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Recht

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Reform 2025: Entlastung für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Wegfall der Berichtspflicht und neue Entlastungen für Unternehmen

Die geplante Reform des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes markiert einen wichtigen Wendepunkt in der Regulierung unternehmerischer Verantwortung in globalen Lieferketten. Mit dem Entwurf der Bundesregierung vom Oktober 2025 soll insbesondere die Berichtspflicht wegfallen, die bislang eine jährliche Veröffentlichung über die Wahrnehmung von Sorgfaltspflichten erforderte. Unternehmen verschiedenster Größen – vom mittelständischen Produktionsbetrieb über Pflegeeinrichtungen bis zu internationalen Handelsunternehmen – dürfen damit auf eine erhebliche administrative Entlastung hoffen. Während die inhaltlichen Anforderungen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards fortbestehen, wird der bürokratische Aufwand deutlich reduziert. Sanktionen sollen künftig nur noch bei gravierenden Pflichtverstößen drohen, etwa wenn Unternehmen keinerlei Präventionsmaßnahmen implementieren oder kein Beschwerdeverfahren einrichten.

Diese Änderung dient nicht nur dem Abbau von Bürokratie, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Angesichts zunehmender internationaler Regulierung – insbesondere durch die künftige europäische Richtlinie über nachhaltige Unternehmensverantwortung (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD) – ist die Angleichung der nationalen Regelungen ein entscheidender Schritt, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Rechtssicherheit für kleine und mittlere Unternehmen zu schaffen.

Position des Bundesrates und Bedeutung für den Mittelstand

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme grundsätzlich den Wegfall der Berichtspflicht, mahnt jedoch an, dass die Entlastungspotenziale für Unternehmen noch stärker ausgeschöpft werden sollten. Besonders wichtig sei es, nationale Übererfüllungen europäischer Vorgaben zu vermeiden. Eine unmittelbare Übernahme des Geltungsbereichs der EU-Richtlinie in das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird ausdrücklich empfohlen. Damit soll verhindert werden, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen überfordert werden, die über keine spezialisierten Compliance-Abteilungen verfügen. Gerade im Mittelstand, aber auch in Dienstleistungs- und Sozialbranchen wie Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, ist der administrative Aufwand für Dokumentations- und Berichterstattungspflichten ein erheblicher Kostenfaktor. Die Harmonisierung mit europäischem Recht kann hier einen echten Wettbewerbsvorteil schaffen und die Planungssicherheit verbessern.

Von großer Praxisrelevanz ist, dass Unternehmen trotz des Wegfalls formaler Berichtspflichten weiterhin verpflichtet bleiben, ihre Lieferketten auf potenzielle Risiken zu prüfen und Maßnahmen zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen nachweisbar umzusetzen. Diese Kernanforderung ist nicht abgeschafft, sondern wird künftig stärker in die unternehmensinterne Risikoanalyse integriert. Das bedeutet, dass Verantwortlichkeiten klar definiert und Prozesse transparent dokumentiert werden müssen, auch wenn keine externe Veröffentlichung erfolgt.

Einordnung im Kontext europäischer Entwicklung

Bis zur vollständigen Umsetzung der CSDDD in deutsches Recht im Jahr 2027 bleibt das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz weiterhin gültig. Das Ziel bleibt unverändert: Unternehmen sollen dafür Sorge tragen, dass entlang ihrer gesamten Lieferkette keine Menschenrechtsverletzungen oder gravierenden Umweltschäden entstehen. Der Reformansatz verfolgt somit keine Lockerung dieser ethischen Standards, sondern eine Reduktion des formalen und dokumentarischen Aufwands. Diese Balance zwischen unternehmerischer Freiheit und regulatorischer Verantwortung ist entscheidend, um Akzeptanz und Effizienz in der Praxis zu gewährleisten.

Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ist relevant, dass der Gesetzgeber künftig stärker auf präventive und prozessuale Maßnahmen abstellt statt auf nachträgliche Berichtspflichten. Das eröffnet Spielräume für die Digitalisierung von Compliance-Strukturen und ein modernes internes Kontrollsystem. Behörden sollen künftig vorrangig dann eingreifen, wenn grobe Verstöße festgestellt werden. Wer in seinen Lieferketten Risikoanalysen systematisch durchführt, kann somit Rechtssicherheit gewinnen und gleichzeitig Kosten senken. Für international tätige Unternehmen wird die geplante Deckungsgleichheit mit der EU-Richtlinie zu einer Vereinfachung der Compliance-Struktur über Ländergrenzen hinweg führen.

Ausblick und Fazit für die betriebliche Praxis

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren hat nun die Bundesregierung die Möglichkeit, auf die Empfehlungen des Bundesrates zu reagieren. Nach der Beschlussfassung im Bundestag wird sich der Bundesrat erneut mit der endgültigen Fassung befassen. Unabhängig vom Ausgang ist klar, dass die Reform deutliche Auswirkungen auf die unternehmerische Praxis haben wird. Für kleine und mittlere Unternehmen entsteht die Chance, ihre internen Prozesse zu verschlanken und gleichzeitig den gestiegenen Anforderungen an Nachhaltigkeit gerecht zu werden. Wer frühzeitig auf strukturierte, digitalisierte und datenbasierte Verfahren setzt, kann die Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes effizient und revisionssicher erfüllen.

Die reformierte Regelung schafft damit einen verbindlichen, aber praxistauglicheren Rahmen für nachhaltiges Wirtschaften. Sie gibt Unternehmen mehr Flexibilität bei der Umsetzung, verlangt aber weiterhin die ernsthafte Auseinandersetzung mit sozialen und ökologischen Risiken. Der eigentliche Fortschritt liegt in der klareren Trennung zwischen rechtlicher Verantwortung und bürokratischer Pflicht. Dadurch kann nachhaltiges Handeln künftig stärker aus unternehmerischer Überzeugung statt aus bloßer Berichtspflicht erfolgen. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen gezielt bei der digitalen Prozessoptimierung in der Buchhaltung und Compliance, um regulatorische Veränderungen wie diese effizient und kostensparend umzusetzen. Mit unserer Erfahrung in der Digitalisierung betrieblicher Abläufe ermöglichen wir unseren Mandanten, rechtliche Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen.

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