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Digitalisierung

Modernisierung Berufsrecht Wirtschaftsprüfer: Praxisfolgen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer: Einordnung

Die Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer ist seit Jahren ein zentrales Reformvorhaben mit spürbarer Relevanz weit über den Berufsstand hinaus. Für Unternehmen, Steuerberatungskanzleien und Finanzinstitutionen ist sie vor allem deshalb bedeutsam, weil sie mittelbar die Verfügbarkeit prüferischer Ressourcen, die Organisationsformen von Prüfungspraxen und die Zusammenarbeit an den Schnittstellen von Abschlussprüfung, Beratung und Compliance beeinflusst. Der Reformimpuls wird ausdrücklich auch mit der Nachwuchssicherung begründet. Gemeint ist damit die nachhaltige Sicherstellung ausreichender Kapazitäten an qualifizierten Berufsangehörigen, um die wachsenden Aufgaben der Wirtschaftsprüfung zuverlässig abzudecken, etwa vor dem Hintergrund neuer Tätigkeitsfelder wie der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten.

Ausgangspunkt der Reformdiskussion ist eine über Jahre beobachtete demografische Entwicklung, die auf sinkende Mitgliederzahlen und Engpässe in kleinen und mittleren Praxen hindeutet. Gerade im Mittelstand, bei Familienunternehmen, regionalen Unternehmensgruppen, Pflegeeinrichtungen oder spezialisierten Dienstleistern ist eine verlässliche regionale Prüfungs- und Beratungsinfrastruktur jedoch ein Standortfaktor. Wenn Prüfungsmandate schwerer zu besetzen sind oder Kapazitäten in Ballungsräume abwandern, entstehen praktische Risiken: längere Vorlaufzeiten, höhere Honorare, Engpässe bei Sonderprüfungen und ein erhöhter Koordinationsaufwand in Jahresabschluss- und Reporting-Prozessen.

Der Reformprozess hat zudem eine ordnungspolitische Dimension. Berufsrecht regelt, wer unter welchen Voraussetzungen tätig werden darf und welche Organisationsformen, Beteiligungsstrukturen und Standorte zulässig sind. Änderungen wirken daher unmittelbar auf Marktstrukturen, Personaleinsatzmodelle und die Frage, wie sich Prüfungsgesellschaften modern, attraktiv und zugleich qualitätsgesichert aufstellen können. Für Auftraggeber ist dabei entscheidend, dass Modernisierung nicht mit Abstrichen bei Unabhängigkeit, Qualität und Verlässlichkeit einhergeht, sondern im Gegenteil die Rahmenbedingungen dafür verbessert, dass qualifizierte Leistungen flächendeckend und zeitgerecht verfügbar bleiben.

Nachwuchssicherung und Qualifizierungswege: Auswirkungen auf Kanzleien und Unternehmen

Ein Kernanliegen der Reform ist, den Berufsstand für Nachwuchskräfte attraktiver zu machen und zugleich praktikable Qualifizierungswege zu stärken. In diesem Zusammenhang sind bereits Maßnahmen umgesetzt worden, die in der Praxis als positive Signale wahrgenommen werden. Dazu zählt die Modularisierung des Wirtschaftsprüferexamens, die den Zugang strukturierter und planbarer machen soll. Modularisierung bedeutet, dass Prüfungsleistungen in einzelne Teile gegliedert und zeitlich flexibler erbracht werden können. Das kann insbesondere für Kandidatinnen und Kandidaten relevant sein, die parallel in Kanzleien oder Unternehmen anspruchsvolle Aufgaben übernehmen und eine langfristige Karriereplanung mit besserer Vereinbarkeit anstreben.

