KI-Chatbot Haftung: Warum Unternehmen für falsche Aussagen einstehen
Unternehmen, die auf ihrer Website einen KI-Chatbot einsetzen, sollten die rechtlichen Risiken nicht unterschätzen. Das gilt nicht nur für große Plattformen, sondern ebenso für kleine Unternehmen, Onlinehändler, Dienstleister, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen oder spezialisierte Anbieter mit beratungsintensiven Leistungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 12.05.2026, Az. 4 UKl 3/25, klargestellt, dass sich Unternehmen irreführende Aussagen ihres KI-Chatbots grundsätzlich zurechnen lassen müssen. Im konkreten Fall ging es um unzutreffende Angaben zu angeblichen Facharzttiteln. Das Gericht sah darin eine unzulässige geschäftliche Handlung und verurteilte das Unternehmen zur Unterlassung.
Rechtlich maßgeblich war das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Eine geschäftliche Handlung ist jedes Verhalten eines Unternehmens, das objektiv mit der Förderung des Absatzes oder Bezugs von Waren oder Dienstleistungen zusammenhängt. Von einer Irreführung spricht man, wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben gemacht werden, die Kundinnen, Kunden oder andere Marktteilnehmer zu einer Entscheidung veranlassen können, die sie sonst nicht getroffen hätten. Genau darin lag nach Auffassung des Gerichts das Problem: Der Chatbot beantwortete konkrete Nachfragen mit fachlich unzutreffenden Aussagen über Qualifikationen der hinter dem Unternehmen stehenden Ärzte.
Besonders relevant ist die Kernaussage zur Zurechnung. Das Gericht ließ das Argument nicht gelten, die falschen Antworten seien dem Unternehmen nicht als eigene Aussage zuzurechnen. Selbst wenn der Chatbot ursprünglich mit korrekten Datensätzen eingerichtet worden sein sollte, bleibt die Verantwortung beim Betreiber. Der KI-Chatbot wurde nicht als rechtlich selbstständiger Dritter angesehen. Damit scheidet es aus, die Verantwortung auf technische Prozesse oder auf eine nur eingeschränkte Überwachungspflicht zu verlagern. Für die Praxis bedeutet das: Wer KI im Kundenkontakt einsetzt, übernimmt auch die Verantwortung für die inhaltlichen Aussagen dieser Systeme.
Irreführung nach Wettbewerbsrecht: Was die Entscheidung praktisch bedeutet
Die Entscheidung ist über den Gesundheitsbereich hinaus von erheblicher Tragweite. Zwar betraf der Fall die Verwendung nicht existenter Facharztbezeichnungen, die rechtliche Wertung greift aber deutlich weiter. Immer dann, wenn ein KI-Chatbot Aussagen zu Qualifikation, Zulassung, Mitgliedschaften, Verfügbarkeit, Leistungsumfang, Preisen oder besonderen Eigenschaften eines Unternehmens trifft, kann eine Irreführung vorliegen. Das betrifft etwa Onlinehändler, deren Chatbot Lieferzeiten oder Produktmerkmale falsch darstellt, ebenso wie Handwerksbetriebe, Beratungsunternehmen oder Finanzdienstleister, wenn digitale Assistenten unzutreffende Aussagen über Zertifizierungen, Spezialisierungen oder Vertragsbedingungen machen.
Gerade bei erklärungsbedürftigen Leistungen ist die Gefahr besonders hoch. Ein Chatbot antwortet schnell, wirkt verbindlich und wird von Nutzerinnen und Nutzern regelmäßig als Teil der offiziellen Unternehmenskommunikation wahrgenommen. Diese Erwartungshaltung ist aus rechtlicher Sicht entscheidend. Denn es kommt nicht nur darauf an, was intern programmiert wurde, sondern darauf, wie die Aussage nach außen wirkt. Wenn ein KI-System auf einer Unternehmenswebsite konkrete Fragen beantwortet, Termine vermittelt oder Produktauskünfte erteilt, handelt es typischerweise im geschäftlichen Verantwortungsbereich des Unternehmens.
Hinzu kommt ein wichtiger wettbewerbsrechtlicher Punkt. Irreführende Angaben müssen nicht absichtlich erfolgt sein, um rechtlich relevant zu werden. Bereits objektiv unrichtige Informationen können genügen, wenn sie geeignet sind, die geschäftliche Entscheidung der angesprochenen Person zu beeinflussen. Für Unternehmen ist deshalb nicht nur vorsätzliches Fehlverhalten riskant, sondern auch ein technisch verursachter Fehler in automatisierten Dialogsystemen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Aussagen sensible Merkmale betreffen, etwa Berufsbezeichnungen, Zulassungen, Auszeichnungen, Garantien oder Preisbestandteile.
