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Einkommensteuer

Influencerbesteuerung 2026: mehr Prüfungsdruck für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Influencerbesteuerung 2026: Warum die Steuerverwaltung jetzt genauer hinsieht

Die Besteuerung von Influencern, Content Creatorn und sonstigen Social Media Akteuren rückt 2026 deutlich stärker in den Fokus der Finanzverwaltung. In Thüringen wurde hierfür eine eigene Task Force zur Influencerbesteuerung eingerichtet. Ziel ist es, Einnahmen aus Social Media Aktivitäten systematisch zu erfassen und eine sachgerechte Besteuerung sicherzustellen. Damit reagiert die Verwaltung auf ein zunehmend digital geprägtes Geschäftsmodell, bei dem Umsätze oft über verschiedene Plattformen, Kooperationspartner und Vergütungsformen entstehen.

Für Unternehmen, Selbstständige und beratende Berufe ist diese Entwicklung aus mehreren Gründen relevant. Zum einen betrifft sie alle Personen, die mit Reichweite auf Plattformen wie YouTube, Twitch oder OnlyFans Geld verdienen. Zum anderen hat das Thema auch Bedeutung für Agenturen, Onlinehändler und mittelständische Unternehmen, die mit Influencern zusammenarbeiten. Denn wo Einnahmen und Gegenleistungen nicht sauber dokumentiert sind, entstehen schnell steuerliche Risiken auf beiden Seiten.

Die Thüringer Finanzverwaltung verfolgt dabei ausdrücklich zwei Ansätze. Einerseits soll Steuergerechtigkeit hergestellt werden, also die gleichmäßige Besteuerung vergleichbarer Sachverhalte. Andererseits soll Aufklärung verhindern, dass insbesondere jüngere oder neu gegründete Geschäftsmodelle ungewollt in steuerliche Fehler geraten. Diese Kombination aus Information und konsequenter Prüfung zeigt, dass digitale Erwerbsformen steuerlich nicht mehr als Randthema behandelt werden.

Nach den veröffentlichten Angaben startet die Task Force mit bereits bekannten Influencern und weiteren Social Media Akteuren in Thüringen. Erfasst sind dort aktuell 516 hauptberufliche Influencerinnen und Influencer, hinzu kommen zahlreiche nebenberuflich tätige Personen. Zugleich geht die Finanzverwaltung von einer erheblichen Dunkelziffer aus, weil viele unter Künstlernamen oder Fantasienamen auftreten. Ausgewertet werden mehr als 100.000 Datensätze von Plattformen. Erste Ergebnisse aus Betriebsprüfungen werden für die Jahre 2021 bis 2023 erwartet.

Steuerpflicht für Influencer: Welche Einnahmen erfasst werden müssen

Steuerlich entscheidend ist nicht die Bezeichnung als Influencer, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit. Wer durch seine Online Präsenz Einnahmen erzielt, kann einkommensteuerlich gewerbliche oder selbstständige Einkünfte erzielen. Einkünfte sind steuerlich relevante Zuflüsse, die einer Person aufgrund ihrer Tätigkeit zufallen. Maßgeblich ist damit, ob eine nachhaltige Tätigkeit mit Einnahmeerzielungsabsicht vorliegt. Diese Voraussetzungen sind im Social Media Bereich häufig erfüllt, auch wenn die Tätigkeit zunächst nebenberuflich begonnen wurde.

Erfasst werden nicht nur klassische Geldzahlungen aus Werbekooperationen. Steuerlich relevant können auch Provisionen, Plattformvergütungen, Spenden, Abonnements, Affiliate Erlöse oder kostenlose Produkte sein, wenn diese als Gegenleistung für Reichweite, Beiträge oder Produkterwähnungen überlassen werden. Gerade Sachzuwendungen werden in der Praxis oft unterschätzt. Wird etwa ein Produkt kostenlos zur Verfügung gestellt und besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer werblichen Darstellung, kann darin eine steuerpflichtige Einnahme liegen.

Hinzu kommt, dass sich die steuerliche Einordnung nicht auf die Einkommensteuer beschränkt. Je nach Umfang und Ausgestaltung der Tätigkeit kann auch Umsatzsteuer entstehen. Außerdem sind Fragen der Gewerbesteuer zu prüfen, wenn ein Gewerbebetrieb vorliegt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Für Unternehmen, die mit Influencern zusammenarbeiten, ist deshalb eine belastbare Vertrags und Belegdokumentation besonders wichtig. Das gilt etwa für Onlinehändler, die Produkte zu Testzwecken versenden, ebenso wie für spezialisierte Unternehmen aus dem Gesundheitswesen oder der Pflege, sofern sie Reichweitenmarketing einsetzen und dafür externe Content Creator beauftragen.

Die Praxis zeigt, dass steuerliche Probleme häufig nicht aus bewusster Pflichtverletzung entstehen, sondern aus lückenhafter Erfassung. Einnahmen fließen über unterschiedliche Plattformen, Zahlungsdienstleister und Kooperationsformen. Ohne geordnete Prozesse in Buchhaltung und Belegwesen fehlt schnell der Gesamtüberblick. Genau hier setzt die intensivere Verwaltungspraxis an.

