Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Sozialrecht

Kraftfahrzeughilfe: Anrechnung des Altwagenwerts bei Kreditfinanzierung

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Neues zur Anrechnung von Fahrzeugwerten in der Kraftfahrzeughilfe

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 27. November 2025 (Az. B 5 R 11/24 R) eine praxisrelevante Frage zur Kraftfahrzeughilfe entschieden, die insbesondere für Personen und Betriebe von Bedeutung ist, die Mitarbeitende mit einer anerkannten Behinderung beschäftigen oder selbst Leistungen nach diesem Rechtsgebiet in Anspruch nehmen. Im Mittelpunkt steht die Anrechnung des Werts eines Altwagens auf den Förderbetrag zur Kraftfahrzeughilfe nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung. Das Gericht stellte klar, dass der Wert eines Altfahrzeugs auch dann auf die Förderung anzurechnen ist, wenn das Fahrzeug kreditfinanziert und sicherungsübereignet war, also formal im Eigentum der finanzierenden Bank stand. Diese eindeutige Auslegung des § 5 der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung hat erhebliche Konsequenzen für die Berechnung von Zuschüssen und die Transparenz der Fördermittelverwendung.

Rechtlicher Hintergrund und Auslegung der Vorschrift

Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung regelt im Wesentlichen die staatliche Unterstützung für behinderte Menschen zur Beschaffung eines geeigneten Fahrzeugs, damit sie am Arbeitsleben teilnehmen können. § 5 sieht vor, dass bei der Ermittlung der Förderhöhe der Verkehrswert des bisherigen Fahrzeugs – des sogenannten Altwagens – von der Förderung abzuziehen ist. Diese Regelung dient dazu, Doppelförderungen zu vermeiden und den tatsächlichen wirtschaftlichen Bedarf zu ermitteln. Eine Differenzierung zwischen einem Fahrzeug im eigenen Eigentum und einem kreditfinanzierten, sicherungsübereigneten Fahrzeug enthält der Verordnungstext nicht. Aus diesem fehlenden Unterschied leitet das Gericht ab, dass die Anrechnung unabhängig von der Eigentumslage vorzunehmen ist. Entscheidend sei allein, dass die betroffene Person den Wagen bisher genutzt hat und er zur Sicherung der Mobilität diente. Das Gericht stellt damit die tatsächliche Verfügbarkeit des Fahrzeugs und nicht die rechtliche Eigentumssituation in den Vordergrund, was eine praxisnahe und systematisch konsistente Entscheidung darstellt.

Praktische Konsequenzen für Antragstellende und Unternehmen

Die Entscheidung hat unmittelbare praktische Relevanz für alle Personen, die ein Fahrzeug durch staatliche Zuschüsse finanzieren möchten und bei der Anschaffung zuvor ein kreditfinanziertes Auto genutzt haben. Auch für Unternehmen, die Mitarbeitende mit einer Behinderung beschäftigen, kann die Klarstellung bedeutsam sein, da überbetrieblich häufig Unterstützungsleistungen für Dienstfahrzeuge in Anspruch genommen werden. Wird der Wert eines alten Fahrzeugs in voller Höhe auf den Zuschuss angerechnet, verringert sich der Förderbetrag entsprechend. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kredit bereits vollständig getilgt oder das Fahrzeug noch mit einem Sicherungseigentum belastet war. Für die Praxis bedeutet dies, dass Kreditverträge und Fahrzeugwerte im Rahmen von Förderanträgen künftig mit größerer Genauigkeit zu dokumentieren sind. Antragstellende sollten bei der Neubeschaffung stets prüfen, in welchem Umfang die bisherige Fahrzeugnutzung zu einer Minderung der Förderung führt, da die zuständigen Renten- oder Sozialversicherungsträger sich auf die Rechtsprechung stützen werden. Für kleine Unternehmen mit Dienstwagenregelungen kann die Entscheidung auch eine indirekte Signalwirkung haben: Die Bewertung von betrieblich genutzten Förderfahrzeugen erfolgt künftig stringenter und transparenter. Gerade in Pflegebetrieben oder ambulanten Diensten, in denen behindertengerechte Fahrzeuge häufig im Einsatz sind, sollte bei der Finanzierung eine genaue Abstimmung mit den Förderstellen erfolgen, um spätere Rückforderungen oder Förderkürzungen zu vermeiden.

Fazit und Einordnung der Entscheidung

Das Bundessozialgericht stärkt mit seinem Urteil die Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Förderpraxis. Die Kernaussage, dass der Wert eines zuvor genutzten Fahrzeugs unabhängig von der Eigentumssituation bei der Neubeschaffung angerechnet werden muss, stellt die gesetzgeberische Intention der sparsamen Mittelverwendung in den Vordergrund. Damit wird klargestellt, dass die Kraftfahrzeughilfe eine zweckorientierte Leistung ist und nicht zur Vermehrung individueller Vermögenswerte führen soll. Dies sorgt für Rechtsklarheit sowohl für Betroffene als auch für die Verwaltung. Für Unternehmen und Selbstständige, die in den Bereichen Pflege, Transport oder Dienstleistungen tätig sind, ergibt sich die Empfehlung, Fördervorgänge und Fahrzeugfinanzierungen frühzeitig steuerlich und buchhalterisch begleiten zu lassen. Gerade beim Wechsel von Fahrzeugen kann eine fachgerechte Dokumentation der Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge steuerliche und förderrechtliche Risiken minimieren. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Optimierung ihrer buchhalterischen Prozesse sowie der digitalen Abwicklung von Förder- und Finanzierungsanträgen. Durch gezielte Digitalisierung und Prozessoptimierung lassen sich dabei erhebliche Kostenersparnisse und Effizienzgewinne erzielen, von denen unsere Mandanten in allen Phasen der Unternehmensentwicklung profitieren.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.