Aktuelle Mietpreisentwicklung und wirtschaftlicher Kontext
Zum Jahresende 2025 haben die Angebotsmieten in deutschen Städten stärker angezogen als die allgemeine Inflation. Laut dem aktuellen GREIX-Mietpreisindex, der auf Daten des Instituts für Weltwirtschaft basiert, stiegen die Mieten im bundesweiten Durchschnitt im Vergleich zum Vorquartal um etwa ein Prozent und im Jahresvergleich um 4,5 Prozent. Diese Entwicklung liegt damit deutlich über der allgemeinen Teuerungsrate und verdeutlicht, dass sich die Wohnungsmärkte weiter verknappen. Während die Inflationsrate im gleichen Zeitraum zurückging, kletterten insbesondere die Preise für befristete und möblierte Mietangebote auf ein Rekordniveau. Dies deutet darauf hin, dass sich nicht nur private Mieter, sondern auch Unternehmen zunehmend mit steigenden Unterkunftskosten auseinandersetzen müssen.
Durch die reduzierte Zahl klassischer unbefristeter Mietverträge verschiebt sich der Markt hin zu temporären Lösungen. Für Arbeitgeber, die Mitarbeitende befristet entsenden oder Wohnraum für Fachkräfte bereitstellen müssen, verschlechtern sich damit die Rahmenbedingungen erheblich. Besonders in Ballungszentren wie München, Köln und Frankfurt am Main zeigen sich starke Mietpreissteigerungen, die mittelbar auch den Standortwettbewerb im Unternehmenssektor beeinflussen.
Regionale Unterschiede und Trends in den Metropolen
In sieben der acht größten deutschen Städte zogen die Angebotsmieten im letzten Quartal 2025 weiter an. Besonders auffällig war die Entwicklung in Köln mit einem Zuwachs von rund 3,4 Prozent und in München mit knapp zwei Prozent. Diese Tendenz spiegelt die anhaltend hohe Nachfrage nach innerstädtischem Wohnraum und die Knappheit verfügbarer Mietwohnungen wider. Die durchschnittliche Kaltmiete in München lag mit über 23 Euro pro Quadratmeter an der Spitze, gefolgt von Frankfurt mit über 17 Euro. Am unteren Ende der Preisskala befand sich Leipzig mit gut 10 Euro pro Quadratmeter. Über alle 37 untersuchten Städte hinweg ergibt sich ein gewichteter Durchschnitt von 14,41 Euro pro Quadratmeter. Dies verdeutlicht, dass auch mittelgroße Städte zunehmend an Preisniveau zulegen und damit den Druck auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen erhöhen.
Für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder Einzelhändler, die stark auf qualifiziertes Personal angewiesen sind, führt die Angebotsknappheit in den Städten zu zusätzlichen Kosten. Pendelstrecken verlängern sich und bei befristeten Arbeitsverhältnissen wird die Suche nach temporärem Wohnraum zur Herausforderung. Unternehmen müssen vermehrt Unterstützungsleistungen bereitstellen, etwa durch Zuschüsse oder temporäre Wohnlösungen, um Fachkräfte zu gewinnen oder zu halten.
Rückläufige Inserate und zunehmende Befristungen
Parallel zum Preisanstieg verknappt sich das Angebot an Mietwohnungen drastisch. Im Vergleich zum Vorquartal reduzierte sich die Zahl der Wohnungsinserate um mehr als zehn Prozent, gegenüber dem Vorjahresquartal um sieben Prozent. Damit liegt das Mietangebot aktuell etwa 20 Prozent unter dem Niveau von 2015. Gleichzeitig erreichte der Anteil befristeter oder möblierter Mietverhältnisse ein historisches Hoch. Bundesweit entfiel im Jahr 2025 mehr als jedes sechste Inserat auf diese Kategorie, in den acht größten Städten sogar fast jedes vierte. In München war sogar rund ein Drittel aller Mietangebote befristet oder möbliert. Diese Verlagerung hat zahlreiche betriebliche und steuerliche Implikationen.
Für Unternehmen, die Wohnraum für Angestellte mieten, ist die genaue Einordnung solcher Mietverhältnisse von Bedeutung. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gelten befristete Mietverträge nur unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig. So muss ein sachlicher Befristungsgrund vorliegen, beispielsweise eine geplante Eigennutzung oder ein umfassender Umbau. Andernfalls besteht das Risiko, dass ein vermeintlich zeitlich begrenztes Mietverhältnis rechtlich als unbefristet gilt. Erschwerend kommt hinzu, dass möblierte Vermietungen häufig mit Serviceleistungen verbunden sind, was zu einer gewerblichen Einordnung führen kann und somit umsatzsteuerliche Konsequenzen nach sich zieht.
Unternehmen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, sollten daher mögliche steuerrechtliche Folgen sorgfältig prüfen. Eine fehlerhafte Einordnung kann zu Nachforderungen der Finanzverwaltung führen, etwa im Bereich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen oder der lohnsteuerlichen Bewertung geldwerter Vorteile für Mitarbeitende.
Fazit und Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Der starke Preisanstieg auf dem Mietwohnungsmarkt spiegelt strukturelle Engpässe wider, die in den kommenden Jahren nicht kurzfristig zu beheben sind. Für kleine und mittlere Unternehmen ergibt sich daraus die Notwendigkeit, Personalstrategien anzupassen und betriebliche Kostenentwicklungen frühzeitig in der Finanzplanung zu berücksichtigen. Gerade im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte kann es entscheidend sein, standortbezogene Unterschiede bei den Wohnkosten in die Gesamtvergütung oder in das Personalmarketing einzubeziehen. Arbeitgeber sollten prüfen, inwieweit alternative Modelle wie Wohnkostenzuschüsse, Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften oder firmeneigene Servicewohnungen sinnvoll sind. Ebenso wichtig ist eine klare steuerliche und rechtliche Bewertung solcher Maßnahmen, um spätere Haftungsrisiken zu vermeiden.
Insgesamt zeigt die Mietpreisentwicklung 2025, dass die Wirtschaft zunehmend auch durch nicht produktive Kostenfaktoren belastet wird. Wer frühzeitig auf transparente Prozesse, digitale Buchhaltung und effiziente Steuerplanung setzt, kann diesen Herausforderungen besser begegnen. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Prozessoptimierung in der Buchhaltung und bei der Digitalisierung. Durch den gezielten Einsatz moderner Technologien erzielen unsere Mandanten spürbare Kosteneinsparungen und gewinnen die notwendige Flexibilität, um in einem anspruchsvoller werdenden Marktumfeld erfolgreich zu agieren.
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