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Wirtschaftsprüfung

Kommunalprüfungspflicht: Chancen und Risiken geplanter Ausnahmen in Mecklenburg-Vorpommern

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Hintergrund und Zielsetzung der geplanten Gesetzesänderung

Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern berät aktuell über den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Verfahrenserleichterungen im Kommunalprüfrecht und im Kommunalverfassungsrecht. Mit dieser Initiative sollen kommunale Körperschaften und ihre wirtschaftlichen Betätigungen entlastet werden. Durch eine Flexibilisierung der Prüfungspflichten sollen insbesondere kleinere kommunale Betriebe, Zweckverbände und Eigenbetriebe personell, finanziell und zeitlich von administrativem Aufwand befreit werden. Die vorgesehene Neuregelung strebt eine Modernisierung und Entbürokratisierung des bestehenden Kontrollsystems an. Vorgesehen ist, dass Einrichtungen mit geringem wirtschaftlichem Umfang auf Antrag zeitlich befristet von der Jahresabschlussprüfung ausgenommen werden können. Zuständig wäre das Ministerium für Kommunalangelegenheiten, das die Befreiung für bis zu drei Jahre bewilligen darf. Eine solche Maßnahme soll den Kommunen laut Gesetzesbegründung ermöglichen, Ressourcen effizienter einzusetzen und finanzielle Belastungen zu reduzieren.

Diese geplante Ausnahme betrifft die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses, welche gemäß den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung eine unabhängige und objektive Beurteilung der wirtschaftlichen Lage sicherstellen soll. Gerade für kommunale Betriebe, deren Tätigkeiten in den öffentlichen Versorgungs- und Dienstleistungsbereich hineinwirken, stellt die Jahresabschlussprüfung bislang eine zentrale Säule der finanziellen Kontrolle und Transparenz dar.

Befreiungstatbestände und deren mögliche Auswirkungen

Der geplante neue § 12 des Kommunalprüfungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sieht eine befristete Prüfungsbefreiung für kleine Einheiten vor, deren wirtschaftlicher Umfang anhand von Kennzahlen wie Bilanzsumme, Beschäftigtenzahl oder Umsatzerlösen begrenzt ist. Mit diesem Regelungsansatz sollen Erleichterungen für solche Betriebe geschaffen werden, bei denen der Aufwand einer Jahresabschlussprüfung den tatsächlichen Nutzen in einem Missverhältnis stehen könnte. Diese Argumentation folgt dem Grundgedanken der Verhältnismäßigkeit, einem zentralen Rechtsprinzip, das verlangt, dass gesetzliche Verpflichtungen nicht über das erforderliche Maß hinausgehen dürfen.

In der Praxis könnten von solchen Erleichterungen insbesondere kommunale Eigenbetriebe oder Zweckverbände profitieren, deren Tätigkeit etwa die Abfallentsorgung, Wasserversorgung oder kleinere kulturelle Einrichtungen betrifft. Für diese Organisationen ist der Prüfungsaufwand häufig ebenso kostspielig wie personalintensiv. Eine temporäre Befreiung könnte kurzfristig zu einer spürbaren finanziellen Entlastung führen. Dennoch birgt sie rechtliche und wirtschaftliche Risiken, da die unabhängige Prüfung eine wesentliche Kontrollinstanz für Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit bildet. Der Landesrechnungshof soll laut Entwurf über jede Befreiung informiert werden, um zumindest eine übergeordnete Kontrolle sicherzustellen. Rechtsdogmatisch stellt sich hier die Frage, ob eine solche indirekte Kontrolle ausreicht, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die kommunale Finanzgebarung aufrechtzuerhalten.