Ebenfalls genannt wird die Etablierung des Prüfungsfachwirts als Qualifikationsstufe, die insbesondere für Mitarbeitende aus kleinen und mittleren Praxen attraktiv ist und das Interesse am Wirtschaftsprüferexamen wecken kann. Für Unternehmen ist das mittelbar wichtig, weil Qualifizierungspfade die personelle Stabilität in den prüfenden Einheiten beeinflussen. Wo Teams langfristig aufgebaut werden, sinkt die Abhängigkeit von wenigen Schlüsselpersonen und die Zusammenarbeit wird planbarer. Gerade bei Mandaten mit hohen Prozessanforderungen, etwa bei Onlinehändlern mit komplexen Zahlungssystemen oder bei Krankenhäusern mit differenzierten Förder- und Leistungsabrechnungen, hilft eine stabile Personalbasis, Prüfungs- und Beratungsvorhaben verlässlicher zu terminieren.

Gleichzeitig wird betont, dass die bisherigen Erfolge angesichts zusätzlicher Aufgaben noch nicht ausreichen. Für den Markt ist das ein wichtiger Hinweis: Der Bedarf an Prüfungsleistungen wächst, während der Aufbau entsprechender Kapazitäten Zeit benötigt. Unternehmen sollten deshalb ihre Zeitplanung im Rechnungswesen vorausschauend gestalten, Abschlussprozesse früher anstoßen und interne Datenhaushalte so strukturieren, dass Prüfungsanfragen schneller beantwortet werden können. Aus unserer Sicht ist es dabei sinnvoll, Abschluss- und Dokumentationsprozesse stärker zu standardisieren und digital zu organisieren, weil dies die Ressourcensituation auf beiden Seiten entlastet und die Durchlaufzeiten verkürzt.

Syndikus-WP und modernisiertes Niederlassungsrecht: Flexibilität und Flächendeckung

Ein weiterer zentraler Reformbaustein ist die Einführung eines Syndikus-Wirtschaftsprüfers oder Syndikus-vereidigten Buchprüfers. Ein Syndikus ist eine Berufsangehörige oder ein Berufsangehöriger, die oder der nicht klassisch in eigener Praxis oder in einer Prüfungsgesellschaft, sondern in einem Beschäftigungsverhältnis tätig ist und dabei die Berufsbezeichnung fortführt. Ziel ist mehr Flexibilität in beruflichen Lebensläufen und eine bessere Anschlussfähigkeit an Karrierewege in der Wirtschaft. Für Unternehmen kann dies langfristig bedeuten, dass hochqualifizierte Prüfungs- und Rechnungslegungskompetenz stärker in der Breite verfügbar wird, etwa in Konzernrechnungswesen, interner Revision, Governance- und Nachhaltigkeitsfunktionen.

Aus Auftraggebersicht ist dabei nicht die Bezeichnung an sich entscheidend, sondern die praktische Wirkung: Wenn Karrierepfade attraktiver werden, kann das die Zahl der Qualifizierten erhöhen und Engpässen entgegenwirken. Zugleich ist bei jeder Ausweitung von Tätigkeitsmodellen die saubere Abgrenzung der Rollen wichtig, insbesondere dort, wo Unabhängigkeit für bestimmte Prüfungsleistungen vorausgesetzt wird. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig klären, welche Aufgaben intern sinnvoll sind und welche Leistungen zwingend extern vergeben werden müssen, und diese Governance in Richtlinien und Prozessbeschreibungen fest verankern.

Eng verknüpft mit der Versorgungsfrage ist die Modernisierung des Niederlassungsrechts. Niederlassungsrecht regelt, wie Berufsträger und Gesellschaften Standorte unterhalten dürfen und welche organisatorischen Anforderungen daran geknüpft sind. Der Reformansatz zielt auf Bürokratieabbau und darauf, Dienstleistungen flächendeckender erbringen zu können. Praktisch bedeutsam ist die Abkehr von einer einzigen beruflichen Niederlassung mit Zweigniederlassungen hin zu mehreren gleichberechtigten Niederlassungen. Außerdem soll das Erfordernis entfallen, dass Zweigniederlassungen persönlich von angestellten Berufsangehörigen geleitet werden müssen; stattdessen wird der Praxisinhaber verpflichtet, organisatorisch für eine ausreichende Leitung jedes Standortes Sorge zu tragen.

