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Digitalisierung

Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026: ESRS einfacher nutzen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026: Was die neuen ESRS-Entwürfe bedeuten

Die Europäische Kommission hat am 06.05.2026 zwei wichtige Entwürfe zur künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Zum einen geht es um vereinfachte ESRS für große Unternehmen. ESRS sind europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und legen fest, welche Informationen Unternehmen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung offenlegen müssen. Zum anderen liegt ein Entwurf für einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard vor, der für Unternehmen gedacht ist, die nicht unter die gesetzliche Berichtspflicht fallen.

Für die Praxis ist diese Entwicklung besonders relevant, weil sie den Berichtsaufwand spürbar senken soll. Nach den Angaben der EU-Kommission wurden die Entwürfe gegenüber den bisherigen Vorgaben deutlich verschlankt. Die Standards sollen kürzer und klarer sein, zusätzliche Flexibilitäten eröffnen und die Wesentlichkeitsbewertung vereinfachen. Die Wesentlichkeitsbewertung ist die Prüfung, welche Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen und seine Stakeholder tatsächlich bedeutsam sind und deshalb in die Berichterstattung aufgenommen werden müssen.

Gerade für große Unternehmensgruppen, aber auch für kleine und mittelständische Unternehmen als Zulieferer, Dienstleister oder sonstige Partner in Liefer und Wertschöpfungsketten ist das ein wichtiges Signal. Denn auch wenn viele kleinere Unternehmen nicht selbst unmittelbar berichtspflichtig sind, werden sie regelmäßig mit ESG-Abfragen konfrontiert. ESG steht für Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Die jetzt vorgelegten Entwürfe zielen ausdrücklich darauf ab, die Belastung in der Praxis zu reduzieren.

Rechtlicher Hintergrund ist das überarbeitete Regelwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des Omnibus I-Pakets. Dieses sieht vor, dass die Europäische Kommission die bestehenden Standards überarbeitet und zusätzlich freiwillig anwendbare Standards vorlegt. Damit wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union nicht aufgegeben, sondern strukturell neu geordnet und für Unternehmen besser handhabbar ausgestaltet.

Vereinfachte ESRS: Weniger Datenpunkte und geringere Berichtskosten

Nach den veröffentlichten Informationen basieren die Entwürfe weitgehend auf den technischen Empfehlungen der EFRAG. EFRAG ist das europäische Fachgremium, das die Europäische Kommission bei Rechnungslegungs und Nachhaltigkeitsstandards fachlich unterstützt. Die Kommission hat darüber hinaus weitere Anpassungen vorgenommen, um den Aufwand noch stärker zu begrenzen.

Besonders praxisrelevant ist die vorgesehene Reduktion der Berichtsinhalte. Die obligatorischen Datenpunkte sollen um 60 Prozent sinken, die Gesamtheit der Datenpunkte um 70 Prozent. Die Kommission rechnet damit, dass sich die Kosten der Berichterstattung pro Unternehmen um mehr als 30 Prozent verringern können. Für Finanzverantwortliche, Compliance-Verantwortliche und steuerliche Berater ist das eine wesentliche Entlastung, weil Nachhaltigkeitsdaten bislang oft in unterschiedlichen Systemen, Abteilungen und Dokumentationslogiken verteilt sind.

Die angekündigte Vereinfachung der Wesentlichkeitsbewertung verdient besondere Aufmerksamkeit. In der bisherigen Umsetzung war die Analyse vielfach komplex, ressourcenintensiv und in der praktischen Anwendung erklärungsbedürftig. Eine klarere Systematik kann dazu beitragen, interne Prozesse besser zu strukturieren und die Abstimmung zwischen Geschäftsleitung, Rechnungswesen, Controlling, Nachhaltigkeitsverantwortlichen und externen Prüfern zu erleichtern.

Für große Unternehmen, die bereits unter die Berichtspflicht nach der CSRD fallen, eröffnet sich zudem ein früher Anwendungszeitraum. Die CSRD ist die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Die vereinfachten ESRS können bereits für Geschäftsjahre angewandt werden, die zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.12.2026 beginnen. Regulär sollen beide Standards dann ab dem Geschäftsjahr 2027 gelten. Das schafft einen gewissen zeitlichen Spielraum, verlangt aber zugleich eine zeitnahe Prüfung, ob bestehende Berichtsprozesse angepasst werden sollten.

Unternehmen mit internationaler Ausrichtung, kapitalmarktnahen Finanzierungsstrukturen oder komplexen Konzernbeziehungen sollten diese Übergangsphase aktiv nutzen. Denn die eigentliche Entlastung entsteht nicht allein durch weniger Offenlegungspflichten, sondern vor allem durch saubere Datenflüsse, klare Zuständigkeiten und digital gestützte Erhebungsprozesse.

Freiwilliger Nachhaltigkeitsstandard: Relevanz für KMU und Wertschöpfungsketten

Der zweite Entwurf betrifft einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard. Dieser Standard soll Unternehmen unterstützen, die nicht unter die gesetzliche Berichtspflicht fallen. Seine Bedeutung ist für kleine und mittelständische Unternehmen besonders hoch, weil gerade sie häufig Informationen für Kunden, Banken, Investoren oder öffentliche Auftraggeber bereitstellen müssen, ohne selbst formal berichtspflichtig zu sein.

