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Recht

Irreführung bei Online-Buchungsportalen – klare Transparenzpflichten für Anbieter

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Neue Anforderungen an Transparenz bei Buchungsplattformen

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 18. November 2025 (Az. 52 O 149/25) die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich gestärkt und die Transparenzpflichten kommerzieller Online-Plattformen präzisiert. Hintergrund war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands, der gegen ein bekanntes Arztbuchungsportal vorgegangen war. Dieses hatte trotz einer aktiven Filtereinstellung, die ausschließlich Termine für Patientinnen und Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung anzeigen sollte, auch Termine von Privatpraxen und Selbstzahlerangeboten dargestellt. Das Gericht bewertete diese Praxis als irreführend und damit unlauter im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Besonders relevant ist das Urteil nicht nur für den Gesundheitssektor, sondern auch für Betreiber anderer digitaler Vermittlungsplattformen, die Filterfunktionen oder Auswahlkriterien einsetzen.

Irreführende Filtereinstellungen als Wettbewerbsverstoß

Nach den richterlichen Ausführungen erzeugte die betreffende Filteroption beim Nutzer die klare Erwartung, dass nur solche Ärztinnen und Ärzte angezeigt würden, die mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Wenn dennoch in den Suchergebnissen Privatpraxen erscheinen, die gesetzlich Versicherte ausschließlich als Selbstzahler behandeln, besteht ein Widerspruch zwischen dem angekündigten Leistungsversprechen und der tatsächlichen Darstellung. Diese Täuschung über wesentliche Merkmale der angebotenen Leistung erfüllt die Voraussetzungen einer Irreführung. Das Gericht stellte auch klar, dass eine spätere Information über die Kostenpflicht oder über den Selbstzahlerstatus – etwa über ein Pop-up kurz vor der finalen Buchung – nicht ausreicht, um die zuvor entstandene Fehlvorstellung zu korrigieren. Der maßgebliche Moment der Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers liegt bereits bei der Präsentation der Termine.

Für Plattformbetreiber bedeutet diese Entscheidung, dass sie technische Funktionen mit rechtlicher Tragweite sorgfältig prüfen müssen. Jede Filterfunktion muss die tatsächliche Datenbasis widerspiegeln und darf keine unzulässige Diskrepanz zwischen Auswahlkriterium und Ergebnisliste erzeugen. Dieses Prinzip betrifft nicht nur Gesundheitsplattformen, sondern auch Online-Marktplätze, Vermittlungsportale im Handwerk, Buchungsdienste für Dienstleistungen sowie digitale Vergleichsportale im Finanzwesen oder in der Hotellerie.

Verbraucherschutzrechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen

Das Urteil stützt sich auf die wettbewerbsrechtliche Grundnorm der Irreführung gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Diese Vorschrift dient dem Schutz vor geschäftlichen Handlungen, die geeignet sind, den Verbraucher zu einer Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Unternehmen, die Online-Vermittlungsdienste anbieten, tragen somit eine weitergehende Verantwortung für die Neutralität und Korrektheit ihrer Plattformlogik. Eine nicht ordnungsgemäß konfigurierte Filteroption kann schnell zur Abmahnung oder sogar zu einem gerichtlichen Unterlassungsverfahren führen.

Für Betreiber von Plattformen – insbesondere im Gesundheitssektor, aber auch in anderen regulierten Bereichen – ergibt sich daraus die Pflicht, ihre digitalen Systeme auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Algorithmen zu überprüfen. Der Hinweis, dass Verbraucherinnen und Verbraucher erst im letzten Buchungsschritt erfahren, dass sie als Selbstzahler zahlen müssen, steht im klaren Widerspruch zu den Anforderungen einer informierten Entscheidung. Wirtschaftlich betrachtet kann ein solcher Irreführungstatbestand erhebliche Folgen haben: Neben möglichen Verfahrenskosten drohen Imageschäden, Vertrauensverlust und Einfluss auf bestehende Kooperationen mit Dienstleistern oder Ärztinnen und Ärzten, die über die Plattform vermittelt werden.

