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Steuerrecht

Modernisierung des Steuerberatungsrechts stärkt Beratung und entlastet Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Neue Perspektiven durch die Modernisierung des Steuerberatungsrechts

Das Bundeskabinett hat mit dem Entwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes einen entscheidenden Schritt zur Modernisierung der steuerberatenden Berufe eingeleitet. Diese Reform bringt nicht nur strukturelle Erleichterungen für Steuerberaterinnen und Steuerberater, sondern soll mittel- und langfristig auch zu einer Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen führen. Die Zielsetzung ist klar: Steuerberatung soll flexibler, digitaler, unbürokratischer und zugleich rechtssicher gestaltet werden.

Im Mittelpunkt des Entwurfs steht das Anliegen, die Anpassungsfähigkeit des Steuerberatungssystems an die sich wandelnde Arbeitswelt zu erhöhen. Dabei trägt der Gesetzgeber den technologischen Entwicklungen ebenso Rechnung wie dem gestiegenen Bedarf nach bezahlbarer und kompetenter Steuerberatung. Für kleinere Kanzleien und mittelständische Unternehmen ergeben sich hieraus sowohl neue Chancen als auch Anforderungen, die rechtzeitig erkannt und umgesetzt werden sollten.

Wegfall bürokratischer Hürden und neue Beratungsmöglichkeiten

Ein Kernpunkt der Reform betrifft die umfassende Modernisierung der Regelungen über Lohnsteuerhilfevereine. Diese dürfen künftig in einem deutlich erweiterten Rahmen beraten, was insbesondere für Steuerpflichtige mit gemischten Einkunftsarten, etwa aus Vermietung, Verpachtung oder Nebentätigkeiten, von großer Bedeutung ist. Die bisherigen Betragsgrenzen, die bislang als Hindernis für eine umfassende Betreuung galten, entfallen. Dies eröffnet bestehenden Lohnsteuerhilfevereinen die Möglichkeit, ein breiteres Spektrum von Mandanten anzusprechen und zugleich das Steuerberatungssystem insgesamt zu entlasten.

Für Unternehmen und ihre Steuerberater ist vor allem die Neuregelung der beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen beachtlich. Künftig dürfen auch Fachleute anderer Disziplinen wie Energieberaterinnen und Energieberater steuerrechtliche Fragestellungen aufgreifen, soweit diese unmittelbar mit ihrer Beratungstätigkeit in Verbindung stehen. Dies ist rechtlich bedeutsam, da die bisher strengen Abgrenzungen des Steuerberatungsgesetzes in der Praxis vielfach zu Unsicherheiten geführt haben. Mit der Neuregelung entsteht mehr Rechtsklarheit und ein flexibleres Zusammenspiel verschiedener beratender Professionen.

Erweiterte unentgeltliche Hilfeleistung und Vereinfachung für Kanzleien

Ein weiterer hervorzuhebender Reformschritt liegt in der Erweiterung der Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen. Während bisher vor allem nahe Angehörige zur Unterstützung berechtigt waren, soll diese Möglichkeit künftig auch für andere nahestehende Personen gelten. Darüber hinaus werden universitäre Einrichtungen in Form sogenannter Tax Law Clinics ausdrücklich zugelassen. Dies fördert einerseits die praxisnahe Ausbildung des steuerrechtlichen Nachwuchses, andererseits erhalten Personen mit geringem Einkommen eine zusätzliche Anlaufstelle für steuerrechtliche Beratung. Die gesetzliche Klarstellung stellt sicher, dass derartige unentgeltliche Tätigkeiten unter klaren Rahmenbedingungen erfolgen und damit das Ziel der Verfügbarkeit qualifizierter Steuerberatung weiter gestärkt wird.

Für Steuerberatungsgesellschaften bringt der Wegfall des Leitungserfordernisses bei Neben- und Zweigstellen eine spürbare Verwaltungsvereinfachung. Bislang war es erforderlich, dass jede weitere Beratungsstelle unter einer eigenen Steuerberaterin oder einem eigenen Steuerberater geführt oder durch eine Ausnahmegenehmigung legitimiert wurde. Der nun vorgesehene Wegfall dieser Pflicht trägt dem zunehmenden Fachkräftemangel Rechnung und ermöglicht auch kleineren Kanzleien, sich regionaler zu erweitern, ohne unverhältnismäßig hohe Verwaltungskosten tragen zu müssen. Dies kann insbesondere in ländlichen Regionen zu einer verbesserten Beratungskapazität führen.

Mehr Steuergerechtigkeit und Anpassungen bei Gewerbe- und Grunderwerbsteuer

Über die Anpassungen des Steuerberatungsgesetzes hinaus enthält der Entwurf wichtige steuerliche Begleitmaßnahmen. Besonders relevant ist die geplante Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent. Damit soll der Praxis entgegengewirkt werden, dass Unternehmen ihren formalen Sitz in Gemeinden mit besonders niedrigen Hebesätzen anmelden, ohne dort tatsächlich betrieblich tätig zu sein. Die Maßnahme zielt auf eine gerechtere Belastung im Sinne der wirtschaftlichen Substanz ab und stärkt das Prinzip der Besteuerung am Ort der Wertschöpfung. Für kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Tätigkeit ortsgebunden und realwirtschaftlich ausüben, schafft diese Regelung mehr Wettbewerbsgleichheit gegenüber reinen Sitzgesellschaften.

Auch das Grunderwerbsteuerrecht wird in einem Punkt rechtlich präzisiert. Durch die vorgesehene Anpassung soll eine doppelte Steuerbelastung vermieden werden, wenn Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft – im juristischen Sprachgebrauch als Signing und Closing bezeichnet – zeitlich auseinanderfallen. Zudem werden die Fristen zur Anzeige nach § 19 Grunderwerbsteuergesetz verlängert, wodurch Beteiligte künftig einen Monat Zeit haben, um die erforderlichen Meldungen vorzunehmen. Diese Fristverlängerung verbessert die Rechtssicherheit und reduziert den administrativen Aufwand bei Immobilientransaktionen, insbesondere für institutionelle Investoren und mittelständische Unternehmen mit größerem Liegenschaftsbestand.

Fazit: Chancen für Berater und Unternehmen in einer digitalisierten Steuerwelt

Die beschlossene Reform steht für einen Paradigmenwechsel in der Steuerberatung: Sie verbindet Deregulierung und Qualitätssteigerung, stärkt fachübergreifende Kooperationen und orientiert das Steuerwesen stärker an den praktischen Bedürfnissen der Wirtschaft. Für Kanzleien, Unternehmen und Lohnsteuerhilfevereine bedeutet dies eine Neubewertung ihrer internen Prozesse und die Chance, durch Digitalisierung und gezielte Automatisierung neue Effizienzpotenziale zu erschließen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von einer klareren Abgrenzung der Zuständigkeiten, vereinfachten Verfahrensregeln und einem breiteren Beratungsangebot.

Unsere Kanzlei begleitet Unternehmen bei der Umsetzung solcher gesetzlicher Neuerungen mit dem Schwerpunkt auf der digitalen Prozessoptimierung in der Buchhaltung. Durch den Einsatz moderner Technologien und die Integration effizienter Abläufe unterstützen wir kleine wie mittelständische Betriebe dabei, Verwaltungskosten zu senken und ihre steuerlichen Prozesse zukunftssicher zu gestalten.

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