Kritische Würdigung und Position der Wirtschaftsprüferkammer

In ihrer jüngsten Stellungnahme gegenüber dem Landtag äußert die Wirtschaftsprüferkammer deutliche Bedenken gegen den geplanten Befreiungstatbestand. Ihr zufolge ist die vorgesehene Regelung zu unbestimmt und eröffnet einen erheblichen Interpretationsspielraum, was zu Rechtsunsicherheiten führen kann. Die Kammer hebt hervor, dass unklare Kriterien zur Einstufung der betroffenen Einheiten weder den Kommunen noch den Prüfern Planungssicherheit gewähren. Entscheidende Begriffe wie „geringer Umfang“ bleiben im Gesetzestext undefiniert, sodass unklar ist, ab welcher Schwelle eine Befreiung gewährt werden darf. Dadurch droht eine heterogene Verwaltungspraxis, die in einzelnen Kommunen zu unterschiedlich strengen Maßstäben führt.

Darüber hinaus betont die Wirtschaftsprüferkammer die Bedeutung der gesetzlichen Abschlussprüfung als Instrument zur Wahrung der Haushaltsdisziplin und zur Sicherung eines nachvollziehbaren Finanzmanagements. Die Prüfung schützt nicht nur die Kommune selbst, sondern auch deren Bürgerinnen und Bürger sowie die politische Integrität der Entscheidungsträger. Wird die Pflichtprüfung gelockert, so könnte dies das Vertrauen in die Rechenschaftslegung der öffentlichen Hand beeinträchtigen. Zugleich würde der Druck auf Transparenz und interne Kontrollsysteme sinken. Als mögliche Kompromisslösung schlägt die Kammer daher vor, die Ausnahmen präzise zu definieren und an objektive Kriterien zu knüpfen. Dadurch ließe sich eine gewisse Flexibilität wahren, ohne die Prüfsicherheit grundsätzlich zu gefährden.

Für kommunale Betriebe und kommunalnahe Unternehmen, insbesondere solche mit Beteiligung von Städten und Landkreisen, könnte diese Debatte eine Signalwirkung entfalten. Denn sobald eine generelle Lockerung der Abschlussprüfungspflicht eingeführt wird, könnte dies langfristig auch die Wahrnehmung der Wirtschaftsprüfung im öffentlichen Sektor beeinflussen. Die Abwägung zwischen Entlastung und Kontrolle muss daher mit hoher juristischer Genauigkeit und mit Rücksicht auf die haushaltsrechtliche Gesamtverantwortung erfolgen.

Fazit und Handlungsempfehlungen für kommunale Akteure

Das Vorhaben aus Mecklenburg-Vorpommern ist ein typisches Beispiel für den Spagat zwischen Entbürokratisierungswille und Kontrollsicherung. Einerseits eröffnet die geplante Reform insbesondere kleineren kommunalen Einrichtungen die Chance, Kosten und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Andererseits darf nicht übersehen werden, dass jede Befreiung von der Prüfungspflicht mit einem Verlust an Transparenz und Kontrollsicherheit einhergeht. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel und wachsender Anforderungen an die Finanzberichterstattung ist das Vertrauen in geprüfte Jahresabschlüsse von zentraler Bedeutung. Die Balance zwischen Effizienzgewinn und Rechenschaftspflicht ist daher entscheidend.

Kommunale Entscheidungsträger sollten den Entwurf sorgfältig prüfen und vor einer Antragstellung auf Befreiung eine umfassende Kosten-Nutzen-Abwägung vornehmen. Auch besteht die Möglichkeit, freiwillige Prüfungen mit reduziertem Umfang durchzuführen, um sowohl wirtschaftlich als auch reputativ abgesichert zu bleiben. Für Eigenbetriebe und kleinere Verbände kann zudem eine verstärkte interne Kontrolle, etwa durch ein fortentwickeltes Rechnungswesensystem oder digitale Prüfroutinen, eine sinnvolle Ergänzung darstellen.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen, kommunale Betriebe und andere Organisationen dabei, ihre buchhalterischen und prüfungsnahen Prozesse effizient und rechtssicher zu gestalten. Durch gezielte Digitalisierung und Prozessoptimierung lassen sich nicht nur Prüfungsaufwände senken, sondern auch nachhaltige Kostenersparnisse erzielen. Wir begleiten Mandanten jeder Größe – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum kommunalen Eigenbetrieb – mit unserer Erfahrung in der digitalen Buchhaltung und der strategischen Prozessberatung.

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