Hintergrund der aktuellen Änderungen
Das International Auditing and Assurance Board hat am 1. September 2025 eng gefasste Änderungen an den International Standards on Quality Management (ISQM), den International Standards on Auditing (ISA) sowie am International Standard on Review Engagements 2400 (Revised) beschlossen. Diese Anpassungen treten nach der Bestätigung durch das Public Interest Oversight Board in Kraft und bilden einen wesentlichen Schritt, um die internationale Rechnungslegung an neue regulatorische und ethische Anforderungen anzupassen. Grundlage dieser Änderungen ist die neue Definition von Unternehmen von öffentlichem Interesse, die durch den International Ethics Standards Board for Accountants im Code of Ethics überarbeitet wurde.
Besonders relevant sind diese Änderungen für Unternehmen, deren Jahres- oder Konzernabschlüsse durch eine externe Prüfungspflicht betroffen sind. Kleinen und mittelständischen Unternehmen kommt die Aufgabe zu, die Tragweite dieser Reformen auch für ihre eigenen Geschäftsbeziehungen zu prüfen. Denn sobald sie etwa Teil einer Liefer- oder Konzernstruktur mit Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, können die Anforderungen mittelbar Auswirkungen haben.
Kernpunkte der Reform und neue Definitionen
Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Anpassung der Begriffsbestimmungen. Der Ausdruck „publicly traded entity“ ersetzt künftig in den internationalen Standards die bisher verwendete Bezeichnung „listed entity“. Damit wird stärker hervorgehoben, dass es nicht allein auf die Listung an einer Börse ankommt, sondern auf den Handel der Gesellschaftsanteile oder sonstigen Eigenkapitalinstrumente auf einem öffentlichen Markt. Diese Ausrichtung ist von erheblicher praktischer Bedeutung, da sie Einfluss darauf hat, welche Prüfungsstandards und Unabhängigkeitsregeln Anwendung finden.
Zudem wird ein übergeordnetes Ziel formuliert, das auf differenzierte Prüfungsanforderungen abzielt. Dieses Ziel schafft einen Rahmen, in dem Prüfer beurteilen können, ob die verschärften Vorschriften nicht nur für börsennotierte Unternehmen, sondern auch für andere Gesellschaften anzuwenden sind, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung besondere Risiken bergen. In der Praxis bedeutet dies, dass auch größere mittelständische Unternehmen aus Branchen wie der Gesundheitswirtschaft, dem Finanzwesen oder dem Energie- und Versorgungssektor zunehmend unter strengeren Anforderungen geprüft werden können.
Praktische Auswirkungen für Prüfungen
Die Änderungen sind für Prüfungen und prüferische Durchsichten von Abschlüssen verpflichtend, die für Zeiträume ab dem 15. Dezember 2026 beginnen. Damit betreffen sie bei kalendergleichen Geschäftsjahren erstmals die Prüfungen für den Stichtag 31. Dezember 2027. Unternehmen sollten dennoch schon jetzt beginnen, diese Änderungen in ihre längerfristige Prüfungsplanung und in ihre Compliance-Prozesse einzubeziehen.
Zu den praktischen Auswirkungen gehört, dass Berichte von Wirtschaftsprüfern künftig verstärkt Hinweise enthalten können, welche spezifischen Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten wurden. Dies betrifft insbesondere den International Standard on Review Engagements 2400 (Revised), der nun explizit vorsieht, dass Prüfer offenzulegen haben, welche besonderen Maßstäbe im Hinblick auf Unternehmen von öffentlichem Interesse Anwendung gefunden haben. Für Unternehmen bedeutet das eine erhöhte Transparenz gegenüber Kapitalgebern, Aufsichtsorganen und sonstigen Stakeholdern.
Auch kleine und mittelständische Unternehmen, die mit börsennotierten Gesellschaften in enger Geschäftsbeziehung stehen oder Teil einer Konzernstruktur sind, müssen sich hierauf einstellen. Denn die externen Prüfer werden künftig sensibler prüfen, ob konzernweite Rechnungslegungsprozesse den neuen Maßstäben entsprechen. Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen, wie beispielsweise größere Onlinehändler oder Pflegeeinrichtungen mit kapitalmarktorientierten Trägergesellschaften, müssen sicherstellen, dass sie ihre internen Abläufe frühzeitig anpassen.
Fazit und Handlungsempfehlung
Die aktuellen Änderungen der internationalen Prüfungsstandards sind ein klares Signal für eine stärkere Regulierung und Transparenz bei der Abschlussprüfung. Unternehmen jeglicher Größe sollten frühzeitig prüfen, inwieweit sie selbst direkt von den neuen Definitionen betroffen sind oder zumindest mittelbar durch ihre Geschäftsbeziehungen unter die erweiterten Prüfungsanforderungen fallen. Eine proaktive Anpassung der internen Dokumentations- und Steuerungsprozesse ist entscheidend, um spätere Friktionen zu vermeiden und eine reibungslose Prüfungsdurchführung sicherzustellen.
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren davon, die neuen Anforderungen in die digitale Weiterentwicklung ihrer Buchhaltungs- und Rechnungslegungssysteme zu integrieren. Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten dabei, die Prozesse effizient zu gestalten und digitale Lösungen einzuführen, die nicht nur Rechtssicherheit schaffen, sondern auch erhebliche Kostenersparnisse ermöglichen. Wir betreuen Unternehmen verschiedenster Branchen – vom kleinen Betrieb bis zum mittelständischen Konzern – und verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Prozessoptimierung und Digitalisierung.
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