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Steuerrecht

Meldepflichten und Berufsgeheimnis: Entlastung für Steuerberater gefordert

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Hintergrund der aktuellen Diskussion um Meldepflichten

Die europäische Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen hat in den vergangenen Jahren zu einer erheblichen Ausweitung der Berichtspflichten geführt. Grundlage dafür ist die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich, welche die Pflicht zur Meldung sogenannter grenzüberschreitender Steuergestaltungen etabliert hat. Diese Regelungen wurden in Deutschland in den Paragrafen 138d bis 138k der Abgabenordnung umgesetzt. Ziel ist es, potenzielle Steuerminderstrategien frühzeitig zu erkennen und aggressiver Steuerplanung vorzubeugen. Dennoch steht seit geraumer Zeit die Frage im Raum, ob diese Vorgaben nicht zu weit in die berufliche Sphäre der Beraterinnen und Berater eingreifen und unnötige Bürokratie erzeugen.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. hat in seiner jüngsten Stellungnahme zur bevorstehenden Überarbeitung dieser EU-Richtlinie betont, dass die bisherige Ausgestaltung weder wirtschaftlich sinnvoll noch rechtlich ausgewogen sei. Nach Ansicht vieler Praktiker entstehen für Steuerberater unverhältnismäßige Belastungen, ohne dass ein klar nachvollziehbarer Nutzen für die Steuerverwaltungen erkennbar wäre. Insbesondere mittelständische Steuerberatungskanzleien und deren Mandanten sehen sich mit erheblichen Dokumentations- und Meldepflichten konfrontiert, die zeitliche und finanzielle Ressourcen binden.

Konflikt zwischen Meldepflicht und Verschwiegenheitspflicht

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft den Konflikt zwischen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und der Meldepflicht gegenüber den Finanzbehörden. Das Berufsgeheimnis verpflichtet Angehörige der steuerberatenden Berufe, ihnen anvertraute Informationen streng vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht ist ein Grundpfeiler des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Berater. Werden Beraterinnen und Berater verpflichtet, Gestaltungen an staatliche Behörden zu melden, laufen sie Gefahr, gegen ihre Verschwiegenheitspflicht zu verstoßen. Dies führt in der Praxis zu erheblichen Unsicherheiten und erhöhtem Haftungsrisiko.

Ein solcher Konflikt lässt sich nicht einfach durch gesetzestechnische Feinjustierungen lösen, sondern verlangt nach einer grundsätzlichen Entscheidung über die Systematik der Meldepflichten. Der Vorschlag, die Verantwortung grundsätzlich auf die Steuerpflichtigen selbst zu übertragen, erscheint vor diesem Hintergrund sachgerecht. Steuerberater und Steuerberaterinnen könnten weiterhin beratend tätig sein, ohne selbst zu Intermediären im Sinne der Richtlinie zu werden. Eine solche Neuordnung würde das Berufsgeheimnis wahren und zugleich den Verwaltungsaufwand deutlich verringern.

Wirtschaftliche und organisatorische Belastungen für Unternehmen

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen, aber auch spezialisierte Betriebe, wie beispielsweise Pflegeeinrichtungen oder ärztliche Versorgungszentren, spüren die finanziellen Auswirkungen der Meldepflichten indirekt. Denn jeder zusätzliche Berichtspflichtprozess in der Kanzlei schlägt sich in den Beratungskosten nieder. Die Schonung unternehmerischer Ressourcen und die effiziente Gestaltung der steuerlichen Betreuung werden hierdurch erschwert. Es ist zu hinterfragen, ob die erhofften Steuermehreinnahmen der Mitgliedstaaten im Verhältnis zu diesem bürokratischen Mehraufwand stehen.

Hinzu kommt, dass bislang keine ausreichenden Belege über signifikante Steuermehreinnahmen aus der Anwendung der Meldepflichten vorliegen. Die damit verbundenen Kosten für IT-Systeme, Schulungen und Dokumentationsprozesse stellen für viele Kanzleien eine erhebliche Investition dar. Auch Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind – etwa Onlinehändler oder Produktionsbetriebe mit Auslandslieferungen – müssen darauf achten, ob ihre steuerlichen Gestaltungen unter die Meldepflicht fallen. Der umfassende Informationsaustausch zwischen nationalen Behörden ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, darf jedoch nicht dazu führen, dass rechtschaffene Unternehmen unter einen Generalverdacht geraten.

Ein Plädoyer für Entbürokratisierung und klare Zuständigkeiten

Aus juristischer Sicht spricht vieles dafür, die Meldepflichten stärker auf die Steuerpflichtigen zu konzentrieren. Diese verfügen über die relevanten Informationen und tragen letztlich die Verantwortung für die ordnungsgemäße steuerliche Erklärung. Steuerberaterinnen und Steuerberater können in diesem Zusammenhang unterstützend wirken, ohne ihre Verschwiegenheitspflicht zu kompromittieren. Darüber hinaus ist eine Vereinheitlichung der europäischen Regelungen erforderlich, um unterschiedliche nationale Interpretationen zu vermeiden und die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen.

Die EU-Kommission hat zwar wiederholt betont, dass sie Berichtspflichten abbauen und Bürokratie reduzieren will, im aktuellen Richtlinienentwurf zeichnet sich jedoch ein anderes Bild ab. Neue Meldepflichten, etwa zu Briefkastenfirmen, würden die angekündigte Entlastung konterkarieren und die Komplexität weiter steigern. Das steuerliche Umfeld in Europa braucht weniger Symbolpolitik, dafür aber klare, praktikable Regeln, die wirtschaftliche Handlungsfreiheit sichern und zugleich Missbrauch verhindern.

Insgesamt deutet sich ein Reformbedarf an, der über bloße Anpassungen hinausgeht. Eine nachhaltige Neuausrichtung der Meldepflichten sollte das Ziel verfolgen, Transparenz zu schaffen, ohne das Berufsgeheimnis zu schwächen. Besonders für mittelständische Kanzleien und deren Mandanten kann eine Vereinfachung der Regelungen entscheidend dazu beitragen, bürokratische Belastungen abzubauen und den Fokus wieder auf die eigentliche Beratungsleistung zu richten.

Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen auf ihrem Weg zu effizienteren Prozessen und setzt dabei auf Digitalisierung und intelligente Automatisierung der Buchhaltungsabläufe. Durch unsere Spezialisierung auf Prozessoptimierung in der Finanzbuchhaltung schaffen wir spürbare Entlastung und nachhaltige Kostenersparnis – damit unsere Mandanten sich auf das Wesentliche konzentrieren können: ihren Unternehmenserfolg.

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