Für mittelständische Unternehmen außerhalb urbaner Zentren ist dies potenziell eine spürbare Verbesserung. Wenn Prüfungspraxen mehrere gleichberechtigte Standorte organisatorisch einfacher abbilden können, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Mandate regional betreut werden können, ohne dass Qualität und Steuerbarkeit leiden. Für Unternehmen bedeutet das mehr Auswahl, kürzere Wege und oft schnellere Abstimmungen, etwa bei Inventurbeobachtungen, Systemprüfungen oder bei der Koordination von Datenzugriffen und Dokumentationsanforderungen.

Mitarbeitermodell und aktueller Verfahrensstand: Was jetzt zu tun ist

Ein weiterer Reformpunkt ist die Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells. Gemeint ist die Möglichkeit für Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften, spezialisierte und besonders qualifizierte Mitarbeitende als Gesellschafter zu beteiligen, wenn diese für die wirtschaftliche Fortentwicklung entscheidend sind, etwa IT- oder Bewertungsspezialisten. Die Konstruktion ist an Bedingungen geknüpft, insbesondere an eine innere Anbindung an die Gesellschaft, in der der Beruf überwiegend ausgeübt wird, sowie an ein Ausscheiden als Gesellschafter bei Arbeitgeberwechsel oder Ruhestand. Für Mandanten ist der Hintergrund klar: Prüfungsqualität hängt zunehmend auch von Spezialkompetenzen ab, beispielsweise bei Datenanalysen, Systemlandschaften, Schnittstellenkontrollen oder bei Bewertungsfragen in Mergers-and-Acquisitions-Kontexten.

In der Praxis kann ein solches Modell dazu beitragen, dass Prüfungsgesellschaften interdisziplinäre Teams stabiler aufbauen. Für Unternehmen, Banken und Investoren kann das zu effizienteren Prüfungsprozessen führen, weil Spezialfragen schneller geklärt und Prüfungsnachweise zielgerichteter angefordert werden. Gerade in digitalisierten Geschäftsmodellen, etwa im E-Commerce mit Marktplatzabrechnungen und Payment-Providern, sind IT-nahe Kompetenzen längst kein Zusatz mehr, sondern Voraussetzung für eine robuste Prüfungsdurchführung.

Zum Verfahrensstand ist wesentlich, dass ein Referentenentwurf zur Modernisierung des Berufsrechts vorgelegt wurde und der Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht ist, die fachliche Beratung im Bundestag aber noch aussteht. Für Unternehmen heißt das: Es gibt eine klare Reformrichtung, jedoch noch keine Planungssicherheit für einen konkreten Umsetzungszeitpunkt. Operativ ist daher ein zweigleisiger Ansatz sinnvoll. Einerseits sollten Unternehmen ihre Abschluss- und Compliance-Prozesse so aufstellen, dass sie auch bei knappen Prüfungsressourcen effizient funktionieren, etwa durch saubere Datenräume, nachvollziehbare Prozessdokumentationen und digitalisierte Belegflüsse. Andererseits lohnt es sich, die eigene Zusammenarbeit mit Prüfern und Beratern organisatorisch zu professionalisieren, indem Verantwortlichkeiten, Zeitpläne und Schnittstellen fest definiert werden.

Fazit: Die Reformansätze zielen auf Attraktivität, Flexibilität und flächendeckende Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsprüfung und können damit mittelbar die Versorgungssicherheit und Prüfungsqualität im Markt stabilisieren. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre Buchhaltungs- und Abschlussprozesse digital und effizient aufzustellen, damit Prüfungen und Finanzreporting schneller, sicherer und kostengünstiger ablaufen; unsere Kanzlei ist dabei auf Prozessoptimierung und Digitalisierung im Mittelstand fokussiert und realisiert in der Praxis regelmäßig erhebliche Kostenersparnisse.

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