Für kleine und mittlere Unternehmen, die auf Plattformökonomien setzen oder eigene Buchungssysteme nutzen, zeigt der Fall, dass rechtssichere Transparenz auch zum Wettbewerbsvorteil werden kann. Je klarer ein Portal kommuniziert, welche Leistungen es vermittelt und zu welchen Konditionen, desto geringer ist das Risiko für Beanstandungen – und desto höher das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer.

Digitalisierung braucht klare rechtliche Struktur

Das Urteil hat über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für alle digitalen Geschäftsmodelle, die auf algorithmischer Selektion beruhen. Transparenz ist nicht allein eine technische, sondern zunehmend eine rechtliche Anforderung. Unternehmen, die digitale Vermittlungs- oder Vergleichsdienste anbieten, sollten interne Prüfmechanismen einführen, um sicherzustellen, dass Nutzerangaben – etwa Versicherungsstatus, Verfügbarkeit oder Preis – korrekt verarbeitet und dargestellt werden. Eine Datenbank darf keine Ergebnisse liefern, die dem gewählten Filter widersprechen, wenn dadurch ein berechtigtes Vertrauen in die Auswahlfunktion zerstört wird. Entsprechende interne Audits, gemeinsame Prüfprozesse von IT und Rechtsabteilung sowie eine regelmäßige Evaluierung der Nutzerführung werden zu einem unverzichtbaren Bestandteil des digitalen Qualitätsmanagements. Diese Entwicklung passt in die übergeordnete Tendenz, Verbraucherschutz stärker mit Digitalisierung und ethischer Plattformgestaltung zu verbinden.

Auch in anderen Branchen, etwa bei Buchungsportalen im Tourismus oder bei Finanz- und Versicherungsvergleichen, gewinnen vergleichbare Fragestellungen an Bedeutung. Im Finanzumfeld etwa gilt, dass Filteroptionen wie „nur kostenlose Kontomodelle“ oder „nur nachhaltige Investitionen“ ebenso verbindlich sein müssen. Sobald die Ergebnisse hiervon abweichen, besteht das Risiko irreführender Darstellungen. Entsprechend wird erwartet, dass die Rechtsprechung in den kommenden Jahren präzisere Maßstäbe für den digitalen Verbraucherschutz entwickeln wird.

Fazit und praktische Handlungsempfehlung

Das Urteil des Landgerichts Berlin verdeutlicht, dass digitale Anbieter die Grenzen ihrer Kommunikations- und Darstellungsmöglichkeiten genau kennen müssen. Wo Filter oder Voreinstellungen verwendet werden, entsteht beim Nutzer eine berechtigte Erwartung, deren Verletzung juristische Konsequenzen nach sich ziehen kann. Der Verbraucher soll darauf vertrauen dürfen, dass ein angezeigtes Ergebnis die Anforderungen der gewählten Auswahl tatsächlich erfüllt. Anbieter, die Plattformen betreiben oder technische Buchungsprozesse nutzen, sollten demnach sowohl in technischer als auch rechtlicher Hinsicht regelmäßige Prüfungen durchführen und Prozesse dokumentieren. Wer Transparenz ernst nimmt, schützt nicht nur den Verbraucher, sondern auch die eigene Marke und Compliance-Struktur. Unternehmen, die ihre Plattformen proaktiv anpassen, minimieren Haftungsrisiken und können so Kundenbindung nachhaltig stärken.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der rechtssicheren Digitalisierung ihrer Prozesse, insbesondere in der Buchhaltung und im Bereich der Plattform- und Datenverarbeitung. Durch gezielte Prozessoptimierung und die Einführung effizienter digitaler Lösungen lassen sich nicht nur Rechts- und Compliance-Risiken minimieren, sondern auch erhebliche Kostenersparnisse erzielen. Wir begleiten Mandanten verschiedenster Branchen auf dem Weg zu transparenten, digital integrierten Strukturen mit dauerhaftem wirtschaftlichem Nutzen.

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