von einer sauberen Verknüpfung zwischen Verwaltungsdaten und operativen Kennzahlen. Onlinehändler können Nachhaltigkeitsinformationen besser aufbereiten, wenn Warenwirtschaft, Lieferantendaten und Finanzbuchhaltung systematisch zusammengeführt werden.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026 rechtlich noch in Bewegung ist, praktisch aber schon heute vorbereitet werden sollte. Entscheidend ist eine nüchterne Prüfung der Betroffenheit, kombiniert mit einem pragmatischen Aufbau belastbarer Prozesse. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, Berichtspflichten, Buchhaltungsprozesse und digitale Datenflüsse so zu strukturieren, dass rechtliche Anforderungen sicher erfüllt und unnötige Kosten vermieden werden. Gerade bei der Prozessoptimierung in der Buchhaltung und der Digitalisierung im Mittelstand zeigt sich regelmäßig, dass saubere Abläufe nicht nur Compliance stärken, sondern auch erhebliche Effizienz und Kostenersparnisse für unsere Mandanten schaffen.

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