KI-Compliance im Unternehmen: So lassen sich Haftungsrisiken wirksam begrenzen
Aus unternehmerischer Sicht führt die Entscheidung zu einem klaren Handlungsauftrag. KI-gestützte Kommunikation braucht verbindliche Governance, also ein strukturiertes Regelwerk für Zuständigkeiten, Freigaben, Kontrollen und Dokumentation. Wer einen Chatbot einführt oder bereits nutzt, sollte nicht nur auf Funktionalität und Nutzerfreundlichkeit achten, sondern vor allem auf rechtssichere Inhalte. Die Schnittstelle zwischen Marketing, Vertrieb, Fachabteilung, IT und Compliance muss sauber organisiert sein. Ohne diese Abstimmung entstehen schnell Aussagen, die inhaltlich plausibel klingen, aber rechtlich problematisch sind.
Besonders kritisch sind alle Themen, die rechtlich geschützte Bezeichnungen oder nachweisbedürftige Eigenschaften betreffen. Dazu zählen berufliche Qualifikationen, behördliche Erlaubnisse, Spezialisierungen, Mitgliedschaften in Kammern oder Verbänden, Verfügbarkeiten, Fristen, Preiszusagen und Leistungsversprechen. Je stärker ein Unternehmen in regulierten Märkten tätig ist, desto höher ist das Risiko. Das betrifft beispielsweise medizinische Einrichtungen, Pflegeunternehmen, Apotheken, Finanzvermittler oder Anbieter mit spezialisierten Beratungsleistungen. Aber auch im E Commerce kann ein Chatbot unzulässige Werbeaussagen erzeugen, wenn er Produkteigenschaften überzeichnet oder rechtlich relevante Angaben vereinfacht.
Praktisch sinnvoll ist eine Beschränkung des Antwortspektrums auf verifizierte Inhalte. Freie generative Antworten bergen ein deutlich höheres Risiko als ein System, das nur auf freigegebene Wissensbausteine zugreift. Ebenso wichtig ist eine laufende Qualitätssicherung. Inhalte, die heute korrekt sind, können durch organisatorische Änderungen, neue Produkte oder geänderte Rechtslagen schnell veralten. Deshalb sollte die Pflege der Wissensbasis als fortlaufender Prozess verstanden werden und nicht als einmalige technische Einrichtung. Auch die Deaktivierung eines Chatbots nach einer Abmahnung genügt nicht zwingend, wenn zuvor bereits ein Unterlassungsanspruch entstanden ist. Das zeigt der entschiedene Fall deutlich.
Praxisempfehlung für Unternehmen: KI-Chatbots rechtssicher steuern
Für die Praxis ist die Entscheidung vor allem deshalb wichtig, weil sie den Blick auf ein häufig unterschätztes Risiko lenkt. KI-Chatbots sind keine bloßen Hilfsmittel ohne rechtliche Relevanz, sondern Teil der Außenkommunikation des Unternehmens. Wer sie einsetzt, muss sie in dasselbe Kontrollsystem einbinden wie Website-Texte, Werbeaussagen, Vertriebsunterlagen und Angebotskommunikation. Unternehmen sollten daher prüfen, welche Inhalte der Chatbot überhaupt ausgeben darf, wer diese Inhalte freigibt, wie Änderungen dokumentiert werden und in welchen Abständen Testabfragen stattfinden. Ein wirksames Monitoring reduziert nicht nur Haftungsrisiken, sondern verbessert auch die Qualität der Kundenkommunikation.
Ebenso empfehlenswert ist eine klare interne Verantwortung. Es sollte nachvollziehbar festgelegt sein, wer fachlich zuständig ist, wer rechtlich prüft und wer technisch umsetzt. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren hier von pragmatischen, aber verbindlichen Prozessen. Denn nicht die Größe des Unternehmens entscheidet über das Risiko, sondern die Reichweite und Verlässlichkeit der digitalen Aussagen. Wenn ein Chatbot Termine vergibt, Leistungen erklärt oder Vertrauen in besondere Expertise schaffen soll, ist das wettbewerbsrechtlich besonders sensibel.
Die zugelassene Revision zum Bundesgerichtshof zeigt, dass die rechtliche Entwicklung im Bereich KI und Unternehmenshaftung weiter in Bewegung bleibt. Unabhängig vom weiteren Verlauf ist die Linie für die Praxis bereits klar: Unternehmen können sich nicht hinter der Technik verstecken, wenn ihre KI nach außen unzutreffende Aussagen verbreitet. Wer digitale Kommunikation effizient und rechtssicher gestalten will, sollte deshalb rechtliche Prüfung, saubere Datenpflege und klare Prozesse zusammen denken. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen dabei, digitale Abläufe belastbar aufzustellen und insbesondere Buchhaltungsprozesse sowie angrenzende Unternehmensprozesse effizienter zu organisieren. Gerade durch konsequente Digitalisierung und Prozessoptimierung lassen sich spürbare Kostenersparnisse erzielen, wobei unsere Kanzlei Mandanten vom kleinen Betrieb bis zum mittelständischen Unternehmen mit umfassender Praxiserfahrung unterstützt.
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