Der Entwurf baut auf dem freiwilligen KMU-Standard auf, den die Europäische Kommission bereits im Juli 2025 per Empfehlung angenommen hatte. Ziel ist eine handhabbare, verhältnismäßige und marktfähige Berichtsgrundlage. Das ist insbesondere für inhabergeführte Unternehmen, spezialisierte Dienstleister, Produktionsbetriebe, Onlinehändler oder Pflegeeinrichtungen relevant, wenn sie Nachhaltigkeitsinformationen gegenüber Geschäftspartnern standardisiert und belastbar darstellen müssen.

Besonders wichtig ist die vorgesehene Obergrenze für Informationsanforderungen innerhalb der Wertschöpfungskette, die als value chain cap bezeichnet wird. Gemeint ist eine Begrenzung dessen, was große berichtspflichtige Unternehmen von kleineren Partnern entlang der Liefer und Leistungskette an ESG-Daten verlangen können. Diese Schutzfunktion ist für Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten von erheblicher praktischer Bedeutung. Sie kann helfen, überzogene Abfragekataloge einzudämmen und die Kommunikation zwischen berichtspflichtigen Unternehmen und ihren Zulieferern auf ein sachgerechtes Maß zurückzuführen.

Für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sind im Anhang des freiwilligen Standards weitere Erleichterungen vorgesehen. Das ist ein wichtiges Signal an Kleinstunternehmen, die zunehmend mit Nachhaltigkeitsanforderungen konfrontiert werden, dafür aber regelmäßig keine eigenen Fachabteilungen vorhalten können. Wenn sich dieser Ansatz in der finalen Fassung durchsetzt, könnte er die Schwelle zur strukturierten Nachhaltigkeitskommunikation deutlich senken.

Auch Kreditinstitute und andere Finanzpartner werden diese Entwicklung genau beobachten. Einheitlichere und zugleich reduzierte Standards können die Vergleichbarkeit verbessern, ohne kleinere Unternehmen mit unverhältnismäßigen Anforderungen zu belasten. Das ist nicht nur regulatorisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich, weil Nachhaltigkeitsinformationen in Finanzierungsentscheidungen zunehmend eine Rolle spielen.

Praxisempfehlungen zur ESG-Berichterstattung und zum weiteren Verfahren

Beide Entwürfe stehen bis zum 03.06.2026 zur Konsultation. Im Anschluss haben Europäisches Parlament und Rat zwei Monate Zeit für die Prüfung. Unternehmen sollten das Verfahren deshalb aufmerksam verfolgen, aber keine vorschnellen Systementscheidungen allein auf Basis von Entwurfsfassungen treffen. Gleichwohl ist jetzt der richtige Zeitpunkt, bestehende Berichtsprozesse auf Effizienzreserven und unnötige Komplexität zu überprüfen.

In der Praxis empfiehlt sich vor allem eine nüchterne Bestandsaufnahme. Wer ist bereits berichtspflichtig, wer ist nur mittelbar betroffen, welche ESG-Daten werden heute schon erhoben und wo entstehen Medienbrüche oder doppelte Erfassungen. Gerade mittelständische Unternehmen profitieren davon, Nachhaltigkeitsinformationen nicht isoliert als Zusatzthema zu behandeln, sondern in das bestehende Rechnungswesen, das Controlling und das interne Berichtswesen einzubetten. Dadurch wird aus regulatorischem Druck ein steuerbarer Prozess.

Für große Unternehmen wird entscheidend sein, die künftigen Vereinfachungen rechtzeitig in die Berichtsarchitektur zu übersetzen. Für kleine und mittelständische Unternehmen liegt der Schwerpunkt dagegen oft auf der Frage, wie sich standardisierte Informationen für Kunden, Banken und Geschäftspartner mit vertretbarem Aufwand bereitstellen lassen. Der freiwillige Standard kann hier eine wichtige Orientierungsfunktion übernehmen, sofern die finale Fassung die versprochene Praxistauglichkeit tatsächlich einlöst.

Unabhängig von der Unternehmensgröße gilt, dass gute Nachhaltigkeitsberichterstattung heute weniger ein reines Textthema als ein Daten und Prozessthema ist. Wer Zuständigkeiten klar definiert, Datenquellen konsolidiert und digitale Abläufe aufbaut, senkt nicht nur den Erfüllungsaufwand, sondern verbessert auch die Qualität der internen Steuerung. Genau darin liegt der eigentliche Nutzen der angekündigten Vereinfachungen.

Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen dabei, regulatorische Anforderungen mit schlanken, digitalen Prozessen in Buchhaltung und Berichtswesen zu verbinden. Unser Fokus liegt auf Prozessoptimierung und Digitalisierung im Mittelstand, damit aus neuen Pflichten keine unnötigen Mehrkosten entstehen und erhebliche Effizienzpotenziale realisiert werden können.

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