Task Force und Datenauswertung: Was auf Prüfungen jetzt zukommt

Die in Thüringen eingerichtete Task Force besteht aus 15 Mitgliedern aus Theorie und Praxis. Beteiligt sind unter anderem Steuerfachleute des Finanzministeriums, Steuerfahnder, Betriebsprüfer und Beschäftigte der Steueraufsicht. Der Ansatz ist damit ausdrücklich fachübergreifend. Von der steuerlichen Anmeldung bis hin zu Ermittlungsmaßnahmen sollen die betroffenen Fachbereiche eng zusammenarbeiten. Ziel ist die systematische Identifizierung steuerpflichtiger Personen und die Auswertung digitaler Spuren, die Rückschlüsse auf Einkünfte zulassen.

Für die Praxis ist das ein deutliches Signal. Die Steuerverwaltung arbeitet im digitalen Umfeld zunehmend datenbasiert. Plattformdaten, Reichweiteninformationen und öffentlich zugängliche Inhalte können mit steuerlich abgegebenen Erklärungen abgeglichen werden. Weichen diese voneinander ab oder fehlen Erklärungen ganz, steigt das Risiko für Rückfragen, Schätzungen oder weitergehende Prüfungsmaßnahmen erheblich. Eine Schätzung ist die behördliche Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, wenn Steuerpflichtige ihren Mitwirkungspflichten nicht ausreichend nachkommen oder Unterlagen unvollständig sind.

Die Verwaltung betont zugleich den Aspekt der Aufklärung. Es wurde eine verständliche Broschüre veröffentlicht, die auf steuerliche Pflichten im Social Media Bereich hinweist. Zudem werden Betroffene ausdrücklich ermutigt, sich an das zuständige Finanzamt oder an steuerberatende Berufe zu wenden. Auch auf die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige wird hingewiesen. Eine Selbstanzeige kann unter engen gesetzlichen Voraussetzungen dazu führen, dass eine bereits begangene Steuerhinterziehung nicht strafrechtlich verfolgt wird. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Angaben vollständig und rechtzeitig nachgeholt werden. Wer hier Handlungsbedarf erkennt, sollte nicht abwarten.

Besonders relevant ist diese Entwicklung für Fälle, in denen Tätigkeiten über Jahre gewachsen sind, ohne dass von Anfang an eine professionelle steuerliche Struktur aufgebaut wurde. Gerade bei kleinen Unternehmen und Solo Selbstständigen beginnt Social Media oft informell und entwickelt sich erst später zu einer relevanten Einnahmequelle. Sobald jedoch regelmäßige Erlöse erzielt werden, erwartet die Finanzverwaltung eine ordnungsgemäße Erfassung.

Praxisempfehlungen zur Influencerbesteuerung für Selbstständige und Unternehmen

Wer als Influencer, Creator oder Social Media Unternehmer tätig ist, sollte jetzt prüfen, ob die steuerliche Anmeldung, die laufende Buchführung und die Zuordnung aller Einnahmen vollständig und nachvollziehbar organisiert sind. Dasselbe gilt für Unternehmen, die mit Influencern zusammenarbeiten. Verträge, Briefings, Rechnungen, Produktüberlassungen und Zahlungsnachweise sollten so dokumentiert sein, dass Art und Umfang der Gegenleistung jederzeit erkennbar sind. Nur dann lassen sich spätere Rückfragen effizient beantworten.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Trennung zwischen privater Nutzung und betrieblicher Tätigkeit. Im Social Media Umfeld vermischen sich persönliche und geschäftliche Inhalte oft. Steuerlich ist jedoch entscheidend, welche Leistungen wirtschaftlich veranlasst sind und welche Einnahmen damit zusammenhängen. Wer mehrere Plattformen nutzt oder internationale Zahlungsströme hat, sollte zudem frühzeitig klären, welche steuerlichen Pflichten sich daraus im Einzelnen ergeben.

Auch für mittelständische Unternehmen ist das Thema strategisch bedeutsam. Marketingkooperationen mit Creatorn sind längst nicht mehr auf Konsumgüter beschränkt. Auch spezialisierte Branchen setzen auf digitale Reichweite. Je professioneller diese Zusammenarbeit aufgesetzt wird, desto geringer ist das Risiko von Unklarheiten in der Buchhaltung oder bei späteren Prüfungen. Die Entwicklung in Thüringen dürfte deshalb über das Bundesland hinaus aufmerksam verfolgt werden, denn sie steht exemplarisch für eine modernisierte, digital arbeitende Steuerverwaltung.

Unterm Strich zeigt die neue Task Force, dass Influencerbesteuerung kein Nischenthema mehr ist, sondern ein fester Bestandteil steuerlicher Compliance geworden ist. Wer seine Prozesse frühzeitig ordnet, reduziert Haftungsrisiken, vermeidet unnötige Nachfragen und schafft zugleich eine belastbare Grundlage für Wachstum. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen sowie digital geprägte Geschäftsmodelle dabei, Buchhaltungsprozesse zu optimieren und die Digitalisierung so zu nutzen, dass steuerliche Pflichten effizient, rechtssicher und mit spürbaren Kostenersparnissen erfüllt werden.

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