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Kfz-Steuer

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2030 verlängert

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Gesetzliche Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Steuerbefreiung für neu zugelassene Elektrofahrzeuge zu verlängern. Nach der aktuellen Beschlusslage soll die Kfz-Steuerbefreiung für alle Elektroautos gelten, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden. Diese Ausnahme greift jedoch längstens bis zum Jahr 2035. Ziel ist es, die Elektromobilität als wichtigen Bestandteil der Verkehrswende weiter zu fördern und damit die CO₂-Emissionen des Verkehrssektors dauerhaft zu senken.

Rechtliche Grundlage für die Kfz-Steuer ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz, das die Berechnung, Befreiungen und Ausnahmeregelungen regelt. Elektrofahrzeuge sind nach § 3 Abs. 2 dieses Gesetzes unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit. Ohne die nun beschlossene Verlängerung wäre diese Regelung Ende 2025 ausgelaufen, was für viele Unternehmen und Privatpersonen eine verteuerte Anschaffung neuer Elektrofahrzeuge zur Folge gehabt hätte.

Die Verlängerung wurde im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 3. Dezember 2025 mit breiter Mehrheit beschlossen und anschließend dem Plenum zur Entscheidung vorgelegt. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die weiterhin notwendige Förderung emissionsfreier Antriebstechnologien und sichert den rechtlichen Rahmen für steuerliche Planungssicherheit über die kommende Dekade.

Vorteile der Neuregelung für Unternehmen und Flottenbetreiber

Die steuerliche Entlastung bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen bietet insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Vorteile. Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe sowie Pflege- und Lieferdienste mit eigenen Fahrzeugflotten profitieren unmittelbar von der verlängerten Steuerbefreiung, da die üblicherweise fällige Kfz-Steuer bei größeren Fuhrparks zu einem spürbaren Kostenblock werden kann. Durch die Verlängerung ergeben sich langfristige Kalkulations- und Planungssicherheiten, die bei der Umstellung des Fuhrparks auf klimafreundliche Fahrzeuge von zentraler Bedeutung sind.

Auch für Unternehmen im Onlinehandel, die vermehrt auf innerstädtische Lieferstrukturen setzen, stärkt die Verlängerung die Wirtschaftlichkeit. Elektrotransporter oder kompakte Lieferfahrzeuge können nun weiterhin kosteneffizient betrieben werden, während zugleich der ökologische Fußabdruck reduziert wird. Für den Pflegesektor bedeutet die Regelung eine Entlastung der Betriebsausgaben, da dort der individuelle Fahrzeugbedarf besonders hoch ist und steuerfreie Elektroautos einen nachhaltigen Beitrag zur Kostensenkung leisten können.

Einordnung im Kontext der Klimapolitik und Förderlandschaft

Die Fortführung der Steuerbefreiung steht in engem Zusammenhang mit der nationalen Klimaschutzstrategie. Der Verkehrssektor gehört zu den größten Emittenten von Treibhausgasen in Deutschland, weshalb steuerliche Anreize als wirksames Instrument gelten, um die Umstellung auf emissionsfreie Antriebe zu beschleunigen. Parallel zu der bestehenden Befreiung von der Kfz-Steuer können Unternehmen weiterhin von weiteren Förderprogrammen, wie Investitionszuschüssen für Ladeinfrastruktur oder Umweltbonusregelungen, profitieren. Zusammengenommen führt dies zu einer deutlichen Entlastung bei der Einführung und Nutzung von Elektromobilität im betrieblichen Alltag.

Juristisch betrachtet handelt es sich bei der Steuerbefreiung nicht um eine Subvention im engeren Sinne, sondern um den Verzicht auf eine Erhebung einer bestehenden Steuer. Dies macht das Instrument besonders effektiv, da weder separate Anträge gestellt noch zusätzliche Nachweise erbracht werden müssen. Die Steuerbefreiung greift automatisch ab Zulassung eines entsprechenden Elektrofahrzeugs, was den administrativen Aufwand für Unternehmen erheblich reduziert und passgenau mit der gesetzlich geregelten Fahrzeugzulassung verknüpft ist.

Es bleibt allerdings zu beobachten, ob nach 2030 eine schrittweise Reduzierung der Befreiung oder eine Umwandlung in einen ermäßigten Steuersatz erfolgen wird. Ziel ist eine Balance zwischen Förderung und fiskalischer Tragfähigkeit, insbesondere wenn der Anteil der Elektroautos an den Gesamtzulassungen weiter ansteigt.

Praxisfolgen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Für die betriebliche Planung empfiehlt es sich, den Zeitraum der verlängerten Steuerfreiheit strategisch zu nutzen. Unternehmen, die ohnehin in den kommenden Jahren Ersatzbeschaffungen für Dienstfahrzeuge vornehmen müssen, sollten die erweiterten steuerlichen Vorteile in die Total-Cost-of-Ownership-Berechnung einbeziehen. Bei Leasingverträgen oder Fuhrparkerweiterungen kann sich dadurch ein deutlicher Vorteil gegenüber konventionellen Antrieben ergeben. Steuerberaterinnen und Steuerberater sollten ihre Mandanten aktiv über diese Möglichkeiten informieren, da sich aus der veränderten Gesetzeslage unmittelbare Einflüsse auf Abschreibungs- und Liquiditätsplanungen ergeben können.

Für kleine Unternehmen mit geringerer Kapitaldecke kann die verlängerte Steuerbefreiung den entscheidenden Anreiz darstellen, jetzt auf Elektromobilität umzusteigen. In Verbindung mit den stetig sinkenden Anschaffungskosten und steigenden Reichweiten der neuen Fahrzeuggenerationen ergibt sich ein günstiges Investitionsklima. Besonders in mittelständischen Betrieben, die ihre Prozesse zunehmend digitalisieren und durch effizientere Abläufe Kosten reduzieren wollen, passt die Elektromobilität nahtlos in eine moderne Unternehmensstrategie.

Abschließend lässt sich feststellen, dass die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung einen zentralen Baustein in der steuerlichen Förderung nachhaltiger Antriebskonzepte darstellt. Durch klare rechtliche Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit wird der Umstieg auf elektrische Fahrzeuge weiter beschleunigt. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Buchhaltungsprozesse und der steuerlichen Prozessoptimierung. Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Betriebe unterschiedlichster Branchen dabei, durch digitale Lösungen und effiziente Abläufe erhebliche Kostenvorteile zu realisieren und gleichzeitig ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern.

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