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Wirtschaftsprüfung

Jahresabschlussprüfung kommunaler Betriebe: Anforderungen 2026 für Kommunen und Beteiligungen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Aktuelle Prüfungsanforderungen für kommunale Wirtschaftsbetriebe

Mit dem Rundschreiben JAP‑1/2026 hat der Landesrechnungshof Mecklenburg‑Vorpommern die Rahmenbedingungen für die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe und landesbeteiligter Unternehmen neu gefasst. Grundlage ist Abschnitt III des Kommunalprüfungsgesetzes Mecklenburg‑Vorpommern, der die Prüfungspflicht öffentlicher Betriebe, Eigenbetriebe und Gesellschaften mit Landesbeteiligung regelt. Ziel des Rundschreibens ist es, die Prüfungsstandards an aktuelle rechtliche Änderungen und technische Entwicklungen anzupassen, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der öffentlichen Wirtschaftstätigkeit zu fördern.

Für kommunale Unternehmen – hierzu zählen beispielsweise Stadtwerke, Abfallentsorgungsbetriebe oder kommunale Pflegeeinrichtungen – bedeutet dies vor allem eine Präzisierung der formellen Prüfungsvorgaben. Auch privatwirtschaftlich beteiligte Partner, etwa bei gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften mit Landesanteil, müssen sich auf eine stärker systematisierte Kommunikation mit dem Landesrechnungshof einstellen. Besonders relevant ist dabei die ordnungsgemäße Dokumentation der Eigenkapitalquote und deren Darstellung im Jahresabschluss.

Rechtliche Grundlagen und Prüfungsumfang nach KPG Mecklenburg‑Vorpommern

Das Kommunalprüfungsgesetz dient der Kontrolle der Haushaltsführung und der wirtschaftlichen Tätigkeit öffentlicher Stellen und legt fest, dass die Jahresabschlüsse kommunaler Betriebe durch unabhängige Wirtschaftsprüfer oder Rechnungsprüfungsbehörden zu bestätigen sind. Nach den Vorgaben des Landesrechnungshofs umfasst die Prüfung neben der formellen Ordnungsmäßigkeit auch die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Dazu zählen insbesondere die Prüfung der Finanzlage, der Liquiditätsplanung sowie der Einhaltung von Beteiligungsrichtlinien. Die jüngste Fassung des Rundschreibens konkretisiert, dass bei Prüfungen künftig auch die Aktualität von IT‑Systemen, Datenschutzkonzepte und interne Kontrollmechanismen stärker berücksichtigt werden sollen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der Eigenkapitalquote. Diese Kennzahl gibt Auskunft über die finanzielle Stabilität eines Unternehmens und deren Fähigkeit, zukünftigen Verpflichtungen nachzukommen. Der Landesrechnungshof hat die Ausführungen hierzu sprachlich und strukturell überarbeitet, um sicherzustellen, dass die Bewertungskriterien einheitlich angewendet werden. Für prüfende Instanzen wie auch für kommunale Verantwortliche ist es daher entscheidend, die Transparenz über Eigenkapitalveränderungen und Rücklagenbildung weiter zu erhöhen.

Praktische Auswirkungen für Kommunen und ihre Beteiligungen

Für kommunale Entscheidungsträger ergeben sich aus den Anpassungen des Rundschreibens entscheidende Konsequenzen für die Gestaltung und den Ablauf der Jahresabschlussprüfung. Künftig wird noch stärker auf die eindeutige Nachvollziehbarkeit von Prüfungsberichten und die zeitnahe Weiterleitung relevanter Unterlagen geachtet. Insbesondere die Vorschrift zur Weiterleitung der Prüfungsberichte durch den kommunalen Wirtschaftsbetrieb an die übergeordneten Stellen erfährt eine präzisere Ausgestaltung. Hierbei müssen nicht nur Ergebnisse und Beanstandungen dokumentiert, sondern auch konkrete Maßnahmen zur Mängelbeseitigung nachvollziehbar dargelegt werden.

Für Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, gewinnen zudem die rechtssichere Benennung maßgeblicher Rechtsgrundlagen und die Einhaltung formaler Berichtsvorschriften an Bedeutung. Ebenso werden einheitliche Anforderungen an den Schriftverkehr betont, um Missverständnisse im Austausch zwischen Prüfungsinstanz, Trägerkörperschaft und geprüftem Unternehmen zu vermeiden. Ergänzend zu den rechtlichen Anforderungen empfiehlt es sich, interne Abläufe frühzeitig auf Effizienz und Nachvollziehbarkeit zu prüfen, insbesondere wenn digitale Buchführungssysteme oder automatisierte Kontrollen zum Einsatz kommen.

Gerade für kleinere kommunale Betriebe und Zweckverbände, die häufig über begrenzte personelle Ressourcen verfügen, stellt die zunehmende Formalisierung der Prüfungsanforderungen eine Herausforderung dar. Gleichwohl bietet sie auch die Chance, die internen Prozesse zu standardisieren und den Verwaltungsaufwand langfristig zu reduzieren. Eine durchgängig digitale Buchführung und revisionssichere Archivierung kann dabei erheblich zur Entlastung beitragen.

Fazit: Chancen für mehr Transparenz und Effizienz

Das Rundschreiben JAP‑1/2026 des Landesrechnungshofs Mecklenburg‑Vorpommern bringt keine gänzlich neuen inhaltlichen Prüfungspflichten, wohl aber eine spürbare Vereinheitlichung bisheriger Verfahren und eine Stärkung der systematischen Berichterstattung. Kommunen und landesbeteiligte Unternehmen profitieren von klareren Leitlinien, die zugleich ein höheres Maß an Transparenz und Vergleichbarkeit ermöglichen. Die Verantwortung der Geschäftsleitungen liegt nun verstärkt darin, Prüfungsunterlagen strukturiert aufzubereiten, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu dokumentieren und so ein reibungsloses Prüfungsverfahren zu gewährleisten.

Für die Praxis bedeutet dies, dass frühzeitige Kommunikation zwischen Betrieb, Prüfer und kommunalen Gremien ebenso wichtig ist wie die fortlaufende Pflege interner Kontrollsysteme. Durch die konsequente Digitalisierung der Buchhaltungsprozesse kann die Nachvollziehbarkeit der Finanzströme erheblich verbessert werden. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen seit vielen Jahren bei der Optimierung dieser Abläufe, insbesondere im Bereich der digitalen Buchhaltung und der Prozessautomatisierung. Mit diesem Ansatz helfen wir, Prüfungsprozesse zu vereinfachen, Fehlerquellen zu reduzieren und langfristige Kostenersparnisse zu erzielen.

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